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Die Ideologie des Krieges in der Ukraine und in Israel
Thierry Meyssan
Die Kriege in der Ukraine und in Gaza ähneln sich mehr als man denkt, zumindest wenn man ihre Geschichte kennt. Der Ukraine-Krieg begann nicht mit der russischen Militäroperation, sondern mit den Massakern im Donbass, während der von Gaza nicht mit der Al-Aqsa-Sintflut begann, sondern 75 Jahre früher mit der Nakhba. Auf lange Sicht berufen sich die Verantwortlichen für beide Kriege auf die gleiche Ideologie.
Im Allgemeinen definiert jeder Krieg, wer „wir“ sind und wer „sie“ sind. „Wir“ sind gut, während „sie“ böse sind.
Westliche Staats- und Regierungschefs erklären zwar, dass Krieg an und für sich schlecht ist, behaupten aber, dass er angesichts der Aggression Russlands und der Hamas jetzt unverzichtbar ist. Sie sagen, Russland, oder besser sein Präsident Wladimir Putin träume davon, unser Eigentum zu beschlagnahmen und unser politisches System zu zerstören. Nach dem Einmarsch in die Ukraine werde er in Moldawien und die baltischen Staaten einmarschieren und dann weiter nach Westen vorrücken. Die Hamas hingegen sei eine hasserfüllte Sekte, die aus Antisemitismus mit der Vergewaltigung und Enthauptung von Juden beginnt und im Namen ihrer Religion weiter in den Westen eindringt.
Man sollte beachten, dass Israel und die Vereinigte
EXCLUSIVE: Wife Of Man Sentenced To 2 Years In Prison For Free Speech Issues Warning
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World Hit By Internet Outages
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Worldwide Decline of Freedom Outweighs Improvements
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VIDEO: While TSA Gropes Americans, USA Border Wide Open
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Abgehörte Offiziere bleiben auf ihren Posten
Ampel-Regierung beschließt endlich Lobby-Fußspur

Ab Juni 2024 werden die Bundesministerien verpflichtet, den Lobbyeinfluss auf Gesetzentwürfe darzustellen. Das ist ein Erfolg und die Ampel setzt damit nach der Reform des Lobbyregisters und verschärften Regeln für die Parteienfinanzierung ein weiteres Transparenzvorhaben um. Doch im Detail wirft die neue Regelung Fragen auf und bleibt hinter unseren Erwartungen zurück.
Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung für eine Lobby-Fußspur für Gesetze beschlossen. Demnach sollen die Bundesministerien ab Juni 2024 zu jedem Gesetzentwurf darstellen, inwieweit Interessenvertreter:innen wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Die Ampelkoalition setzt damit endlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, mit dem das Lobbyregister sinnvoll ergänzt werden soll. Die neue Transparenzvorschrift bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Sie lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse tatsächlich offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Mehr konkrete Vorgaben wären besser gewesen, auch um den Erfüllungsaufwand für die zuständigen Ministerialbeamten zu erleichtern.
Ein Beschluss, der Fragen aufwirft
In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung, die uns vorliegt, sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.
Statt ausgiebig Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Bundesregierung darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen „erfolgreich“ waren.
So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht.
Regierung will Lobbytermine nicht veröffentlichen
Der große Interpretationsspielraum macht die Anwendung der neuen Regeln in den Ministerien nicht unbedingt leichter. Die Beamt:innen müssen permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.
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Aus unserer Sicht wäre es konsequenter und für die Ministerien letztlich leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen. Die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, könnten sie dann dem Bundestag und der Öffentlichkeit überlassen. Auf der anderen Seite bietet der Spielraum auch Chancen: Zumindest prinzipiell lässt die neue Regel zu, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Welcher Einflusskanal, eine Stellungnahme, ein persönliches Gespräch oder auch ein Telefonat dabei relevant war, ist unerheblich, solange davon ein wesentlicher Einfluss auf das Gesetz ausging. Wir werden jedenfalls ab Juni 2024 sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die großen Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.
Ausführlichere Informationen zur Fußspur, den vielen anderen Neuerungen im Bereich Lobbyregulierung und was noch zu tun ist, finden sie in unserem Lobbyreport, der am 14.03.2024 erscheint.
