Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Neues wegweisendes Urteil aus Bayern: Corona-Ausgangssperre war klar rechtswidrig!

Dieses Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist eine schallende Ohrfeige für Corona-Hardliner Markus Söder (CSU): Die verhängte Ausgangssperre in Bayern im März 2020 war demzufolge klar rechtswidrig.

Einzelpersonen durften damals ihre Wohnungen nur aus „triftigem“ Grund verlassen – etwa, um zur Arbeit zu gehen oder einzukaufen. Bei Missachtung drohten horrende Bußgelder. Die zwei Kläger hatten sich unter anderem darauf berufen, dass die Ausgangssperre einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte darstellte. Die drei Richter gaben ihnen am Montag Recht: Bayern ging mit seinen Maßnahmen weit über die damaligen Bund-Länder-Beschlüsse hinaus – die strenge Ausgangssperre war laut Urteil schlicht unverhältnismäßig.

Die zugelassenen Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung waren demzufolge so eng gefasst, dass ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliege. Die Maßnahmen waren in der Form zur Verhinderung der (Weiter-)Verbreitung der Krankheit nicht nötig – sie standen nicht im Verhältnis zu den mit ihnen verbundenen Rechtseingriffen. Die Richter hielten fest, dass nicht ersichtlich sei, warum die „Gefahr der Bildung von Ansammlungen eine landesweite Ausgangsbeschränkung rechtfertigen sollte, zumal diese Gefahr lediglich an stark frequentierten Lokalitäten bestanden haben dürfte. Hier wären auch regionale und örtliche Maßnahmen das mildere Mittel gewesen. Damit war jedenfalls die Angemessenheit der Maßnahme nicht mehr gegeben.“

„Fragwürdiges Menschenbild“ der bayerischen Regierung

Das Portal „Nordbayern“ zitiert, die bayerische Staatsregierung habe es versäumt, „bei der Auswahl der Maßnahmen von mehreren gleich geeigneten Mitteln das die Grundrechte der Normadressaten weniger belastende zu wählen“. Die Richter hätten aber nicht nur Effektivität und Praktikabilität der Ausgangssperre bezweifelt, sondern Söder und seiner Regierung auch ein „fragwürdiges Menschenbild“ attestiert. So hieß es nämlich seitens der Richter:

„Sollte in dem Verweilen in der Öffentlichkeit eine Gefahr für die Bildung von Ansammlungen gesehen worden sein, weil sich um den Verweilenden sozusagen als Kristallisationspunkt Ansammlungen von Menschen bilden könnten, so unterstellt diese Sichtweise ein rechtswidriges Verhalten der Bürger und setzt dieses sogar voraus.

Dass unbescholtene Bürger wie Kriminelle behandelt und konstant unter Generalverdacht gestellt werden, ist tatsächlich symptomatisch für die Corona-Politik etlicher Regierungen weltweit: Dass die Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dies in ihrem Urteil so offen kritisieren, kann fast als revolutionär bewertet werden.

In den nächsten Wochen und Monaten werden noch etliche Hauptsache-Entscheidungen zu den teilweise schon in Eilverfahren als rechtswidrig beurteilten Corona-Maßnahmen folgen. Nach eineinhalb Jahren sogenannter Pandemie hat sich einiges angesammelt: Regierende werden sich fortan aller Voraussicht nach warm anziehen müssen.


Krisenvorsorge-Tipp für Profis: Stromgenerator von Hyundai! 

Tragbares Notstromaggregat zur Stromversorgung bei Stromausfällen. Der Generator ist einfach in der Bedienung, nur 20 Kilo leicht, damit mobil, läuft vergleichsweise leise und das Gehäuse ist robust.

Europaweit und versandkostenfrei beim Kopp-Verlag zu bestellen!

Ähnliche Nachrichten