Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Blog-Seite

Das „strategische Ziel“ der USA für russische Vermögenswerte: Die Ereignisse des 22. Dezember

Die russische Nachrichtenagentur TASS veröffentlicht fast jeden Abend eine Zusammenfassung der Ereignisse des Tages in und um die Ukraine. Ich versuche, möglichst jede Zusammenfassung zu übersetzen, auch wenn ich nicht garantieren kann, dass ich das jeden Tag leisten kann, zumal die Zusammenfassung mal am frühen Abend, mal spät in der Nacht erscheint. Hier übersetze ich […]
Die Bundesregierung und ihre Beantwortung der simpelsten Sache der Welt: Wie genau ist die Bezugstemperatur für die Weltmitteltemperatur?

Die Bundesregierung und ihre Beantwortung der simpelsten Sache der Welt: Wie genau ist die Bezugstemperatur für die Weltmitteltemperatur?

Die genaue Antwort ist: Wir wissen es nicht! Und es interessiert uns auch nicht!

Von Michael Limburg

Immer mal wieder versucht die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag der Regierung die Antworten zu bestimmten, auch klimabezogene, Antworten zu entlocken. Die Bundesregierung hat dann 14 Tage Zeit diese zu beantworten, im Normalfall werden dann auch mal 6 Wochen daraus. Jetzt war wieder so ein Fall, denn zum dritten Mal werden die Fragen nach der Bezugstemperatur gestellt, immer in Verbindung mit den genauen Stellen, wie denn, oder woher die Antworten kommen sollten, oder woher die Bundesregierung sie hat. Das ist auch jetzt wieder der Fall, und wir verwenden diese Kleine Anfragen, um die darin enthalten Fragen und Antworten aufmerksam zu machen.

Zunächst einmal daraus zunächst ein Teil der Fragestellung:

…Doch obwohl die Fragesteller die Fragen zur Höhe der Bezugstemperatur, ebenso wie nach ihrer präzisen Bestimmung mit der nötigen Genauigkeit in „vorindustrieller Zeit“ so der Wortlaut der Pariser Klimaübereinkunft, der Bundesregierung schon des Öfteren gestellt haben, zuletzt mit einer Nachfrage (Bundestagsdrucksache 19/13534) vom 25. September 2019, war auch die darauf erteilte Auskunft nach Meinung der Fragesteller größtenteils ausweichend sowie teilweise falsch und verfehlte damit ihren Zweck….

Frage:

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die genaue (bitte auf 2 Stellen hinter dem Komma

angeben) absolute globale Mitteltemperatur in Kelvin und in °C in vorindustrieller Zeit?

a) Wenn sie später bestimmt wurde, wie genau wurde sie gemessen?

b) Wie viele Stationen waren beteiligt?

c) Wo standen diese Stationen und welche Flächen in Prozent der Erdoberfläche deckten sie ab?

Antwort Bundesregierung Teil Nr. 1

„Die genaue absolute globale Mitteltemperatur in vorindustrieller Zeit auf zwei Stellen hinter dem Komma zu bestimmen, erscheint nicht sinnvoll, da es nur wenige direkte Messungen aus dieser Zeit gibt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verwenden daher verschiedene anerkannte Methoden, um die globalen Temperaturen in der Vergangenheit zu rekonstruieren, zum Beispiel Modellberechnungen und Proxy-Daten, unter anderem aus Eisbohrkernen und Baumringen.“

Erläuterung:

Die genauere Temperatur der Atmosphäre des Planeten Erde zu bestimmen ist zunächst einmal ein Ding der Unmöglichkeit, den die Temperatur hängts sowohl von der Erwärmungsquellen, wie von der physikalischen Beschaffenheit der Messtelle ab, bei der gemessen wurde. Zudem ist Temperatur eine intensive Größe (intensiver Größe, was ist das das?) anders beispielweise das Volumen der Messtelle. Deswegen ist eine Temperatur an die Messtellenbereich gebunden.

