Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Österreichs Anti-AKW-Lobby scheitert mit Klage gegen ungarisches AKW

Von den westlichen Mainstreammedien wird diese juristische Niederlage Österreichs vor dem EU-Gerichtshof bisher verheimlicht oder in Unterrubiken versteckt (ORF): Der Europäische Gerichtshof hat Österreichs Klage wegen der Erweiterung des ungarischen AKW-Paks abgewiesen.

Freie Wahl des Energie-Mixes

Dem Gerichtsbeschluss zufolge steht es demnach den Mitgliedstaaten frei, die Zusammensetzung ihres Energiemixes selbst zu bestimmen. Weiters kann die Kommission  nicht verlangen, dass öffentliche Mittel für alternative Energiequellen bereitgestellt werden.

Österreichs Antrag zurückgewiesen

Der EU-Gerichtshof hat also folgenden Antrag Österreichs abgewiesen: Nämlich die Entscheidung der EU-Kommission zur Genehmigung des ungarischen AKW-Ausbaus in Paks aufzuheben – wie die in Luxemburg ansässige Behörde am Mittwoch mitteilte.

Österreich hatte den Ausschuss 2018 verklagt, nachdem das EU-Gremium den Plan Ungarns genehmigt hatte, 2017 mit Hilfe des Atomkonzerns „Rosatom“ zwei neue Reaktoren in Paks, südlich von Budapest, zu bauen. Bereits im Jahr 2015 hatte das EU-Gremium eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die Finanzierung des Ausbaus des ungarischen AKWs den EU-Vorschriften entspricht.

Brüssel stellte nun folgendes fest:

Die ungarische Finanzhilfe für den Bau der beiden neuen Kernreaktoren umfasst staatliche Beihilfen.

Der Ausschuss hatte die Beihilfe schließlich per Anfang März 2017 nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da er der Auffassung war, dass der Beihilfebetrag in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stehe und nicht über das für deren Erreichung erforderliche Maß hinausgeht.

Diese Genehmigung hatte Österreich schließlich vor dem EU-Gerichtshof mit der Argumentation angefochten: Dass Kernenergie weder eine nachhaltige Energiequelle sei noch die richtige Antwort auf den Klimawandel biete. Die Wiener Regierung, unter Federführung der Grünen Umweltministerin Gewessler, beklagte unter anderem:

Dass die Entscheidung der EU-Kommission gegen die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge verstößt, deren Einhaltung untrennbar mit dem Ziel der Beihilfe verbunden ist.

Und dass es deshalb zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Energiemarkt komme, sowie dass die Genehmigung von Beihilfen nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Der Europäische Gerichtshof widersprach nun eindeutig der österreichischen Position. Österreich kann gegen die Entscheidung des EU-Gerichtshofs innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Bekanntgabe Berufung einlegen.

Wien hatte bereits im Juli ebenfalls beim EU-Gerichtshof geklagt: Dass das EU-Parlament auf Vorschlag der EU-Kommission Atom- und Erdgasenergie als „grüne und nachhaltige“ Übergangsenergiequelle eingestuft hatte. (Mandiner)

Aussichtslose österreichische Anti-AKW-Position

Es ist nicht das erste Mal, dass Österreich wegen eines Atomkraftwerks geklagt hat, zum Beispiel verklagte es 2015 das Vereinigte Königreich und 2011 die Tschechische Republik. Laut Euractiv gewinnt in Fällen wie diesem in der Regel die Europäische Kommission.

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