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NHS Insider: “Gov’t Ordered Us To Euthanize MILLIONS of Patients Before First COVID Lockdown”
The British government secretly gave NHS staff the order to euthanize millions of patients just before the COVID pandemic was declared in 2020, according to…
New Zealand Young Global Leader Who Pushed Vaccine Passports Dies Suddenly
New Zealand Young Global Leader Efeso Collins, who aggressively pushed mRNA shots and vaccine passports on the public, died suddenly last month according to reports….
FDA Alert: Popular Acne Treatments Used by Millions of Teens Linked to Leukemia
Dangerous levels of benzene, a chemical that causes cancer, have been detected in many popular acne treatments, according to a report issued last week. Valisure…
Watch: VP Harris Won’t Say Whether She, Biden Will Participate in Debates
White House press secretary Karine Jean-Pierre days earlier also refused to say whether Biden will debate Trump. Vice President Kamala Harris refused to say whether…
SD Gov. Kristi Noem Signs ‘Strongest’ Hate Crime Bill in America to ‘Stop Antisemitism’
No other ethnic or religious group in America is afforded any such privileges. South Dakota Governor Kristi Noem (R) on Thursday boasted that she signed…
Mexican Cartel Laughs As US National Guard Helicopter Crashes, Kills 3 On Biden’s Chaotic Border
Defense Department’s Joint Task Force North said the Eurocopter UH-72 Lakota was “conducting aviation operations” near Rio Grande City, Texas before crashing. President Biden’s southern…
Hauser, Strasser, Anderson, Luck: Vorträge zur geplanten WHO-Gesundheitsdiktatur in Kärnten
In gut einer Woche startet der erste von drei hochkarätigen Vorträgen des Spittaler Demo Teams am Millstätter See in Kärnten. Bei diesem geht es um die Eigen- und Fremdbestimmung unserer Gesundheit sowie um die Agenda 2030, EU und WHO. Zu diesem sensiblen Thema sprechen am 15. März FPÖ-Politiker und NAbg. Mag. Gerald Hauser und Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser, am 10. Mai AfD-Politikerin und EU-Abgeordnete Christine Anderson und am 8. Juni Pathologe Prim. Dr. Helmut Luck vom Klinikum Amstetten.
Eine Presseaussendung von „Kärnten geht in die Offensive“
Eröffnet wird die hochkarätige Vortragsreihe des Spittaler Demo Teams am Freitag, dem 15. März, mit dem Vortrag „WHO und EU – Auf dem Weg zur Gesundheitsdiktatur?„. Es sprechen NAbg. Mag. Gerald Hauser und Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser, welcher im Restaurant Perauer in Lieserhofen bei Seeboden stattfinden wird.
Einen Monat später, am Freitag, 10. Mai, kommt die EU-Abgeordnete Christine Anderson (AfD) an den Millstätter See in Kärnten. Dieses Mal findet der Vortrag im Restaurant Ertlhof in Seeboden statt. Frau Anderson zeigt an diesem Abend die Missstände der EU im Allgemeinen auf, spricht das Thema „WHO“ und „Agenda 2030“ an und rechnet mit der fatalen Corona-Politik ab.
Wieder einen Monat später, am Samstag, 08. Juni, geht es im Restaurant Ertlhof in Seeboden abermals rund. Am Podium Primar Dr. Helmut Luck (Pathologe – Krankenhaus Amstetten) mit seinem Programm „Corona aus der Sicht eines Pathologen„. Dort rechnet er mit der Impfung und mit den von ihr verursachten Schäden hart ab.
Beginn der Vorträge ist jeweils um 19:00 Uhr, mit Einlass ab 17:30 Uhr.
Für eine Teilnahme an den Vorträgen ist eine Anmeldung erforderlich, telefonisch unter:
?????? 0660 6889915
??????? 0650 4684580
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Allfällige Terminverschiebungen und weiterführende Informationen zu diesen und vielen weiteren Events gibt es ausschließlich unter:
Wie realistisch ist der Bremer Vorstoß für ein AfD-Verbot?