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Bundesregierung beschließt Lobby-Fußspur für Gesetze

Das Bundeskabinett hat heute die Einführung eines sogenannten „exekutiven Fußabdrucks“ beschlossen. Demnach sollen die Bundesministerien ab Juni zu jedem Gesetzentwurf darstellen, inwieweit Interessenvertreter:innen wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben. LobbyControl begrüßt, dass die Ampelkoalition damit endlich das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, mahnt aber weitere Verbesserungen an.
Timo Lange von LobbyControl:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung nun endlich eine Lobby-Fußspur für Gesetze und Verordnungen beschlossen hat. Die neue Transparenzvorschrift ergänzt das Lobbyregister, bleibt aber in wesentlichen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück. Der heutige Beschluss lässt den Ministerien viel Spielraum, in welchem Umfang sie künftig Lobbyeinflüsse offenlegen. Damit wird es stark vom politischen Willen abhängen, wie transparent die Gesetzgebung letztlich wird. Hier wären mehr konkrete Vorgaben besser gewesen.“
Ein Beschluss, der Fragen aufwirft
In der vergangenen Wahlperiode hatten Union und SPD bereits über eine Regelung zu einem exekutiven Fußabdruck auf gesetzlicher Grundlage verhandelt. „Das Bundesjustizministerium hatte einen durchaus überzeugenden Entwurf erarbeitet“, so Lange. Dieser scheiterte aber letztlich am Widerstand der Union. Die nun von der Ampel beschlossene Regelung sieht keine gesetzliche Grundlage vor, sondern lediglich eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien und bleibt auch inhaltlich deutlich hinter dem Entwurf aus der letzten Wahlperiode zurück. So enthält er etwa keine Verpflichtung Gesprächstermine umfassend offenzulegen.
Lange: „Die Ampel verfolgt damit einen anderen Ansatz als wir uns das gewünscht hätten.“
Statt umfassend Informationen über schriftliche Eingaben und Gesprächstermine zu einem Gesetz zu dokumentieren und zu veröffentlichen, beschränkt sich die Ampel darauf, nur dann Angaben zu Lobbyeinflüssen zu machen, wenn sie sich tatsächlich auf den Rechtsakt ausgewirkt haben, also gewissermaßen erfolgreich waren.
„So ergibt sich aber kein Gesamtbild der Beteiligung und des Einflusses Dritter auf ein Gesetz. Für den Bundestag und die Öffentlichkeit ist es durchaus relevant zu wissen, welche Argumente nicht berücksichtigt wurden und wie ausgewogen Interessengruppen beteiligt waren. Die Bundesregierung sollte ihre Regelung daher zumindest um eine Pflicht zur Veröffentlichung von Lobbyterminen auf Leitungsebene ergänzen, so wie es die EU-Kommission seit Jahren vormacht“, sagt Lange.
Regierung will Lobbytermine nicht veröffentlichen
Weiterhin bemängelt LobbyControl den großen Ermessens- und Auslegungsspielraum der nun beschlossenen Regelung. Demnach müssen die Beamtinnen und Beamten in den Bundesministerien permanent abwägen, inwieweit Interessenvertretung sich wesentlich in einem Gesetzentwurf niedergeschlagen hat oder ob dadurch der Inhalt in zentralen Fragen geändert wurde.
„Hier wäre es aus unserer Sicht konsequenter und für die Ministerien leichter zu handhaben, Angaben zu allen Lobbyterminen und schriftlichen Eingaben zu machen und die Beantwortung der Frage, was wesentlich ist oder welche Fragen zentral sind, dem Bundestag und der Öffentlichkeit zu überlassen. Stattdessen bleibt vieles im Ungefähren und erfordert Abwägungen im Einzelfall“, so Lange.
Lange weiter: „Positiv ist hingegen, dass die Transparenzvorschrift prinzipiell zulässt, dass die Ministerien den Interesseneinfluss tatsächlich umfassend darstellen. Zwar wären konkretere Vorgaben besser gewesen. Aber in der Offenheit der Vorschrift liegen auch Chancen, den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Wir werden jedenfalls ab Juni sehr genau hinschauen, welche Ministerien einen hohen Transparenzstandard umsetzen und wer die Spielräume der Regelung in gegenteiliger Richtung ausnutzt.“
Hintergrund
- Der heutige Beschluss sieht eine Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vor. Demnach müssen die Bundesministerien ab 1. Juni 2024 in der Begründung zu jedem von ihnen federführend behandelten Gesetzentwurf darstellen „inwieweit Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen haben“ (Hervorhebung von LobbyControl). Insbesondere die Wöter „inwieweit“ und „wesentlich“ führen dabei zu einem erheblichen Interpretationsspielraum und können so zu einer uneinheitlichen Anwendung der neuen Regeln führen. Wird die Wesentlichkeitsschwelle sehr hoch angesetzt, besteht das Risiko, dass Ministerien kaum mehr relevante Angaben zur Beteiligung von Interessengruppen machen als bisher. Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Synopsenpflicht für alle Gesetzentwürfe beschlossen.
