Horst D. Deckert

Österreich: Anwälte stellen ein Portal für Corona-Impfschäden zur Verfügung

Seit Wochen betreibe die österreichische Bundesregierung eine landesweite Werbekampagne für die Covid-19-Impfung, berichtet der Newsdienst OTS.at. Die noch nie auf Langzeitnebenwirkungen getesteten Vakzine würden von der Regierung als «wirksam und sicher» beworben. Zudem solle man sich unabhängig von Alter und Gesundheitszustand impfen lassen, so die Empfehlung. Andrea Steindl, Anwältin vom ausserparlamentarischen Untersuchungsausschuss ACU-Austria, weist auf die rechtliche Problematik des bis dato unvollständigen Risikoprofils der Vakzine hin. Es sei bisher schwierig, den Nachweis für das Vorliegen von Impfschäden zu erbringen.

Ohne Ausnahme müssten alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung zwingend an die Europäische Arzneimittelagentur EMA gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal bestehe diese gesetzlich verankerte Meldepflicht. Sie umfasse nicht nur Meldungen von bekannten oder unbekannten Nebenwirkungen, sondern auch Berichte über das Ausbleiben der Wirksamkeit.

Für die Juristin Silvia Behrendt von der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung sind diese Meldungen aber derzeit unvollständig, obwohl dies für die Arzneimittelsicherheit unbedingt erforderlich wäre. Die meistgenannte Ursache für das Unterlassen von Meldungen sei oft die mangelnde Aufklärung:

«In den letzten Wochen haben uns bedauerlicherweise und meist viel zu spät immer wieder Nachrichten von Angehörigen verstorbener Heimbewohner und Pflegepersonal aus Altenheimen erreicht, welche von Todesfällen und schwerwiegenden Nebenwirkungen im engeren zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung berichten»,

wird Behrendt von OTS.at zitiert. Aus diesem Grund hat der ACU-Austria nun ein eigenes Meldeportal eingerichtet.

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

  • länger als 3 Tage angehalten haben
  • mindestens während einem Tag zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder:
  • erst nach drei Tagen aufgetreten sind

Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen sowie leichtes Fieber sind für eine Meldung nicht relevant. Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet, wenn notwendig, Hilfestellung zur Beweissicherung.

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