Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreich: Sozialversicherung lähmt zügige Entschuldung nach der Corona-Krise

Sozialversicherungsanstalten lähmen zügige Entschuldung nach der Corona-Krise: Geringe Produktivität und überlastete Insolventsgerichte.

Bekanntlich kamen während der Corona-Krise unzählige Unternehmen in massive Zahlungsschwierigkeiten. Viele sind nicht mehr in der Lage ihre Schulden zu begleichen und schlitterten in die Insolvenz.

Nun gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen zur Schuldenregulierung wie solchen Unternehmen geholfen werden kann. Bedauerlicherweise werden die Schuldenregulierungen durch die Sozialversicherungen behindert, sodass die Insolvenzgerichte vor dem Kollaps stehen. Unternehmen, die bereits ein Schuldenregulierungsverfahren hinter sich haben, klagen, dass sie bis zu zwei Jahre danach von der Sozialversicherung erneut mit absurden Forderungen und Behauptungen überzogen werden, die schon drei Mal beantwortet wurden. Eine gigantische Bürokratie für Nebensächlichkeiten die Unternehmern und den Insolvenzgerichten Zeit rauben, wird förmlich aufgebaut.

Unternehmer muss für Schuldennachlass Sozialversicherungsbeiträge bezahlen

Als nicht nachweisbar erweist sich der Umstand, dass Unternehmer für Schuldennachlässe Sozialversicherungsbeiträge bezahlen sollen, geradeso als ob ein Schuldennachlass einen Gewinn darstellen würde, für den sogar Pensionsbeiträge zu bezahlen wären. Es kann doch nicht Sinn einer Unternehmen Sanierung sein, dass wegen der nachgelassen Altlasten dann Pensionsansprüche angespart werden müssen.

Offenes Schreiben an Politiker

Der Sanierungsbegleiter, Autor des Buches „Restart für Gestrandete“ und des Leiter des Restart-Zentrums, Dr. Johann Hüthmair richtete in dieser Sache ein offenes Schreiben an alle Klubs im Parlament und die Abgeordneten zum Nationalrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Thema „Umgang mit Gestrandeten“ betrifft auch tausende Selbständige, die wegen Corona in Zahlungsstockung stecken. Seit 1995 gibt es auch in Österreich das Privatinsolvenzrecht mit Restschuldbefreiung für natürliche Personen, jedoch in § 25 GSVG (SVS) scheint dies noch nicht angekommen zu sein. Ein „Survey Feedback“ zum

Stimulieren von Innovationseifer in den Behörden und Anstalten:

Ein Beispiel: Diese betreffende Vorschreibung der SVS für 2020 von € 17.400,- betrifft zudem ca. 2/3 eine Pensionen-Zwangs-Ansparung, das erscheint auch mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU Recht nicht konform zu sein, da derartige Zwangsmaßnahmen der Hereinbringung für die Lebensspanne verkürzend wirken. Nun erfolgte eine nochmalige dritte Beantwortung des redundanten Fragen im Schreibens der SVS an den Gestrandeten vom 15.03.2022 im Anhang.

Es sind auch tausende andere Selbständige die im Covid-Moratorium mitmachten, von Zahlungsstockung betroffen. Entweder die Regierung erteilt für Behördenrückstände der Jahre 2020 und 2021 eine Art General-Schuldenerlass, oder wir laufen Gefahr, dass uns die

Insolvenzgerichte (Land und Bezirk) wegen Überflutung kollabieren. Diese Vorschreibung von € 17.400 SVS betrifft zudem ca. 2/3 für Pensions-Zwangs-Ansparung, das widerspricht auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz im EU-Recht. Das RSb Schreiben der SVS kam

ohne einen erkennbaren Unterschriftnamen der handelnden Person und ohne Abteilungszuständigkeit, wie im gesitteten Geschäftsbetrieb üblich. Wird diese Formverkürzung juristisch als mangelnde Passivlegitimation gewertet? Der § 159 StGB „Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“ dürfte der handelnden Person bekannt sein und der juristische Aspekt einer Anstiftung zu unzulässiger Ungleichbehandlung, um eine Kontrahierungspflicht zu umgehen.

Die Insolvenzordnung als Kooperationsanleitung erscheint von der SVS institutionalisiert missverstanden. Auch § 28ff IO als Anfechtungsordnung gibt klare Vorgaben zum Thema „Trittbrettfahrer“, Gleichbehandlung und Kooperationsverpflichtung. Gestrandete sind wegen des Kontrollverlustes meist traumatisiert und oft suizidal depressiv. Diese Verweigerung einer Kooperation durch die SVS verschärft dieses Trauma, deren Wirkungen sind aus dem Milgram Experiment bekannt. Auch die eingerichtete SVS-Ombudsstelle erscheint dabei eher als Alibi zu agieren und wurde im vorliegendem Fall dem Namensinhalt kaum gerecht.

Die Behördenhierarchie kommt mit der Digitalisierung und der gesellschaftlichen Dynamik nicht mehr mit, sagt Prof. Dr. Gerald Hüther.

Reformstau: Die Klubs aller Parteien im Parlament, die Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat werden gebeten, das Thema Moralreform SVS für das Regierungsprogramm bei der nächsten Neuwahl aufzunehmen. Der Gesetzgebung obliegt die Aufgabe, die offensichtliche  Leistungsrestriktion einer Konfliktumleitung auf Formalitäten Einhalt zu gebieten. Das Abschieben von Prüfungsverantwortung kostet den Bürgern Euro-Millionen von Steuergeldern und manchen Gestrandeten das Leben. Die gesellschaftliche Entropie wäre zu senken statt diese durch Anstalten zu erhöhen!

Freundliche Grüße

Dr. Johann Hüthmair

Restart Zentrum

Gestrandeten Hilfswerk

ZVR- 1579987570

A‑8762 Oberzeiring Lachtal

www.restart.at

 

 

 

 

 

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