Bekanntlich hat der Konflikt zwischen der EU und Weißrussland den dortigen Diktator Alexander Lukaschenko auf die glorreiche Idee gebracht, die EU dahingehen zu erpressen, dass man von dort Versorgungssuchende einfach über die Grenze nach Polen und/oder Litauen schickt. Lukaschenko kommt dabei noch zugute, dass in es in der Union – besonders im Westen – genug Gutmenschen, NGOs und Politstrategen gibt, die nicht genug kulturfremde Zivilokkupanten hier haben können. Wir erinnern uns an die Bahnhofklatscher und Plüschtierwerfer im Zuge der „Refugees welcome“ Euphorie im Jahr 2015 und an die Komplizen die Zusammenarbeit mit Schleuserbanden, deren kriminelles Geschäftsmodell als Seenotrettung in den Mainstreammedien dargestellt wird.
Nun ist es jedoch so, dass Polen und Litauen sich nicht von Lukaschenko erpressen lassen und zum Einfallstor für Versorgungssuchende in die EU werden wollen. Dementsprechend schützen dies Länder ihre Grenzen, was zur Folge hat, dass beispielsweise in der polnisch-weißrussischen Grenze für die meisten Invasoren Endstation ist. Und jetzt tritt ein, was in den westlichen EU Ländern bereits gängig Praxis ist: Die Kirchen setzen sich massiv für die Aufnahme der ungebetenen Gäste ein. Und das selbstverständlich untern dem Namen der „Nächstenliebe“, gerade so, als ob Christus nicht gesagt hätte „du sollst deinen Nächsten lieben, wie dich selbst“, sondern „du sollst deinen Übernächsten mehr lieben wie dich selbst samt deine Landsleuten“. Dass das keine zynische Bemerkung ist, beweist die Politik in Deutschland, wo Einheimische in der Rente mit ein paar hundert Euro im Monat abgespeist werden, während für einen angeblichen „minderjährigen unbegleiteten Flüchtling“ (MUFL) der Steuerzahler monatlich bis zu 6.000 Euro zu löhnen hat. Wobei es da keine Rolle spielt, ob so eine Figur ein Krimineller oder nur ein „normaler“ Asylbetrüger ist.
Und ganz in diesem Sinne schreibt der Vorsitzende des Rates der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) für Migration und Pilgerreisen, Bischof Krzysztof Zadarko, in einer Botschaft über angebliche „Flüchtlinge“, die jetzt nach Polen wollen:
„Eine humane und evangelische Antwort auf die Probleme von Migranten und Flüchtlingen darf niemals durch irgendeine Gerichtsbarkeit eingeschränkt oder ausgesetzt werden. Die Gastfreundschaft gegenüber dem Fremden ist eines der Kennzeichen unseres Glaubens.“
Und weiter:
„Wir sind uns der Komplexität der geopolitischen Bedingungen bewusst, die zu den aktuellen Migrationsprozessen führen. Wir sind zuversichtlich, dass die für die Strafverfolgung zuständigen Stellen die internationalen Verpflichtungen gegenüber Schutzsuchenden, einschließlich des Rechts, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen, in vollem Umfang einhalten werden“.
Besondere Aufmerksamkeit schenkten die Geistlichen der Situation in Usnarz Górny an der Grenze zu Weißrussland, wo immer noch Migranten aus Afghanistan kampieren. Darunter „sind auch Frauen und Kinder“, berichtet fakt.pl. (Anm. der Red.: man beachte die vielen Frauen und Kinder unter den Campierenden auf dem Bild oben).
Der KEP-Rat für Migration und Pilgerschaft wies darauf hin, dass die Machthaber zwar das Recht haben, gegen die illegale Auswanderung vorzugehen, dass sie dabei aber die Menschenrechte nicht vergessen dürfen. Welche Menschenrechte? Das Recht etwa von Weißrussland in die EU einzuwandern um sich dort per all-inklusive-Paket lebenslang gratis versorgen zu lassen. Oder das Recht sich seine Wunschdestination aussuchen zu dürfen, nämlich dort, wo es sich am komfortabelsten „Schutz suchen lässt“.