Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Partei Russlands“: AfD-Bundestagsfraktion mahnt Kanzler Scholz ab

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wegen Missachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts abgemahnt. Hintergrund ist das Verhalten des Kanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022. Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ verunglimpft und die Frage nicht beantwortet. Mit der Abmahnung fordert die AfD-Bundestagsfraktion den Bundeskanzler auf, bis Freitag, den 7. Oktober, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, erklärte dazu: „Die Verunglimpfung und Herabwürdigung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem durch einen Bundeskanzler ist nicht nur eine verbale Grenzüberschreitung, sondern eine Verletzung der parlamentarischen Rechte. Sowohl die Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts als auch die Pflicht des Staates zur Neutralität gegenüber politischen Parteien liegen nicht im Belieben des Kanzlers, sondern sind von der Verfassung aufgegebene Pflichten, die der Bundeskanzler als staatliches Exekutivorgan gleichermaßen gegenüber allen parteipolitischen Strömungen zu erfüllen hat.“

Wie war das noch gleich vor gut einem Jahr, Herr Scholz: „Respekt für Dich!“

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