Von MANFRED ROUHS | Die Bremer Bürgerschaft wird am 13. März 2024 über einen Vorstoß der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und Die Linke für ein Verbot der AfD abstimmen. Da diese drei Fraktionen die Mehrheit im Landesparlament haben, gilt die Annahme des Antrags als sicher. Aber wie geht es danach weiter? Zielsetzung des Antrags ist es, […]
Harry Potter-Autorin will Mann nicht als Frau ansprechen: Polizei ermittelt wegen Hassverbrechen
Die britische Polizei hat Ermittlungen gegen Harry Potter Autorin J. K. Rowling (58) aufgenommen. Denn diese verweigert die Unterwerfung unter den linksextremen Zeitgeist und sieht weiterhin Unterschiede zwischen Mann und Frau. Dafür droht der Schriftstellerin möglicherweise eine Anklage wegen „Pronomen und Geschlechtsidentität“. Denn Globalisten haben in vielen westlichen Ländern ihre Zersetzungs-Gesetze installiert, nach denen man für jedermann wahrnehmbare biologische Tatsachen bei Strafandrohung leugnen muss.
Wie in George Orwells Dystopie 1984 bleibt aktuell kein Stein auf dem anderen. Richtig wird zu falsch, falsch zu richtig und wer dabei nicht mitspielen will, dem drohen hohe Strafen. Das Volk soll einem globalistischen Zersetzungsplan unterworfen werden, bis niemand mehr Werte, Wurzeln oder Heimat kennt.
Ein Transgenderist namens India Willoughby – ein Mann der gerne Frauenkleider trägt – hat Rowling angezeigt, weil diese sich geweigert haben soll, ihn als Frau zu bezeichnen. Der Geschlechtswechlser ist in Großbritannien als TV-Reporter bekannt.
Rowling verweist unterdessen gegenüber der Presse, dass „geschlechterkritische Ansichten“ ebenso ein geschütztes Rechtsgut sind – und es hierzu das Forstater Urteil aus dem Jahr 2021 gibt.
Wir haben eine KI gefragt, wie Lord Voldemort als Transgenderist aussehen könnte. Vielleicht gibt es ja bald eine neue Netflix-Adaption der Serie, damit alles politisch korrekt ist und den Woke-Zwangsgesetzen entspricht?
Sie veröffentlichte jüngst via X auch Kritik daran, dass männliche Transgenderisten in Frauenumkleidekabinen dürfen. Weiters attackiert sie den TV-Reporter Willoughby scharf: Er wäre keine Frau geworden, sondern würde eine frauenfeindliche männliche Fantasie darüber, was eine Frau sei, ausleben. Der solchermaßen Angegriffene fantasiert inzwischen öffentlich darüber, ob es sich um ein Hassverbrechen oder eine „böswillige Kommunikation“ handle, in jedem Fall aber ein Rechtsverstoß sei.
Da mir bewusst ist, dass es eine Straftat ist, die Strafverfolgungsbehörden anzulügen, muss ich der Polizei einfach erklären, dass India meiner Meinung nach ein klassisches Beispiel für einen männlichen Narzissten ist, der in einem Zustand ständiger Wut lebt, dass er Frauen nicht dazu zwingen kann, ihn so anzuerkennen wie er sich selbst gerne darstellen möchte.
J.K. Rowling
Im Inselreich können Menschen seit einigen Jahren wegen „Feindseligkeit aufgrund ihrer Transgender-Identität“ strafrechtlich verfolgt werden. Dies geschieht unter anderem unter dem „Equality Act“ aus dem Jahr 2010, der Diskriminierung verbietet.