Ferner gibt es für die Erde keinerlei passenden Maßstab. Nur wenige Eisbohrkerne auf der Antatrkis und der grönländischen Seite, sowie die Baumringdaten auf bestimmten Höhenlagen, gibt es keine sachdienlichen Hinweise auf die Temperatur (auch nicht in 2 m Höhenlage über dem Grund) in diesen Zeiten. Damit ist eine Temperatur, die alles beschreibt, eine Ding der Unmöglichkeit. Und ebenso noch ist die Temperatur in 2 Stellen hinter dem Komma zu beschreiben, ebenfalls ein Ding der Unmöglichkeit. Weder was die Zahl der Messtellen anbelangt, wie an deren Endergebnis. Auch die dem ganzen zugrunde liegende Arbeit von James Hansen und Sergej Lebedeff [1], dass die Umgebung um bis zu 1200 km von Ursprungsort „erstaunlich“ korreliert sein sollen, erfährt seine Begründung dadurch, dass beide Forscher die Korrelationskoeffienten exterm weit auslegt wird. Zwischen 0,5 bis 0,3 je nachdem von „high latidude“ oder „low latidude“ die Orte bis zu 1200 km entfernt voneinander liegen. Damit ist die ganze Erde, jedenfalls die von den 29 % der Landmassen dieser Erde berechenbar, glauben diese Wissenschaftler, und wissen nicht, dass die [2]„.Die unausweichliche Folgerung daraus ist, dass hohe Korrelationswerte zwischen Temperatur-Historien nicht bedeuten, dass deren Trends sich ähneln.

In Ordnung, ich kann schon hören, was Sie denken: „Ja, stimmt, für einige imaginäre kurze 20-jährige Pseudo-Temperatur-Historien kann man einige wilde Daten finden, die unterschiedliche Trends aufweisen. Doch was ist mit den realen 50-jährigen Temperatur-Historien, wie sie Hansen und Lebedeff benutzten? Gut, dass diese Frage kommt … hier sind neunzehn 50-jährige Temperatur-Historien von Alaska. Alle korrelieren mit Anchorage höher als 0,5 (max 0.94, min 0.51, Durchschnitt 0.75).

Man sieht, die Trends rangieren von etwa einem Grad in 50 Jahren bis nahe drei Grad. Trotz dieser riesigen Spannweite (ca. 300%) bei den Trends haben alle eine gute Korrelation (größer +0,5) mit Anchorage. Das zeigt klar, dass eine gute Korrelation zwischen den Temperatur-Historien nichts aussagt über deren korrespondierende Trends.

Was ergibt sich daraus?

Hansen und Lebedeff lagen richtig damit, dass die jährlichen Temperatur-Historien von weit auseinander liegenden Messstationen dazu neigen, gut korreliert zu sein. Allerdings lagen sie nicht richtig mit ihrer Meinung, dass dies für die Trends der gut korrelierten Temperatur-Historien gälte. Deren Trends können völlig ungleich sein. Im Ergebnis ist die Extrapolation von Trends aus einer bis zu 1200 km entfernten Messstation ein unzulässiges Verfahren ohne jegliche mathematische Basis.“

Damit ist zumindest die Frage beantworte, dass es weder sinnvoll noch sonst wie irgendwie vernünftig ist, sich mit der Temperatur des Planeten zu beschäftigen, sondern bestenfalls mit den verschiedenen Klimazonen.

Und es ist auch nicht vernünftig mit der Frage zu beschäftigen, ob die Zeiten vor 1850 auch genauso wie diese, in diese Zeiten passen. Dazu sehen wir Teil 2 der Antworten:

Antwort der Bundesregierung Teil 2:

„Je nach Berechnungsverfahren und der verwendeten Datenbasis reichen diese Zeitreihen unterschiedlich weit in die Vergangenheit zurück. Aufgrund der unzureichenden systematischen Messungen vor dem Jahr 1850 und den damit verbundenen Unsicherheiten wird für die Berechnung eines globalen Temperaturmittels oft eine Referenzperiode von 1850 bis 1900 gewählt. Vorliegende Daten und Berechnungen zeigen, dass das Klima in diesem Zeitraum dem Klima vor dem Jahr 1750 sehr nahekommt. Daher ist es wissenschaftlich gerechtfertigt, dass im Kontext des Weltklimarates (IPCC) der Zeitraum von 1850 bis 1900 (manchmal auch von 1880 bis 1910) als vorindustrieller Referenzeitraum verwendet wird.“

Erläuterung:

Auch diese Antwort ist falsch. Denn sie beschreibt einen Verlauf der „Mitteltemperatur“ der Erde, der nicht im entferntesten dem entspricht, was die von 1850 bis 1900 zum Inhalt haben.

Die Bundesregierung und ihre Beantwortung der simpelsten Sache der Welt: Wie genau ist die Bezugstemperatur für die Weltmitteltemperatur?

Temperaturentwicklung nach Ljungquist 2010.

