Horst D. Deckert

Neues NRW-Denkmalschutzgesetz: Wird bald der Kölner Dom abgerissen?

Vom abgeschliffenen neuen „Denkmalschutz“ bedroht: Kulturgüter in NRW (hier die Klever Schwanenburg) (Symbolbild:Imago)

Anfang des Monats verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag, kurz vor Ende der Legislaturperiode, ein neues Denkmalschutzgesetz, das eigentlich in Tat und Wahrheit eher ein Denkmalzerstörungsgesetz ist. Die zuständige Kommunal- und Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) will durch die Novelle angeblich die Genehmigung von Baumaßnahmen beschleunigen und die Anpassung denkmalgeschützter Häuser an „moderne Anforderungen” erleichtern. Das Vorhaben stieß seit Monaten auf erbitterte Kritik.

In Nordrhein-Westfalen gibt es 87.000 Baudenkmäler, davon sind rund 80 Prozent in Privatbesitz, zehn Prozent gehören Religionsgemeinschaften. Das Gesetz sieht nun unter anderem vor, dass eigentlich streng geschützte Denkmäler nun mit Photovoltaikanlagen verschandelt werden dürfen. Außerdem entfällt die sogenannte „Benehmensfindung“ zwischen unteren und oberen Denkmalschutzbehörden (z.B. Gemeinden und Fachämtern). Fachleuten wird damit jede qualifizierte Einflussmöglichkeit entzogen. Es ist die passende legislative Basis für eine traditions- und substanzfeindliche Kulturlosigkeit und herkunftslose Beliebigkeit eines grünideologischen Funktionalismus, der außer Projektionen wie „kolonialistische”, „patriarchale” oder „phallische” Architektur und Anleihen bei der geschichtsvergessenen „Cancel Culture” durch Problematisieren von aus ihrem zeitlichen Entstehungszusammenhang gerissenen, „belasteten“ Bauten nichts mehr gelten lässt – und alles, was künstlerisch und baulich mit steingewordener Identität oder christlich-abendländischen Wurzeln assoziierter ist, am liebsten pulverisieren würde. Die realsozialistische Barbarei gegen „feudale“ oder „imperialistische“ Kulturgüter lässt grüßen. Die „Klimapolitik“ liefert dann im Bedarfsfall noch die letzten Argumente, um Denkmalschutz zur Nebensache zu machen.

Politisches Herostratentum mit Gesetzeskraft

Monatelange Proteste von Experten, darunter die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und auch der Verband der Restauratoren (VDR) sowie auch eine Petition mit 24.500 Unterschriften gegen den Gesetzesentwurf, blieben am Ende erfolglos: Die auf grün gezogene, CDU-geführte Landesregierung hielt stur an ihrem Zeitgeistmodell eines „Denkmalschutzes“ fest, der politisches Herostratentum quasi legitimiert. Der Vorsitzende der wissenschaftlichen Kommission der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, Professor Dr. Gerd Weiß, sagte: „Dies ist nicht nur ein schwarzer Tag für die Denkmale in NRW, sondern auch für die Geschichte und das Selbstverständnis des Landes.” Das noch junge Land NRW riskiere damit, die authentischen Zeugnisse seiner Geschichte zu verlieren. Insbesondere den Bauwerken der Wiederaufbaugeneration fehlen nun die Anwälte, die sich für ihren Erhalt stark machen.

Erschüttert zeigte sich auch Weiß‘ Vorstandskollege in der Stiftung, Dr. Steffen Skudelny: „Dass ein Gesetz trotz erwiesener fachlicher Mängel, Verwirrung stiftender Verfahren, gewollter Ungleichbehandlung von Denkmaleigentümern und einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe per Fraktionszwang wider besseres Wissen durchgedrückt wurde, ist erschütternd. Hier wird ein Gesetz ohne angemessene Debatte auf Basis falscher Behauptungen, Annahmen und Verzerrungen in einem höchst fragwürdigen Eilverfahren durchgesetzt.”

Profane oder konstruierte Sachzwänge triumphieren

Skudelny kann nicht verstehen, wie dreist und achtlos sich die Politik über die Vielzahl an fundierten Gegenstimmen hinwegsetzte: ”Die zahlreichen Eingaben und Stellungnahmen zum neuen Gesetz waren fast durchweg von Kritik durchzogen – doch sie wurden auch in der letzten Beratungsstufe schlichtweg ignoriert. Der klare Tenor der Expertenanhörung wurde missachtet. Die Abläufe waren eines demokratischen Verfahrens unwürdig. Nun wird ein bewährtes Denkmalschutzgesetz durch ein Denkmal-NICHT-Schutzgesetz ersetzt“, so der Stiftungskurator. Denkmäler würden nicht länger als relevanter gesellschaftlicher Wert, sondern wie zu beseitigende Hindernisse und Probleme behandelt.

Ironischerweise hatten ausgerechnet die Grünen – die das geistige Klima für die Ehr- und Achtlosigkeit gegenüber tradierungswürdigen Bau- und Gestaltungswerken erst begründeten – gefordert, das Thema solle „fraktionsübergreifend gelöst” werden, wenn es denn „Novellierungsbedarf” gäbe. Generell herrscht nun in Deutschlands bevölkerungsreichstem Bundesland die Befürchtung, dass kurzfristige Gewinnabsichten zulasten denkmalgeschützter Gebäude gestärkt würden; am Ende dieses Prozesses könnten womöglich dann sogar der Dom zu Aachen oder der Kölner Dom (der bereits aus dem Kölner Stadt-Logo verbannt wurde) materialistischen oder sonstigen profanen konstruierten Sachzwängen zum Opfer fallen. Der VDR zog in bitteres Resümee des Gesetzentwurfs: „Wir stellen zur Disposition, was die Kriegsgeneration noch unter völlig anderen Bedingungen zu retten vermochte. Unser kulturelles Erbe wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt.“ Anders ausgedrückt: Was alliierte Bombenangriffen nicht beseitigen konnten, wird nun zum Abriss freigegeben.

The post Neues NRW-Denkmalschutzgesetz: Wird bald der Kölner Dom abgerissen? first appeared on Ansage.

Ähnliche Nachrichten