Die britische Regierung hat ein Informationsheft veröffentlicht, wie man im Königreich sein Geschlecht ändern kann – das sie hier als PDF finden. Auf der Seite „Peoplemanagement“ kann man einen Teil der Rechtslage nachlesen, der sich speziell auf den Arbeitsplatz bezieht:
Wenn ein Transgender-Mitarbeiter darum bittet, mit anderen Pronomen als seinem Geburtsgeschlecht angesprochen zu werden, kann von Unternehmen vernünftigerweise erwartet werden, dass sie sicherstellen, dass andere dem Antrag nachkommen. Beispielsweise würde ein Arbeitgeber wahrscheinlich wegen Diskriminierung haftbar gemacht , wenn er dies nicht tut und es versäumt, Richtlinien zu diesem Thema umzusetzen oder durchzusetzen.
Das bedeutet, dass man in Großbritannien nicht nur als Person mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen hat, wenn man eine hinsichtlich ihres bei der Zeugung festgelegten Geschlechts „falsch“ anspricht, Strafen können auch den Arbeitgeber treffen. Ebenso ist auf dieser Seite nachzulesen, dass man sein Geschlecht freihändig ändern kann, eine behördliche Bestätigung ist nicht notwendig. Das Umfeld hat sich daran zu richten.
Da die Definition auch diejenigen einschließt, die „vorschlagen“, sich einem Prozess der Neuzuweisung zu unterziehen, ist es wichtig, dass eine Person keine praktischen Änderungen vorgenommen hat. Entscheidend ist, dass sie eine bewusste und feste Entscheidung getroffen haben, einen solchen Prozess einzuleiten. Es gibt kein Mindestalter für den Erwerb des Schutzes nach Abschnitt 7, was bedeutet, dass Kinder gleichermaßen geschützt sind wie Erwachsene.
Dennoch ist das Thema „Misgendering“ – also das Ansprechen eines Genderisten mit dem „falschen“ Geschlecht – scheinbar nicht immer ein „Verbrechen“ nach britischem Gesetz. Zahlreiche Homepages sind sich hinsichtlich rechtlicher Spitzfindigkeiten äußerst uneinig. Die Seite „The Critic“ titelt beispielsweise „Misgendering ist not a crime – Still less it is terrorismus“. Einen Transgenderisten „falsch“ anzusprechen wäre kein Verbrechen, aber Terrorismus.
Die Frage in allen westlichen Nationen müsste sein, weshalb die „Meinung“ einer verschwindend geringen Gruppe von sexuell verwirrter Personen vor Recht und Gesetz als hochstehender angesehen wird als jene der Mehrheitsgesellschaft – oder schlichtweg der biologischen Realität. Wir werden allerdings noch verrücktere Zeiten erleben und wenn die Regierung bei Strafe anordnet, dass der Himmel grün ist, werden wir auch das zu akzeptieren haben.
Bundesrechnungshof delegitimiert Habeck, Müller und Energiewende

Die Energiewende-Delegitimierer sitzen jetzt im Bundesrechnungshof. Ihr vernichtendes Fazit der Energiewende haben die Beamten sogar in einer Grafik (oben) karikiert.
von Manfred Haferburg
Der Bundesrechnungshof ist in der Bundesrepublik Deutschland offenbar so etwas wie der letzte Mohikaner. Er ist eine unabhängige obere Bundesbehörde mit richterlicher Unabhängigkeit seiner Mitglieder, deren Aufgabe sogar im Grundgesetz verankert ist. Weise waren sie, die Väter des Grundgesetzes. Und jetzt hat der Bundesrechnungshof das gemacht, was seine Aufgabe ist. How dare you?
Der Bundesrechnungshof hat den Herrn Dr. Robert Habeck, seines Zeichens Stellvertreter des Bundeskanzlers sowie Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland, und seinem grünen Günstling Klaus Müller, seines Zeichens Präsident der Bundesnetzagentur, ein paar saftige Watschen rechts und links verpasst. Er hat es gewagt, den real existierenden Zustand der vielgepriesenen Energiewende deutscher Machart zu untersuchen und – „how dare you?“ – in seinem „Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung“ schonungslos offenzulegen.