Glaubt man den „Mittelwerten“ so siedelt man diese 0 bis 2010 etwa diesen Werten zu. Bespw. war um 1600 die Temperatur immer noch so eisig, dass die Temperatur um -0,6 ° zu gering war. Dann hatten wir um 1700 einen Tiefpunkt von ca. -0,7 Kelvin, der erst um 1750 von einem weiteren, höheren Tiefpunkt von -0,3 Kelvin abgelöst wurde. Von da an wurde mit An- und Abstiegen ein Anstieg von ca. + 0,1 erreicht. Das Ganze gab es in der Zeit vor 1750 nicht, das war alles grottenkalt.

Die Wärmephase der römischen Warmzeit und vor allem mittelalterliche Warmzeit waren danach noch höher.

Danach ist deutlich, dass auch hier die Bundesregierung gelogen hat, denn sie war von einem „dass das Klima in diesem Zeitraum dem Klima vor dem Jahr 1750 sehr nahekommt“ ausgegangen, das Gegenteil ist der Fall.

 

Die Frage nach der Mitteltemperatur:

Auch die von der Bundesregierung genannten Quellen, für die von ihr genannten Mitteltemperatur sind falsch, den der zugrunde liegende Datensatz enthalt nicht nur um die 200 bis 1500 Messtationen, die aber von nur 100 bis 500 Gitterboxen stammen, davon der Löwenanteil in den USA und Central-Europa.

Ein Bild, das Diagramm, Text, Reihe, weiß enthält. Automatisch generierte Beschreibung

Wie dann der Vergleich zwischen den Werten von 1750 und der heutigen Zeit passierte, ohne dass man für beide Bereiche eine genaue Zahl angibt, auf die diese Berechnung folgt, nach wie vor unverständlich. Immerhin hat die Bunderegierung in dieser dritten Kleine Anfrage zu Thema nicht nur die Zahlen von Frage 1 geleugnet, sie hat auch wiederholt erklärt, dass die zuvor von den Fragestellern genannten Fragen falsch seien,

Antwort der Bundesregierung

„Der Bundesregierung ist eine „als ideal empfundene Mitteltemperatur von exakt 15°C“ nicht bekannt und sie verwendet diesen Begriff auch nicht. Daher sind auch keine Unternehmungen geplant, die auf das Erreichen einer „als ideal empfundenen Mitteltemperatur‟ von 15°C abzielen.“.

Erläuterung

Das ist zwar ganz am Anfang mit von den Fragestellern großem Aufwand geschehen, und das die Bundesregierung auf das alles keine Rücksicht mehr nimmt, aber was jetzt folgt setzt den Ganzen die Krone auf, denn sie leugnet um jeden Preis jegliche Festlegung einer globalen Mitteltemperatur .. weil sie

Antwort der Antwort der Bundesregierung

„Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die von den Fragestellenden behauptete Tatsache nicht zutrifft. Die als Belege angeführten Links zu Quellen von WMO und NASA sind fehlerhaft (Einführung der Redaktion: Das sind sie nicht). Die übrigen aufgeführten Quellen können nach Ansicht der Bundesregierung nicht als wissenschaftlich fundierte Grundlagen für die Berechnung von Klimaentwicklungen gelten.

Auf die Antwort auf Frage 1 wird verwiesen.

Im Übrigen stellt die Bundesregierung klar, dass zahllose seriöse Studien und aktuelle wissenschaftliche Beobachtungen eine dem von den Fragestellenden behaupteten Trend gegenläufige Tendenz zeigen. (Vgl. beispielhaft den Sechsten Sachstandsbericht des IPCC, insbesondere den Teilbericht der Arbeitsgruppe I. Dieser fasst den Stand der Wissenschaft zu diesem Thema auf denkbar breitester Grundlage zusammen.)“

Erläuterung

Mit anderen Worten, wir wissen es nicht! Und es interessiert uns auch nicht!

