Horst D. Deckert

Österreich: Demonstrations-Grundrecht wird wegen wachsenden Bürgerprotesten eingeschränkt

Was wir bereits in einem unserer Beiträge „kassandrisch“ und in erschütternder Weise angekündigt hatten, wird nun traurige Realität.

Österreich beginnt ein weiteres Grundgesetz aufzuweichen, um es aller Wahrscheinlichkeit in weiterer Folge außer Kraft setzen zu können.

Das mächtige tiefschwarze Niederösterreich prescht vor

Wie mittlerweile ganz offensichtlich geworden ist, dass Neo-Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) seine Position einzig als Sprachrohr und Platzhalter für die mächtigen ÖVP Landesgranden inne haben darf, so zeigte sich dies wieder einmal überdeutlich in einer gestrigen Pressekonferenz der Niederösterreichischen Führungsriege.

Mit tatkräftiger Unterstützung der SPÖ wurde in dieser PK die Verhängung eines „Versammlungsverbotes“, vorerst im Umfeld von Krankenanstalten, von Seiten des Bundes vehement eingefordert.

„Für Demonstrationen vor Spitäler habe ich kein Verständnis“, teilte „Landeshauptfrau-Stellvertreter“ Stephan Pernkopf (ÖVP) bei der Pressekonferenz mit. Eine Änderung des Bundesgesetzes müsste daher dahingehend erfolgen. Konkret soll daher das im Grundgerecht verankerte Versammlungsrecht „abgeändert“ werden.

Bundesgesetz aus 1957 soll „angepasst“ werden

Im speziellen wird hier mit dem §7 des Versammlungsgesetzes aus 1957 argumentiert, in dem nachstehendes geregelt ist.

Während der Nationalrat, der Bundesrat, die Bundesversammlung oder ein Landtag versammelt ist, darf im Umkreis von 300m von ihrem Sitze keine Versammlung unter freiem Himmel stattfinden.

Diese Bestimmung möchte man nun, wie zu vermuten ist als ersten Schritt, auf Krankenanstalten (darunter dürften auch Pflege-und Altenwohnheime fallen) ausdehnen.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf ÖVP erklärt dazu, er habe „null Verständnis für Demonstrationen vor Kliniken“. Weiters habe er bereits ÖVP-Klubobmann August Wöginger mit der Umsetzung der Maßnahme über den Nationalrat betraut.

„Wahrscheinlich hätten die Politiker, die vor Jahrzehnten das Demonstrationsrecht verfassungsmäßig verankerten, nicht daran gedacht, dass die Gesellschaft einmal so weit sein könne“, ergänzt Pernkopf abschließend.

Im Nachsatz sei noch angemerkt, dass die Politikerriege, geprägt durch die Gräuel der Nazizeit noch im Sinne des Volkes agierten und mit dementsprechendem Pathos und Ehrgefühl an die Sache der Staatsführung heran gegangen waren (Anm.d.Red.).

Christiane Teschl-Hofmeister, ÖVP Landesrätin, findet in dieser PK eine interessante Begründung für die geforderte Grundgesetzänderung. Meint sie doch, dass es „den Menschen (rund um Spitäler) nicht zuzumuten wäre“ und diese es auch „nicht verdient hätten, durch Demonstrationen belästigt zu werden“.

Im Gegenzug würde sich die Frage aufdrängen, wie es denn von Seiten der Regierung zumutbar wäre, Menschen zur Impfung zu zwingen (Anm.d.Red.).

Tatkräftig unterstützt wird die ÖVP-Riege dabei von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).

Er hoffe, dass es als eine Art „Weihnachtswunder“ rasch zu der gesetzlichen Initiative kommen werde, so Pernkopf abschließend. Ganz im totalitären Sinne also schwört man das „Christkind“ nun auch noch auf Regierungslinie ein.

Wien-Demonstrationen erst ab 18:00 erlaubt worden

Heute Samstag dürfen Demonstrationen prinzipiell erst ab 18:00 stattfinden.

Begründet wird dies damit, dass auf Grund der nun nach dem Lockdown wieder geöffneten Geschäfte das erwartete „Einkaufsvergnügen“ nicht gestört werden sollte. Sämtliche für Samstag tagsüber angezeigten Demonstrationen der Corona-Maßnahmen-Gegner wurden untersagt.

„Wir prüfen sorgfältig jede Anzeige und müssen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen das Grundrecht der Handelstreibenden auf Erwerbsfreiheit abwägen. Gerade am einzigen Einkaufswochenende im Advent wird die Landespolizeidirektion Wien den Interessen des Handels dabei besonderes Augenmerk widmen“, so Polizeisprecher Markus Dittrich.

Konsum wird also dem Protest gegen die Staatswillkür Vorrang gegeben, wenig erstaunlich in Zeiten wie diesen. Meinungsfreiheit ist in diesem Staat höchst unerwünscht geworden, es ist die Wirtschaftsleistung die zählt. Die Auswirkungen der „Lockdown-Willkür“ müssen nun schlussendlich wieder repariert werden.

Wie dennoch bekannt wurde, hat die impfkritische Partei MFG dennoch eine Aufhebung des Demonstrationsverbotes in Wien erreicht. Trotz aller Verbote finden nun erneut 23 Kundgebungen in Wien statt.

Verfassungsexperten warnen bereits

Nach Aussage des Verfassungsrechtsexperten Bernd-Christian Funk müsse es „gewichtige Gründe“ für derartige Einschränkungen geben. Diese seien etwa dann gegeben, wenn aufgrund einer Kundgebung Zugang und Zufahrt in die City völlig unmöglich gemacht würden.

„Unsere Unternehmen haben durch den Lockdown bereits schwere finanzielle Verluste in der ohnehin so wichtigen Weihnachtszeit hinnehmen müssen“, meinte Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger. „Wir fordern deshalb eine österreichweite Weihnachtsruhe für Demonstrationen am kommenden Wochenende.“

Nichtsdestotrotz ist die nun erfolgte weitere und erneute „Adaptierung“ von jahrzehntelang unangetastet gehandhabten Gesetzen in höchstem Maße beunruhigend und ein mehr als deutliches Warnsignal.

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