
Das zweite Neujahr in Folge ist Deutschland unfreier geworden. Vor 365 Tagen waren wir bereits gerade so an den Gedanken gewöhnt, dass Wirtschaft, Handel, Freizeit, Kulturbetrieb, Sport und Geselligkeit sehr wohl auch in der Bundesrepublik vom Staat jederzeit stillgelegt werden können (und exekutive Allmachten eben keineswegs nur Begleitphänomen der beiden überwundenen Diktaturen auf deutschem Boden waren) – vorausgesetzt, es wird zur Rechtfertigung ein geeigneter Sachzwang vorgeschoben. Eine (simulierte) „Pandemiebekämpfung“ oder eine eigenwillig interpretierte „Lebensschutzpflicht“ hatte dabei wohl kein Staatsrechtler, Verfassungstheoretiker oder Freiheitsforscher zuvor auf der Rechnung gehabt. Felsenfest war bis Anfang 2020 allgemeiner Konsens gewesen, dass bestimmte Dinge in Deutschland zum Glück schlicht nicht mehr möglich sein würden – weil unser politisches System gegen derartige verhängnisvolle Fehlentwicklungen vermeintlich gefeit wäre. Doch sie waren möglich. Und nie im Leben hätte man darauf wetten wollen, dass es so einfach sein würde, dieses System zu übertölpeln.
Jetzt, Neujahr 2022, sind die Schmerzgrenzen abermals verschoben worden, sind weitere Tabus gefallen und haben sich autoritäre Reflexe bei Beherrschten und Herrschenden gleichermaßen zurückgemeldet. Inzwischen sind wir schon soweit, dass wir Befehle und „Regeln“ ohne Hinterfragung blind befolgen – obwohl die, die sie erlassen, auf Grundlage immer widersprüchlicherer und unvollständigerer Daten entscheiden, obwohl sie ihre eigenen Zusagen schamloser brechen als je zuvor. Es ist wie beim Waterboarding oder, subtiler, bei der chinesischen Wasserfolter. Irgendwann wird jeder weich.
Über verletzte Datenschutzrechte durch täglich dutzendfaches „Einchecken“ per App oder Kontaktnachweis (inklusive damit einhergehender Nachverfolgbarkeit von Lebensgewohnheiten, Konsumverhalten und Bewegungsprofilen) regt sich schon gar keiner mehr auf. Auch nicht über sinnlose Verhaltenskonditionierungen durch Maskenzwang. Und die Mehrheit akzeptiert inzwischen klaglos die für Gesundheits- und Pflegeberufe bereits beschlossene Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit durch eine staatliche Impfpflicht – genauso, wie sie mit der schamlosen Diskriminierung, Verhetzung und Entrechtung derer d’accord geht, die von ihrem zuvor für unantastbar erklärten Recht auf freie Impfentscheidung auf die „falsche“ Weise Gebrauch machten.
Schleichende Gewöhnung
Inzwischen glauben auch die meisten braven Deutschen, das Demonstrationsrecht gelte hierzulande nur unter behördlichem Genehmigungsvorbehalt – und der Staat habe alles Recht, Unbelehrbare, die sich aufs Grundgesetz berufen, zu vermöbeln. Artikel 8 GG, Absatz 1 („Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln”), galt früheren, noch unbefangenen und allein ihrem Gewissen unterworfenen Verfassungsrichtern in Vor-Harbath-Zeiten, als in Karlsruhe noch unpolitische und unabhängige Juristen urteilten, als so heilig, dass Artikel 8 GG, Absatz 2 („Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden”) äußerst sehr restriktiv ausgelegt wurde, und etwaige hoheitliche Genehmigungsvorbehalte praktisch nur im engen Rahmen des Bundesversammlungsgesetzes von 1953 geduldet wurden. Im Zweifel kam überwog immer das Demonstrationsrecht. Davon kann in Coronazeiten keine Rede mehr sein. Inzwischen ist ein Zustand erreicht, wo Gegner von Impfpflicht oder Coronamaßnahmen schwerer an eine offizielle Versammlungsgenehmigung kommen, als die DDR-Bürgerrechtsbewegung in den letzten Monaten des „Arbeiter- und Bauerparadieses“.
Die Freiheit stirbt nur scheibchenweise, in homöopathischen, kaum merklichen Dosen, und man kommt bei alldem unweigerlich ins Grübeln, was wohl erst in einem Jahr, zu Neujahr 2023, oder spätestens dann 2024, Normalität ist; was dann alles „Rechtens“ sein wird, das heute noch als Verschwörungstheorie ins Lächerliche gezogen wird. Chip-Implantate zur digitalen Erfassung von Impf-/Gesundheitsstatus und Kontaktdaten (in Schweden bereits im Angebot und offiziell akzeptiert)? Quarantäne- bzw. Internierungslager oder „Besserungsanstalten“ für Ungeimpfte oder staatsfeindliche Rädelsführer und „Umstürzler“ (in Australien z.T. bereits Wirklichkeit)? Polizeilich oder militärisch durchgesetzte Zwangsimpfungen, bedarfsweise auch unter Bruch der Unverletzlichkeit der Wohnung?
Sicher ist: Der Phantasie sind dabei ebenso wenig Grenzen gesetzt wie dem Bevormundungswahn der Regierenden. Vor diesen Tendenzen wird uns keine Justiz mehr schützen. Das können nur wir selbst.