FPÖ-Chef Herbert Kickl gehört seit über einem Jahr zu den Politikern, die sich zum Protest kritischer Bürger auf der Straße bekennen. Mehrfach nahm er als Redner an Kundgebungen teil, ruft die Menschen oftmals vorab dazu auf, möglichst zahlreich gegen die Corona-Diktatur zu demonstrieren. Aufgrund seiner klaren Worte und Bürgernähe genießt er in der Freiheitsbewegung großes Ansehen. Viele wollen ein Wort und/oder Bild mit ihm – und er, ganz “Mann des Volkes”, erfüllt ihnen diesen Wunsch. Das nimmt ihm das Corona-Regime übel: Schon zum zweiten Mal soll deshalb seine parlamentarische Immunität aufgehoben werden – wegen des Maskenzwangs!
Absurd: Deshalb soll Kickls Immunität aufgehoben werden
Eigentlich ist es an Absurdität kaum zu überbieten: Der zu diesem Zeitpunkt frischgenesene Kickl befand sich unter freiem Himmel, als er gegen den absurden FFP2-Maskenzwang verstieß. Dieser wurde von den Behörden am besagten Demo-Tag sporadisch kontrolliert, vereinzelt wurden Teilnehmer vom der Polizei sekkiert und bestraft. Auch Kickl verzichtete zu manchen Zeitpunkten des Tages offensichtlich darauf. Am freiheitlichen Parteichef will man nun offenbar ein Exempel statuieren. Die Strafe zöge wohl eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro nach sich, die in einem ordentlichen Verfahren womöglich ohnehin gekippt werden könnte. Jetzt muss sich der Immunitätsausschuss des Nationalrats damit beschäftigen.
Denn die Wiener Polizei würde gerne eine Verwaltungsstrafe gegen den freiheitlichen Parteichef verhängen. Konkret handelt es sich um die Kundgebung am 11. Dezember. Bei dieser maßgeblich von den Freiheitlichen getragenen MEGA-Demo mit wohl weit über 100.000 Teilnehmern trat Kickl nicht nur als Redner auf. Während des riesigen Protestzuges am Ring hielt er sich teilweise in einem LKW auf, der die Demo anführte. Dort richteten er gemeinsam mit weiteren Stimmen seiner Partei und der Freiheitsbewegung mutige Worte ans Volk. Aber eben nicht nur: Denn er nützte auch die Gelegenheiten, sprach direkt mit den Menschen.
Politische Tätigkeit schützte jahrzehntelang vor Auslieferung!
Was vor wenigen Jahren als gelebte Volksnähe gegolten hätte, ist dem bröckelnden Corona-System und seinen Handlangern nun der größte Affront. Sie soll Kickl daher zum Verhängnis werden. Es ist schon das zweite Mal, dass die Ermittlungsbehörden Kickl als vermeintlichen “Maskensünder” verfolgen wollen. Unter normalen Umständen wäre das Auslieferungsbegehr fruchtlos. Die parlamentarische Immunität galt seit Anbeginn der Zweiten Republik für jede Tätigkeit in Zusammenhang mit dem politischen Amt. Die Rede eines Politikers auf einer von seiner Partei mitorganisierten Demo ist mit Sicherheit eine politische Tätigkeit.
Doch mit der Normalität soll es ja, wie seit Anbeginn der Corona-Krise von den Eliten angekündigt, vorbei sein. Das wurde auch spätestens im vergangenen April deutlich. Denn bereits bei der Freiheits-Demo am 6. März trug Kickl zumindest zeitweise keine Maske. Es folgte ein Auslieferungsbegehr des Wiener Magistrats an den Immunitätsausschuss. Entgegen der jahrelangen Praxis entschied sich dieser mit Regierungsmehrheit, den Chef-Blauen an die Justiz “auszuliefern”. Sogar die beiden anderen nominellen Oppositionspartien NEOS und SPÖ sahen die türkis-grüne Entscheidung gegen den Usus des Hauses seinerzeit kritisch. Wird sich die umstrittene Entscheidung bald wiederholen?