Immer wieder wurden bei Demonstrationen gegen die willkürlichen Corona-Maßnahmen der Regierung auch die Teilnehmer von der Polizei schikaniert, indem Maskenatteste kontrolliert und es trotz Attesten Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht gab.
Der „Wochenblick“ berichtete immer wieder von Repressionen der Polizei gegen Maßnahmen-Kritiker in Oberösterreich. So sollten offenbar potenzielle Teilnehmer von den Protesten oder Spaziergängen abgehalten werden. Andere Schikanen waren neben Versuchen, Personen mit Maskenattesten den Führerschein zu entziehen, auch die Nichtanerkennung der ärztlichen Atteste und eine Anzeige gegen die Betroffenen. Doch diese verhängten Strafen halten sehr häufig nicht und werden von Gerichten wieder aufgehoben. Zuletzt wurde der Beschwerde einer Frau vom oberösterreichischen Landesverwaltungsgericht stattgegeben.
Erfolg vor Gericht
Diese hatte im Jänner in Vöcklabruck an einer Anti-Maßnahmen-Demonstration teilgenommen und hatte wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht eine Verwaltungsstrafe von 250 Euro aufgebrummt bekommen. Dagegen wehrte sich die Frau, hatte sie doch ein Befreiungsattest, wonach sie aus medizinischer und psychologischer Sicht keine Maske tragen musste. Das oberösterreichische Landesverwaltungsgericht gab ihr nun im Mai recht und kassierte die Geldbuße. Zwar wurde das Attest zur Maskenbefreiung von einem Arzt erteilt, gegen den in der Zwischenzeit ein Berufsverbot ausgesprochen wurde, doch zum Zeitpunkt der Ausstellung, so argumentierte das Gericht, habe er seinen Beruf noch ordnungsgemäß ausgeübt, weshalb auch die Maskenbefreiung weiterhin ihre Gültigkeit hatte. Ob das Attest dabei aus tatsächlichen gesundheitlichen Gründen oder nur aus Gefälligkeit ausgestellt wurde, sei laut Gericht nicht relevant.
Maskenatteste gültig
Diese Erkenntnis des Gerichts könnte auch zukünftig noch von Bedeutung sein. Vor allem bei der anstehenden Urlaubssaison, wenn Hotels oder Gastronomiebetriebe Maskenatteste nicht anerkennen wollen, da sich – wie „Wochenblick“ erfuhr – Gäste beschweren würden, wenn Personen ohne Masken anwesend seien. Für Rechtsanwalt Beneder ist ein derartiges Vorgehen ein Unding. In den Verordnungen genehmigte Ausnahmen nicht anzuerkennen und über die Hausordnung Sonderregelungen nicht zu akzeptieren und damit faktisch Verschärfungen vorzunehmen, hält er für bedenklich, schließlich seien die Verordnungen zu akzeptieren, bis sie eventuell aufgehoben werden, zumal es auch zur Spaltung der Bevölkerung beiträgt. Daher ist es ratsam, derartige Fragen – ob Maskenatteste seitens des Beherbergungsbetriebes anerkannt werden – schon bei der Buchung zu klären, bevor es an der Urlaubsdestination ein böses Erwachen gibt.
Ungültige Verschärfung
Wobei es bei einer Ablehnung des Maskenattests durchaus ratsam ist, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, da dies eigentlich gesundheitliche Diskriminierung darstellt und auch auf dem Zivilrechtsweg eventuelle Schadensersatzforderungen wegen des nicht stattgefundenen Urlaubs geltend gemacht werden können – dies muss jedoch im betreffenden Einzelfall geprüft werden.
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