58 Seiten Backpfeifen fürs erst Vergeigen und dann Täuschen, Tricksen und Schönfärben der obersten Energiewender Habeck und Müller. Das Fazit des Berichtes:
„Energiewende nicht auf Kurs. Deutschland verfolgt sehr ambitionierte Ziele für die Energiewende. Diese ist jedoch nicht auf Kurs, sie hinkt ihren Zielen hinterher. Die Bundesregierung muss umgehend reagieren, um eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Stromversorgung zu gewährleisten“.
Und es ist diesmal nicht die Achse, die das schon sehr lange sagt, sondern eine oberste Bundesbehörde.
Täuschung der Öffentlichkeit
Eigentlich ist der Inhalt dieses Berichtes so gravierend, dass der Bundeskanzler Habeck sofort entlassen müsste – wenn Deutschland ein normales Land wäre. Der Bundesrechnungshof unterstellt nämlich dem Wirtschaftsminister und der Bundesnetzagentur, die Öffentlichkeit über den Zustand der Energiewende zu täuschen. Dort steht:
„Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd. Das Ergebnis ist ein unwahrscheinlicher „Best-Case“. Vielmehr muss auch der Eintritt der Grundannahmen u.a. zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten in die Berechnungen einfließen. Weder der Ausbau der erneuerbaren Energien noch der Stromnetze ist auf dem Zielerreichungspfad. …. Das BMWK hat es hingenommen, dass Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar und Handlungsbedarfe zu spät erkannt werden. Damit wird der Zweck des Monitorings als Frühwarnsystem zur Identifizierung solcher Handlungsbedarfe derzeit faktisch ausgehebelt“.
Das ist schon starker Tobak: Das Frühwarnsystem zum Handlungsbedarf bei der Energiewende wurde faktisch vom Wirtschaftsministerium ausgehebelt. Wohl in der Hoffnung, sich bis zur Wahl durchmogeln zu können. Hat der Bundesrechnungshof etwa die Achse-Artikel vom epischen Scheitern der Energiewende, zur Unerreichbarkeit der Ausbauziele von Windkraft, zur Unmöglichkeit des Gaskraftwerksbaus oder des Wasserstoffdeliriums und zur Netzunsicherheit gelesen? Wir könnten hier, wenn uns Schadenfreude heimsuchte, noch ein Dutzend weitere Artikel verlinken. Aber Häme ist uns ja fremd.
Folgende Prüfungsergebnisse werden im Einzelnen vorgestellt:
Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Versorgungssicherheit der Energiewende:
„Der Bundesrechnungshof bewertet die Annahmen im Monitoring zur Versorgungssicherheit als wirklichkeitsfremd.
- Es ist absehbar, dass insbesondere Windenergie an Land nicht in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang ausgebaut wird;
- kann das BMWK seinen Zeitplan zum Zubau gesicherter, steuerbarer Backup-Kapazitäten mit der Kraftwerksstrategie 2026 (KWS) voraussichtlich nicht einhalten. Die Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus ist noch offen. Damit ist nicht sichergestellt, dass die erforderlichen Backup-Kapazitäten rechtzeitig verfügbar sind;
- liegt der Netzausbau erheblich hinter der Planung zurück. Der Rückstand beträgt mittlerweile sieben Jahre und 6.000 km“.
Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Bezahlbarkeit der Energiewende:
„Die Bundesregierung hat es bis heute versäumt, zu bestimmen, was sie unter einer bezahlbaren Versorgung mit Elektrizität versteht. Bereits heute steht die Bezahlbarkeit der Stromversorgung in Frage. Die Preise für Strom sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und zählen zu den höchsten in der Europäischen Union: Private Haushalte zahlten mit 41,25 Cent/Kilowattstunde (kWh) im ersten Halbjahr 2023 beispielsweise 42,7% mehr als der EU-Durchschnitt, Gewerbe- und Industriekunden rund 5% mehr. Zugleich sind weitere Kostensteigerungen des Energiesystems absehbar”.