- Die Ergebnisse der heutigen Kabinettssitzung finden Sie hier.
- Den in der letzten Legislaturperiode im Bundejustizministerium entwickelten Gesetzentwurf für einen „exekutiven Fußabruck“ haben wir hier veröffentlicht.
- Um das Thema Lobby-Fußabdruck und weitere Transparenz- und Lobbyregeln geht es auch in unserem Lobbyreport 2024, den wir nächste Woche auf einer Online-Pressekonferenz vorstellen werden. Die Pressekonferenz findet am Donnerstag, 14. März 2024, 10 Uhr statt. Anmeldungen unter den untigen Kontaktdaten.
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„Grüne“ Deindustrialisierung: Der Wirtschaftsstandort Deutschland versinkt im Ampel-Niedergang!

Jetzt wird der Jobkahlschlag in Deutschland zu einer Schneise der Verwüstung. Betroffen sind immer mehr auch hochqualifizierte Mitarbeiter, die trotz angeblichen Fachkräftemangels nicht mehr gebraucht werden.
Energiepreis-Horror, Rezession, Inflation: Vor allem in der Automobilindustrie und der Chemiebranche sieht es düster aus. Aber auch Unternehmen wie SAP und Deutsche Bank streichen in großem Stil Stellen.
Besonders hart jedoch trifft es die Autoproduktion: Wurden im Jahr 2016 noch 5,7 Millionen Fahrzeuge in Deutschland gebaut, so sank die Zahl auf 4,1 Mio. im Jahr 2023. Auch in diesem Jahr sieht es nicht besser aus – der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht für 2024 eine Stagnation auf diesem Niveau.
In der Zulieferindustrie, in der aktuell 270.000 der insgesamt rund 780.000 Mitarbeiter der Automobilindustrie arbeiten, geht es ebenfalls rund. Wie Frank Schwope, Dozent für Automobilwirtschaft an der Hochschule FHM Hannover, der Zeitschrift „Automobilwoche“ sagte, werde es bis 2030 wohl nur noch rund 200.000 Beschäftigte in der Zulieferindustrie in Deutschland geben.
Große Automobilzulieferer wie Bosch, ZF und Continental planen einen massiven Personalabbau. Allein Bosch will 1.500 Stellen in Deutschland bis Ende 2025 abbauen. Continental hat angekündigt, 7.150 Arbeitsplätze im Zuliefergeschäft für die Automobilbranche weltweit zu streichen. Die Produktion im hessischen Babenhausen soll bis 2028 nach Südosteuropa verlagert werden. Davon sind 1.080 Beschäftigte betroffen.
Ein Jobkahlschlag zeichnet sich auch beim Zulieferer ZF Friedrichshafen ab: Der Konzern sieht potenzielle Einsparungen von 12.000 Stellen bis 2030. Von Seiten des Betriebsrates heißt es, dass es sogar bis zu 18.000 Stellen treffen könnte.
Auch in der Chemie- und Pharmabranche gehen die Lichter aus
Immer düsterer sieht es auch bei Chemie- und Pharmariesen wie Bayer und BASF aus. BASF als weltgrößter Chemiekonzern legt ein weiteres Sparprogramm mit Stellenabbau auf. Bis Ende 2026 sollen zusätzlich zu den bisherigen Sparmaßnahmen Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro eingespart werden. Beim Pharmariesen Bayer in Leverkusen laufen umfangreiche „Umstrukturierungen“, von denen auch die Führungsebene nicht verschont bleibt.
Sogenannte „Effizienzprogramme“ auch beim Traditionsunternehmen Miele, das 2.700 Stellen in Deutschland streichen will.
Wie sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kürzlich: Die Lage sei nicht schlecht – „die Zahlen sind es!“
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