  1. 1 Global trends of measured surface air temperature: James HansenSergej Lebedeff https://doi.org/10.1029/JD092iD11p13345
  2. https://eike-klima-energie.eu/2011/02/22/von-korrelationen-trends-und-anomalien/
Zeche Zollern: LWL plant weitere Ausschlüsse von Weißen

Zeche Zollern: LWL plant weitere Ausschlüsse von Weißen

Zeche Zollern: LWL plant weitere Ausschlüsse von Weißen

Obwohl der Fall antiweißer Diskriminierung im LWL-Museum „Zeche Zollern“ in Dortmund in diesem Jahr bundesweit hohe Wellen schlug und auch PI-NEWS mehrfach berichtete, will der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) diese weiter praktizieren: Unter dem Titel „POWR – Postkoloniales Westfalen-Lippe“ soll es weitere Ausstellungen geben, in denen in geschichtsverkennender Weise gegen Weiße gehetzt werden soll. Doch nicht […]

Russisches Außenministerium: Die Beziehungen zu den USA könnten „jederzeit abgebrochen werden“

Der stellvertretende russische Außenminister Rjabkow hat Interfax ein Interview über den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen Russland und dem US-geführten Westen gegeben, das sehr viele hochinteressante Aussagen enthält. Daher habe ich es komplett übersetzt. Beginn der Übersetzung: Frage: Wenn die Entnazifizierung, die Entmilitarisierung als Ergebnis der Militäroperation stattfindet und wenn die Ukraine einen garantierten neutralen […]

Warum Sie es sich zweimal überlegen sollten, bevor Sie Ihr Smartphone per Bluetooth mit Ihrem Auto verbinden.

Erhebliche Datenschutzbedenken.

In der heutigen Welt, in der Bequemlichkeit oft Vorrang vor Vorsicht hat, entpuppt sich die scheinbar harmlose Verbindung des Smartphones mit dem Bluetooth-System des Autos als Datenschutzfalle.

Wenn wir uns auf den Fahrersitz setzen, ist das Ritual, unser Handy per Bluetooth mit dem Auto zu verbinden, für manche so selbstverständlich wie das Anlegen des Sicherheitsgurts. Musik, Navigation und Freisprecheinrichtung sind nur einen Fingertipp entfernt. Doch diese Bequemlichkeit hat ihren Preis: unsere persönlichen Daten. Jedes Mal, wenn ein Smartphone mit dem Infotainmentsystem eines Autos verbunden wird, überträgt es potenziell eine Fülle von Daten – Kontakte, Textnachrichten, E-Mails und sogar besuchte Orte – an die Speichersysteme des Fahrzeugs.

Die Auswirkungen sind weitreichend und werden häufig unterschätzt. Diese Daten, die auf unbestimmte Zeit und oft unverschlüsselt gespeichert werden, sind ein offenes Buch, nicht nur für diejenigen, die direkten Zugang zu Ihrem Fahrzeug haben, sondern auch für Hacker, Anwendungen von Drittanbietern, die in das Fahrzeugsystem integriert sind, und in einigen Fällen sogar für die Fahrzeughersteller selbst.

Geben wir unwissentlich unsere Privatsphäre zugunsten der Bequemlichkeit auf?

Ein Bundesrichter im US-Bundesstaat Washington hat kürzlich eine Sammelklage abgewiesen, die sich gegen den Umgang der Autohersteller mit den persönlichen Daten der Fahrzeugbesitzer richtete. Diese Entscheidung, die zunächst Volkswagen betraf, hat auch Auswirkungen auf ähnliche Klagen gegen andere große Autohersteller wie Honda, Toyota und General Motors.

Die Entscheidung des Richters bestätigt ein früheres Urteil, mit dem Klagen gegen Volkswagen wegen angeblicher Verstöße gegen die Datenschutzgesetze des Bundesstaates Washington abgewiesen wurden. Im Mittelpunkt des Urteils steht die Feststellung des Richters, dass die Erfassung privater Textnachrichten und Telefongespräche über das Infotainmentsystem des Fahrzeugs nach geltendem Recht keine rechtswidrige Verletzung der Privatsphäre darstellt.

Kern des Urteils ist das Washingtoner Datenschutzgesetz (WPA), nach dem Kläger eine konkrete Beeinträchtigung ihrer Person, ihres Rufes oder ihres Unternehmens nachweisen müssen, damit eine Verletzung der Privatsphäre anerkannt wird. Das Gericht entschied, dass das Argument der Kläger, dass ein Verstoß gegen das WPA an sich schon eine Verletzung einer „Person“ darstelle, nicht stichhaltig sei, da es die rechtlichen Kriterien des Gesetzes nicht erfülle, heißt es in dem Urteil.

Das Urteil ist ein großer Erfolg für die betroffenen Autohersteller, die sich gemeinsam gegen fünf Sammelklagen zur Wehr gesetzt haben. The Record weist darauf hin, dass auch Ford mit einer ähnlichen Klage konfrontiert war, die jedoch im Berufungsverfahren abgewiesen wurde.

