Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreich: Reformenstau hemmt Startups im Sprung

Covid hat uns die illusion der wirtschaftlichen Planbarkeit vor Augen geführt. Früher war die Annahme vorherrschend, ein guter Businessplan sei schon der halbe Gewinn. Diese Blauäugigkeit hat Covid nachhaltig berichtigt. Der Stau der Strukturreformen zieht sich über ein viertel Jahrhundert, Covid legt diesen latenten Konflikt offen.

Für viele Bürger sind die Rahmenbedingungen für zu Startups mit Bürokratie überladen, die Ausstiegshürden zu hoch, sagt Dr. Johann Hüthmair von Restart. Startup-Rahmenbedingungen stecken in der Klemme; besonders intelligente Personen scheuen daher die Selbstständigkeit, trotz aller Lockmittel über Eintrittssubventionierung.

a) Die Digitalisierung hat den Behörden gewisse Vorteile gebracht, jedoch zu Lasten der KMU, erklärt Hüthmair an konkreten Beispielen der Digitalbürokratie bei Mitarbeiter-An- und Abmeldung etc, wo etwa Multiple choice unter 19 Möglichkeiten angeboten wird. Das sogenannte USP gilt eher als Unterbehörden-Slapstick-Portal, die Telefonservices senden die Unternehmer im Kreis, wie wir es bei einer Erstanmeldung selber erlebten. Erst die OGV-Mitarbeiter haben das Thema erfasst.

b) Die Ausstiegshürden für Unternehmer und Bürgen gegenüber Banken sind völlig zurückgeblieben, Relikte aus alten Zeiten. Die Gläubiger haben Schutzverbände, die vorwiegen ihre Leistung über die Historie-Quote begründen, den Unternehmen die letzte Liquidität herauspressen und somit wiederholte Insolvenzen provozieren. Ein Beispiel: ein Elektroinstallatur ist in der 3. Insolvenz innerhalb 10 Jahren, da die Gläubigerschützer völlig blind Zahlungsplanannahmen zustimmen, ohne die Liquidität für die 2‑Jahre-Quotenfrist hinterefragten.

c) Beim Ausstieg lauern Irrtümer und Fallen der Bürokratie, zB die Haftungen der Geschäftsführer gegenüber Behörden oder Gläubigerinteressen (StGB 159), die zur Anwendung kommen können. Wegen Unkenntnis ist diese Gefahr hoch, die eine Entschuldung über Privatinsolvenz ad absurdum führen. Ein weiteres unplanbares Risiko.

d) Die Verjährungsfrist beträgt in Österreich immer noch 30 Jahre. Bei Irrtum des Businessplans besonders für versorgungspflichtige Familien ein nicht hinnehmbares Restrisiko.

e) Die Pfändungstabelle für Familienversorger in Österreich ist das Schlußlicht in Europa. Vom Pfändungsbetrag über dem Existenzminimum gehen 70% an die Gläubiger. In Deutschland sind für Versorgungspflichtige die Bedingungen besser, nur 50% über dem Existenzminimum gehen als Einkommenspfändung an Gläubiger.

Ein Beispiel: Der Mord an Ehefrau und Mutter in Imst zeigt das Beispiel eines Gestrandeten, der diese Beschämung nicht ertragen konnte und seine Frau und Mutter erwürgte. Er konnte die Verwürfe beider nicht mehr ertragen. „Ziel war es, sie zum Schweigen zu bringen“, sagte der Täter. Die Resultate werden bestraft, jedoch nicht die Ursachen.  „Femizid an 31-Jähriger in Imst: Ehemann zu 20 Jahren Haft verurteilt“: www.tt.com/artikel/30794656/femizid-an-31-jaehriger-in-imst-ehemann-zu-20-jahren-haft-verurteilt

Dabe helfen auch hohe Strafmaße wenig. Siehe Artikel in Soziologie Heute, Juni 2021: buergerinitiative.biz/images/Soziologie_heute2106JH_plan.pdf

Es sind die Strukturen, die im Stau der Reformen stecken

Großunternehmer bleiben fern. „So bringt man Unternehmen nicht dazu, in Österreich zu investieren“, sagt Hanno Loren von IMD. Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sei gesunken, im Wettbewerbs-Ranking büßte Österreich drei Plätze ein und fiel von Platz 16 auf 19 zurück: www.trend.at/wirtschaft/imd-ranking-oesterreichs-wettbewerbsfaehigkeit-11522497

Ein Gestrandeten-Hilfswerk will den Gestrandeten aus eigentümergeführten Betrieben unter die Arme greifen, insbesondere die Erfahrungen Gestrandeter anderen Vereinsmitgliedern anbieten. www.restart.at

Die Behörden, Steuerberater und Juristen lassen die Emotionen aus Beschämungen oft zur Seite, das bringt bei manchen gestrandeten suizidale Depression hervor, die vordergründig zu regeln sei, sagten erfahrene Psychotraumatherapeuten. Wie Johann Hüthmair berichtet, würde sich, sobald ein Unternehmer in Zahlungsstockung Vertrauen in einen Sanierungsbegleiter gefasst hat, der Sturm schlafloser Nächte legen.

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