Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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OÖ Pflegepersonal soll für Impf-PR missbraucht werden: “Wir können nicht mehr!”

Weil der Großteil der Bevölkerung nicht mehr an eine Pandemie glaubt, die laut Blümel und Schallenberg bereits beendet ist, ruft die Ärztekammer nun zu einer rechtlich mehr als fragwürdigen Impf-PR-Aktion, dem „Protesttag Impfen“ auf, mit der man die Impfbereitschaft der Bevölkerung steigern möchte. Man wolle damit die „vergleichsweise niedrige Impfquote von rund 56 % und die aktuelle Betten-Belegung von 10% COVID-Patienten widerspiegeln, um menschliches Leid zu verhindern und die Arbeitsbedingungen der Spitalsmitarbeiter*innen wieder zu verbessern“.

In einer Mailaussendung des Ordensklinikums Linz, die Report24 von mehreren verärgerten Pflegekräften zugespielt wurde, fordert man die Mitarbeiter aller OÖ-Spitäler dazu auf, „sich in ihrer Dienstkleidung vor die Krankenhäuser zu treten, um damit ein Zeichen für die Covid-Impfung zu setzen.“ Auch das Motto wird den Spitalsmitarbeitern in dieser Aussendung bereits diktiert: „Liebe Bevölkerung, lasst euch impfen. Wir können nicht mehr!“

Um der befremdlich wirkenden PR-Aktion, den entsprechenden Rahmen zu geben, kündigt man in dieser Aussendung an, dass die Ärztekammer hierfür Transparente zur Verfügung stellen werde, dass man für die sozialen Medien filmen und fotografieren werde. Sogar eine gemeinsame Presse-Aussendung mit der Ärztekammer sei bereits geplant.

Die MitarbeiterInnen der COVID-Stationen für Fotos in den Vordergrund

Um das Ganze so dramatisch wie möglich zu gestalten, fordert man die MitarbeiterInnen auf, „in Dienstkleidung vor das Krankenhaus zu treten, insbesondere die Mitarbeiter*innen der COVID-Stationen in PSA-Schutzkleidungen. Diese sollen lt. Aussendung „in den Vordergrund gerückt werden“.

An die Führungskräfte richtet das Spital die Bitte, „möglichst vielen MitarbeiterInnen durch entsprechende Diensteinteilung eine Teilnahme zu ermöglichen. Durch diese Aktion suggeriert man der Bevölkerung eine angeblich dramatische, nicht belegbare Krisen-Situation in den Spitälern. Das widerspricht den Darstellungen, die uns von Personen, die in Medizin und Pflege tätig sind, derzeit vermehrt erreichen.

Demnach wären aktuell das Hauptproblem der massive Impfdruck, der viele Jobs bedroht, sowie die unmenschlichen Arbeitsbedingungen, die dem Pflegekräfte-Mangel zuzuschreiben sind.

Das ist das Aufforderungsschreiben für die Propaganda-Aufnahmen vom Ordensklinikum BHS.

Ist diese Impf-PR rechtlich erlaubt?

Fällt diese PR-Aktion unter unzulässige Arzneimittelwerbung? Ist diese Art der Impfwerbung überhaupt erlaubt? Die bildliche Darstellungen von Angehörigen von Heilberufen ist gemäß § 53 Abs 1 Ziffer 1 AMG verboten. Einen umfassenden Artikel zum Thema unzulässige Impfwerbung von Rechtsanwältin Mag. Andrea Steindl finden Sie hier. Konkret kann man sagen: Bei der Aussage “Wir können nicht mehr.” handelt es sich um eine besonders manipulative, dreiste Lüge. Doch Lügen ist in Österreich ja bis in die höchsten Kreise eine weit verbreitete Tugend.

Vom Ordensklinikum BHS gibt es trotz Nachfrage aktuell noch keine Stellungnahme. Liebe Leserinnen und Leser, achten Sie ab dem 21. Oktober auf die Medienberichterstattung zu diesen Aktionen. Jede Wette, dass man all dies mit den angeordneten “Protesten” und den von der Ärztekammer vorbereiteten Transparenten als “Hilfeschrei der Krankenpfleger” und “spontane Kundgebung” deklarieren wird. Wie viele Mitbürger werden die Propaganda glauben? Helfen Sie mit, die Menschen über die Hintergründe zu informieren.

Dieses Schreiben wurde innerhalb der KUK (Kepler Universitätsklinikum) versandt.

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