Die Abweisung der Klage ist ein Schlag für Datenschützer, die sich zunehmend über den Umgang der Autoindustrie mit Nutzerdaten beschwert haben. So bezeichnete die Mozilla Foundation im September moderne Fahrzeuge als „Albtraum für die Privatsphäre“ und kritisierte, dass sie grundlegende Datenschutzstandards nicht einhielten. Die Stiftung wies auf das breite Spektrum an Daten hin, die von Fahrzeugen gesammelt werden können, darunter detaillierte Informationen über den Standort des Nutzers und sogar Aspekte seines Privatlebens.

Um das Ausmaß der Datensammlung zu verdeutlichen, wiesen die Kläger darauf hin, dass Hondas Infotainmentsysteme seit mindestens 2014 sämtliche Textnachrichten von angeschlossenen Smartphones herunterladen und speichern. Die Abweisung der Klage erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über das Ausmaß, in dem Autohersteller in die Privatsphäre ihrer Kunden eindringen dürfen.

Das Urteil eines Bundesrichters aus dem US-Bundesstaat Washington macht ein zentrales Spannungsverhältnis deutlich: Die technischen Möglichkeiten entwickeln sich schneller als die Gesetze, die sie regeln sollen.

Beginnen wir mit dem Elefanten im Raum – dem Washington Privacy Act (WPA). Obwohl dieses Gesetz gut gemeint ist, scheint es den Feinheiten des digitalen Datenschutzes nicht gerecht zu werden. Die Entscheidung des Richters basiert auf der Anforderung des WPA, dass Kläger einen konkreten Schaden für die Person, den Ruf oder das Unternehmen nachweisen müssen. Dieses Kriterium erscheint geradezu archaisch angesichts moderner Datenschutzfragen, bei denen der Schaden zwar nicht unmittelbar greifbar, aber nicht weniger bedeutend ist. Es ist das digitale Äquivalent eines umstürzenden Baumes im Wald, wenn niemand in der Nähe ist; nur weil die Auswirkungen nicht zu hören sind, heißt das nicht, dass sie abwesend sind.

Die Automobilindustrie hat sich, wie viele andere Branchen auch, durch die Technologie verändert. Autos sind nicht mehr nur Fahrzeuge, sondern Datenzentren auf Rädern. Das Sammeln von Textnachrichten und Anrufen ist nur die Spitze des Eisbergs. Moderne Autos können ihren Standort, ihre Fahrgewohnheiten und sogar persönliche Vorlieben aufzeichnen – eine wahre Datengoldgrube für Unternehmen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen innovativen Diensten und dem Eingriff in die Privatsphäre?

Das Urteil ist ein Sieg für die Autohersteller, aber auch ein Weckruf für Datenschützer und Verbraucher. Es zeigt eine eklatante Lücke in der Datenschutzgesetzgebung auf, insbesondere in der Frage, wie wir den Begriff „Schaden“ im Kontext des Datenschutzes definieren und messen. Das Urteil besagt im Wesentlichen Wenn kein unmittelbarer, direkter Schaden nachgewiesen werden kann, gibt es keinen Fall. Im digitalen Zeitalter kann der Schaden jedoch latent und kumulativ sein und wird oft erst im Nachhinein wahrgenommen.

Die Verurteilung moderner Fahrzeuge als „Albtraum der Privatsphäre“ ist keine Panikmache, sondern eine berechtigte Kritik an einer Industrie, die ohne angemessene Leitplanken voranschreitet. Die Behauptung, Fahrzeuge könnten Daten über alles Mögliche sammeln, vom Aufenthaltsort des Fahrers bis zu seinen persönlichen Gewohnheiten, ist nicht aus der Luft gegriffen. Es ist eine deutliche Erinnerung daran, dass unsere Daten gesammelt und möglicherweise auf eine Art und Weise genutzt werden, die wir vielleicht nicht einmal verstehen.

Für die Verbraucher ist all dies eine Erinnerung daran, dass es im digitalen Zeitalter nicht nur darum geht, was wir geheim halten, sondern auch darum, was andere sammeln, oft ohne unser ausdrückliches Wissen oder unsere Zustimmung.

