Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Neue Verordnung setzt für Covid-Impfstoffe Arzneimittelgesetz und Arzneimittelherstellungsverordnung außer Kraft

Die Bundesregierung hat heimlich, still und leise essentielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten Covid-19-Impststoffe außer Kraft gesetzt.

„Um die schnelle Implementierung der sogenannten Covid-19-Impfstoffe zu ermöglichen wurde eine neue Verordnung mit dem Namen ‚Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung‘ (MedBVSV) erlassen und damit viele bisher gängige und bewährte Paragrafen außer Kraft gesetzt. §3 Abs. 1 und § 4 der MedBVSV beziehen sich auf die Covid-19-Impfstoffe und begraben damit folgende Gesetze und Verordnungen des Arzneimittelgesetzes, des Transfusionsgesetzes und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV).“

In dem oben verlinkten Artikel werden die Änderungen aufgeführt (Hier nur eine Auswahl, es sind noch mehr):

„Abgelaufene Covid-19-Impfstoffe dürfen aber nach wie vor verabreicht werden (…)

Covid-19-Impfstoffe müssen nicht gekennzeichnet werden. (…)

benötigen keine Packungsbeilage. (…)

benötigen auch keine Fachinformation (…)

können problemlos auch ohne jegliche Zulassung in den Verkehr gebracht werden. (…)

dürfen auch ohne eine staatliche Chargenprüfung in den Verkehr gebracht werden. (…)

dürfen unter Umgehung der Apotheken in den Verkehr gebracht werden. (…)

dürfen ohne eine Einfuhrerlaubnis nach Deutschland importiert werden. (…)

Preise für Covid-19-Impfstoffe können frei bestimmt werden. (…)

Ärzte und Apotheker haften für die Verabreichung und Folgen der Covid-19-Impfstoffe nicht. (…)

Hersteller haften für das Inverkehrbringen ihrer Covid-19-Impfstoffe nicht. (…)

Covid-19-Impfstoffe dürfen an jeden ausgeliefert und abgegeben werden. (…)

können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Herstellungserlaubnis produziert werden. (…)

können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne Sachkenntnis hergestellt werden. Das bedeutet, dass jeder die Präparate herstellen kann. (…)

können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne regelmäßige Selbstinspektionen und ohne eine Qualifizierung der Lieferanten für Rohstoffe, Verpackungsmaterial etc. produziert werden. (…)

können mit Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine Kennzeichnung produziert werden. (…)

können mit der Zustimmung der jeweiligen Behörde auch ohne eine qualitative Überprüfung und ohne Freigabe in den Verkehr gebracht werden. (…)“

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