Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Offener Brief zur Durchsetzung des Digital Markets Act

DMA.png

Ohne Klarheit über die Rolle der Verbraucher:innen und Wettbewerber bei der Durchsetzung droht der DMA zu scheitern.

Als der Digital Markets Act (DMA) vor über einem Jahr verabschiedet wurde, haben wir ihn als ambitioniertes Gesetz begrüßt. Der DMA könnte die Macht von Google, Amazon, Meta & Co. einschränken – zumindest auf dem Papier. Denn viele wichtige Details zur Durchsetzung der neuen Regeln für Digitalkonzerne waren damals noch völlig unklar. Dabei hängt es von der Umsetzung ab, ob der DMA den Machtmissbrauch der großen Internetplattformen tatsächlich einschränkt oder nicht.

Wie genau die Regeln durchgesetzt werden sollen, ist auch nach einem Jahr teilweise noch unklar. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung derjenigen, die vom Machtmissbrauch großer Konzerne betroffen sind: Verbraucher:innen und Wettbewerber. Diese sollten bei der Durchsetzung eine wichtige Rolle spielen. Mit einem Rechtsgutachten hatten wir uns in den DMA-Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass dieses sogenannte Private Enforcement verbessert wird.

Gemeinsam mit mehreren internationalen Bündnispartnern, u.a. BEUC, Article 19 und dem Open Markets Institute, haben wir daher einen offenen Brief an die EU-Kommission gerichtet. Außerdem wollen wir verhindern, dass die Frage der Rechtsdurchsetzung zwischen der Kommission und den Digitalkonzernen hinter verschlossenen Türen verhandelt wird.

Unsere Forderungen zum Digital Markets Act an die EU-Kommission

Um Verbraucher:innen und Wettbewerber stärker an der DMA-Durchsetzung zu beteiligen, fordern wir die Kommission dringend dazu auf:

– Klarheit darüber zu schaffen, wie genau Dritte in der Durchsetzung des DMA beteiligt werden sollen

– zu definieren, welche Informationen Dritten zur Verfügung gestellt werden und sicherzustellen, dass diese Informationen zeitnah bereitgestellt werden

– Dritten die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Informationen anzufordern, wenn dies erforderlich ist

– sicherzustellen, dass die Digitalkonzerne konstruktiv und inhaltlich auf Vorschläge Dritter zur Einhaltung der Vorschriften reagieren

– Kontaktmöglichkeiten einzurichten, über die Dritte die nationalen Behörden und die Kommission über Verstöße gegen den DMA informieren können

Der Erfolg des DMA steht und fällt mit der Durchsetzung

Die Zeit für die notwendige Klärung und eine effektive Beteiligung Dritter an der Durchsetzung des Digital Markets Act ist knapp. Derzeit bereitet die EU-Kommission die Durchsetzung der Regeln vor, an die sich die großen Digitalkonzerne spätestens ab März 2024 halten müssen. Die Kommission hat also nicht mehr viel Zeit, ihre Hausaufgaben zu machen. Dazu gehört auch eine ausreichende Anzahl von Personen, die in der Kommission für die neuen Regeln zuständig sind – sowie der Wille, die Regeln konsequent und schnell anzuwenden.

Von der Durchsetzung wird der Erfolg des DMA abhängen. Denn die Maßnahmen entfalten nur dann das nötige Drohpotenzial, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie auch tatsächlich durchgesetzt werden. Die Beteiligten sollten daher alles daran setzen, dass der DMA nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Anwendung ein Erfolg wird.


Bleiben Sie informiert über Lobbyismus in Europa.

Kein template für den Block ‚lc/newsletter-subscription‘ gefunden.

stdClass Object  
(  
    [title] => Jetzt unseren Newsletter abonnieren!  
    [moveCode] => LCW0000  
    [newsletterSubscriptionRoute] => https://www.lobbycontrol.de/wp-json/ph-trust-api/v1/add-newsletter-subscription  
    [newsletterUnsubscriptionRoute] => https://www.lobbycontrol.de/wp-json/ph-trust-api/v1/remove-newsletter-subscription  
)  

Weitere Informationen

The post Offener Brief zur Durchsetzung des Digital Markets Act appeared first on LobbyControl.

Ähnliche Nachrichten