Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Oberstes spanisches Verfassungsgericht entscheidet: Zwangsimpfungen sind illegal

Nachdem die spanische Zentralregierung am 9. Mai den illegalen und verfassungswidrigen «Alarmzustand» aufgehoben hat, verabschiedeten diverse Autonomieregierungen höchst diktatorische Gesetze, um weiterhin ihre ungerechtfertigten Corona-Massnahmen durchdrücken zu können.

Besonders totalitäre Regierungen – wie auf den Balearen oder in Galicien – legten per Gesetz sogar Zwangsimpfungen fest (wir berichteten). Dabei verfahren die politischen Entscheidungsträger nach dem Motto «legal, illegal, scheissegal», denn sie ignorieren alle möglichen fundamentalen Grundrechte und sie überschreiten ihre Kompetenzen.

Das hat das Oberste Verfassungsgericht nun bestätigt. Die höchsten Verfassungsschützer setzten sich in diesem Fall mit einem Autonomiegesetz auseinander, in dem die galicische Regierung die Zwangsimpfung anordnete. Nicht nur gegen Covid-19, sondern gegen «alle übertragbaren Krankheiten, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit» darstellen.

Der Beschluss lautet:

«Es handelt sich nicht um eine Präventivmassnahme, die im Organgesetz 3/86 über besondere Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorgesehen ist, und um einen körperlichen Zwangseingriff, der gegen den Willen der betroffenen Bürger durchgeführt wird (…).»

In diesem Gesetz seien Massnahmen festlegt worden, die «nicht nur die Grundrechte beeinträchtigen (und damit gegen den Vorbehalt des Organgesetzes verstossen), sondern auch «ungewisse Schäden verursachen können, die nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können».

Der Anwalt Aitor Guisasola brachte die Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts in einem Video auf seinem YouTube-Kanal «Un abogado contra la demagogia» auf den Punkt:

«In Spanien dürfen keine Zwangsimpfungen angeordnet werden (…). Das Urteil des Obersten Verfassungsgerichts gilt nicht nur für Galicien, sondern für alle Autonomieregionen.»

Zwangsimpfungen könnten nur angeordnet werden, wenn das Organgesetz 3/86 geändert werde, so der Jurist. Allerdings könnte dies durchaus passieren, warnte er. Denn die konservative PP, die derzeit in der Opposition ist, fordere diese Gesetzesänderung schon seit Beginn des Corona-Irrsinns.

Sollte dieses Gesetz modifiziert werden, müsse die Regierung keinen «Alarmzustand» oder «Ausnahmezustand» mehr ausrufen, um alle möglichen Zwangsmassnahmen durchsetzen und die fundamentalen Rechte der Bürger im grossen Stil einschränken zu können. Dazu gehören auch Zwangsimpfungen. Allerdings müsste über die Hälfte der Kongressmitglieder der Änderung zustimmen, erklärte Guisasola.

Die links-sozialistische Regierung plane derzeit zwar nicht, das Organgesetz zu verändern, doch sie verfolge mit ihrem Gesetzentwurf zur «Nationalen Sicherheit» ähnliche Ziele (wir berichteten). Sobald dieses Gesetz in Kraft tritt, kann die Zentralregierung ihre Zwangsmassnahmen willkürlich festlegen. Eine Zwangsimpfung ist darin allerdings nicht vorgesehen.

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