Hier einige der größten Risiken:

Dauerhaftigkeit der Daten: Das größte Problem ist die Dauerhaftigkeit der Daten. Im Gegensatz zu Ihrem Handy, dessen Sicherheitsfunktionen Sie regelmäßig aktualisieren und dessen Speicher Sie regelmäßig leeren, bleiben die im System Ihres Autos gespeicherten Daten oft unüberwacht und ungeschützt. Das bedeutet, dass jeder, der Zugang zu Ihrem Fahrzeug hat – sei es ein Gebrauchtwagenkäufer, ein Autovermieter oder ein Mechaniker – potenziell auf diese Informationen zugreifen kann.

Anfälligkeit für Hacker-Angriffe: Wie jedes andere vernetzte Gerät sind auch Autos anfällig für Hackerangriffe. Mit der zunehmenden Vernetzung von Fahrzeugen steigt auch das Risiko von Cyberangriffen. Theoretisch könnte sich ein Hacker Zugang zu den im Infotainmentsystem Ihres Fahrzeugs gespeicherten Daten verschaffen, einschließlich sensibler persönlicher Informationen.

Zugriff durch Dritte: Viele moderne Autos sind mit integrierten Apps und Diensten ausgestattet, die eine gemeinsame Datennutzung erfordern. Diese Funktionen erhöhen den Komfort, werfen aber auch die Frage auf, wie diese Daten verwendet werden und wer darauf Zugriff hat. In einigen Fällen sammeln die Autohersteller selbst Daten zu Analyse- und Verbesserungszwecken, aber die Transparenz und Sicherheit dieser Datenerfassung ist oft unklar.

Die weiterreichenden Auswirkungen

Dieses Problem geht über den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen hinaus. Es berührt auch allgemeinere Themen wie Verbraucherrechte, Datensicherheit und die Verantwortung der Automobilhersteller für den Schutz der Nutzerdaten. In einer Welt, in der persönliche Daten ein wertvolles Gut sind, ist das Fehlen klarer Regeln und Standards für die Datensicherheit im Auto ein großes Versäumnis.

Was kann getan werden?

Auch wenn die Situation bedrohlich erscheinen mag, gibt es Schritte, die unternommen werden können, um die Risiken zu verringern. Dazu gehören:

  • Achten Sie bei der Verbindung Ihres Telefons mit dem Fahrzeug verstärkt auf die erteilten Berechtigungen.
  • Löschen Sie regelmäßig Ihre Daten aus dem Fahrzeugsystem, insbesondere vor dem Verkauf oder der Rückgabe eines Mietwagens.
  • Fordern Sie bessere Datenschutzmaßnahmen von Autoherstellern und App-Entwicklern.
  • Informieren Sie sich über die Sicherheitsfunktionen Ihres Fahrzeugs und aller damit verbundenen Apps.

Der springende Punkt bei all dem ist die Funktionsweise der Bluetooth-Technologie. Wenn Sie Bluetooth aktivieren, wird Ihr Smartphone für andere Geräte erkennbar und öffnet einen Kanal für die Datenübertragung. Diese Funktion dient der Bequemlichkeit, kann aber auch von Cyberkriminellen ausgenutzt werden, um sich unberechtigten Zugriff auf Ihr Gerät zu verschaffen. Dazu gehören Techniken wie „Bluejacking“, bei dem unerwünschte Nachrichten versendet werden, oder – noch beunruhigender – „Bluesnarfing“, bei dem sich ein Hacker unbefugt Zugang zu Ihrem Telefon verschafft, um Informationen zu stehlen. Das Risiko ist besonders hoch, wenn man sich in der Öffentlichkeit aufhält, wo unbekannte Geräte darauf warten könnten, sich mit ahnungslosen Smartphones zu verbinden.

Daher ist es wichtig, dass Sie Ihr Smartphone nur mit Bedacht über Bluetooth mit anderen Geräten verbinden. Schalten Sie Bluetooth aus, wenn Sie es nicht verwenden, und wählen Sie die Geräte, mit denen Sie sich verbinden, sorgfältig aus, um sicherzustellen, dass sie vertrauenswürdig und sicher sind. Regelmäßige Software-Updates für Ihr Smartphone sind ebenfalls hilfreich, da sie bekannte Sicherheitslücken beheben. Ferner kann eine sorgfältige Überprüfung der Berechtigungen, die von Apps und Geräten bei der Verbindung angefordert werden, unnötige Zugriffe auf Ihre Daten verhindern. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Bluetooth zwar enorme Vorteile bietet, aber auch ein erhöhtes Maß an Wachsamkeit erfordert, um unsere digitale Privatsphäre zu schützen.

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