- Es fallen bis zum Jahr 2045 massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. Euro für den Ausbau der Stromnetze an;
- Das Netzengpassmanagement (Redispatch, Anm. des Verfassers) wird voraussichtlich 6,5 Mrd. Euro pro Jahr kosten“.
- Die Bundesregierung muss „auch im Hinblick auf die Bezahlbarkeit gewährleisten, dass jederzeit ausreichend Erzeugungsleistung zur Verfügung steht, um steigende Strompreise aufgrund von Angebotsknappheiten zu verhindern;
- Die Bundesregierung muss „die Kosten der Energiewende ausgewogen darstellen: Hierzu sollte sie die Systemkosten der Energiewende klar benennen;
Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zur Umweltverträglichkeit der Energiewende:
Die Umweltverträglichkeit der Energiewende scheitert laut Habeck an „politischer Durchsetzbarkeit“. Der Bundesrechnungshof sieht das anders, es „liegen der Bundesregierung zahlreiche Erkenntnisse zu negativen Umweltwirkungen erneuerbarer Energien vor, beispielsweise die Inanspruchnahme von knappen Flächen und Ressourcen, aber auch die Beeinträchtigung der Biodiversität.“
-
„Im Zuge der Energiekrise hat die Bundesregierung umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards abgesenkt. Dies erhöht das Risiko, dass einzelne Schutzgüter mehr als nötig beeinträchtigt werden. Dennoch hat es die Bundesregierung – mit Ausnahme des Schutzgutes Klima – bis heute versäumt, ein wirksames Ziel- und Monitoringsystem für eine umweltverträgliche Energiewende einzuführen. Stattdessen hat sie den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ausgesetzt – den einzigen Prozess, in dem die Umweltverträglichkeit zumindest angelegt war“.
Eine unfassbare Blamage
Das Fazit des Bundesrechnungshofes ist ernüchternd und für die zuständigen Minister und Beamten eine unfassbare Blamage. Immerhin wendet Deutschland bereits seit fast 20 Jahren die Energie, und die Steuerzahler und Stromkunden haben wohl mindestens 500 Milliarden Euro dafür gelöhnt. Am Personalmangel kann es irgendwie nicht liegen. Im BMWI und in der BNA gibt es ja mindestens 3.500 gut bezahlte Beamte, die an dem Thema dran sein müssten. Man stelle sich vor, die würden alle arbeiten.
Der Bundesrechnungshof resümiert:
„Energiewende nicht auf Kurs. Auf dem Weg zu einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Versorgung mit erneuerbaren Energien steht die Bundesregierung vor großen Herausforderungen. Diese werden bislang kaum bewältigt.
Die Beamten vom Bundesrechnungshof haben sich sogar eine Karikatur für die Energiewende ausgedacht und in ihrem Bericht veröffentlicht. Wer hätte ihnen das zugetraut? Ich stelle mir gerade bildlich den Gesichtsausdruck der Autoren des Berichtes beim Einfügen des Bildes vor. Wir von der Achse freuen uns über den gesunden Humor in den Amtsstuben der Bundesbehörde, die das deutsche Narren-Energiewendeschiffchen (nie war der verlinkte Liedertext treffender) vollbeflaggt und mit voller Fahrt auf fünf Riffe ohne eine erkennbare Fahrrinne laufen lassen. Und wer hätte das gedacht? Das erste Riff sind die Strompreise.
Robert Habeck reagierte auf die Kritik vom fernen Washington aus: Er habe den Bericht des Rechnunghofes „zur Kennnis genommen – mehr nicht“, attestiert ihm aber gleichzeitig „eine erstaunliche Wahrnehmung, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat.“ Die Nerven liegen blank. Die karikierende Grafik des Bundesrechnungshofes finden Sie oben im Bild. Die sagt mehr als tausend Worte
Der Beitrag erschien zuerst bei ACHGUT hier
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