Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Nur kurzes Aufatmen: Maskenpflicht erneut ab Herbst, dann auch drei Stiche nötig – Rauchs Horrorverordnung

Mit 1. Juni tritt die neue Verordnung des grünen Gesundheitsministers Johannes Rauch in Kraft. Die Strategie scheint zu sein: ein bisschen lockern über den Sommer und ab Herbst die Daumenschrauben in Form unsinniger Zwangsmaßnahmen wieder heftig anziehen. Die Maskenpflicht wird nicht einmal für ganze drei Monate aufgehoben – und in Wien nicht einmal das. Für eine als 3G-Nachweis gültige sogenannte „Grundimmunisierung“ sind dann ab 23. August drei Gentechnik-Stiche erforderlich – völlig alternativlos und faktenfern. Die Mindestabstände zwischen den Stichen werden einfach gestrichen. Und das Scharfstellen der Impfpflicht dürfte im Herbst wohl nur noch Formsache sein.

Harter Maßnahmen-Herbst bereits angekündigt

Das Machwerk aus dem Ministerium als Lockerungsverordnung zu bezeichnen, ist eine Verhöhnung, denn tatsächlich ist es wohl mehr eine Drohung für den Herbst. Doch vorerst: Die lästige Gesichtsfetzen-Pflicht bleibt in „besonders vulnerablen Settings“ wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen aufrecht. Abgesehen von der Behindertenbetreuung wird sie auch für mobile Pflegedienste weiterhin bestehen bleiben. Die 3G-Regelung bleibt in der Behindertenbetreuung ebenso wie der mobilen Pflege. Ausgesetzt wird die Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel, Apotheken und Öffis bis 23. August.

Doch aus dem Gesundheitsministerium heißt es bereits jetzt, dass man mit einer Wiedereinführung im Herbst rechne. Bei steigenden Fallzahlen könne das auch schon früher passieren. Und die Fallzahlen lassen sich bekanntlich ganz einfach über die Anzahl der durchgeführten Tests steuern. Je mehr Tests, desto mehr positive Ergebnisse.

Wien bleibt stur: Maskenpflicht bleibt

Die rote Bundeshauptstadt Wien hält weiterhin an ihrem Weg völlig irr überzogener Maßnahmen fest. Die Maskenpflicht wird zumindest weiter in Öffis, Arztpraxen und Apotheken bestehen bleiben. Eine diesbezügliche Verordnung muss erst noch erlassen werden. Für Reisende heißt es also bei der Einfahrt nach Wien: Maske auf!

Genesung ersetzt Impfung nicht mehr

Obwohl Studien zeigten, dass Genesene eine weitaus stärkere und länger anhaltende Immunität aufweisen, gilt die durchgemachte Krankheit nicht mehr als „immunologisches Ereignis“. Was eine durchgemachte Infektion sonst sein soll, wird allerdings nicht erklärt. Ab Ende August sind dann ausnahmslos drei Corona-Stiche notwendig um als „grundimmunisiert“ zu gelten, wobei dieser Begriff im Zusammenhang mit den Covid-Spritzen verwirrend ist, da sie ja keine sterile Immunität verleihen, man sich also weiterhin anstecken und andere infizieren kann. In einer Aussendung stellte das Gesundheitsministerium klar, dass eine Genesung zwar weiter sechs Monate lang gültig ist, sie eine Impfung aber nicht mehr ersetzt.

Weitere Ausnahmen von der 3G-Regel

Ausgenommen von der 3G-Regel sind, abgesehen von Schwangeren und Personen, die nicht ohne Gefahr für ihre Gesundheit geimpft werden können, nun auch jene Menschen, die aufgrund zu schwacher Immunantwort auf den Corona-Stich auch von der Impfpflicht ausgenommen wären. Als Bestätigung hierfür reiche die Bestätigung, die man für die Impfpflicht-Ausnahme bekommen habe.

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