Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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„Partei Russlands“: AfD-Fraktion klagt gegen Verunglimpfung durch Kanzler Scholz

Die AfD-Bundestagsfraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Hintergrund ist das ungebührliche Verhalten des Bundeskanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022, in deren Verlauf Olaf Scholz (SPD) die AfD als „die Partei Russlands“ verunglimpft hatte.

Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ bezeichnet und die Frage nicht sachlich beantwortet. 

Die AfD-Fraktion und der Abgeordnete Kotré beanstanden in dem Organstreitverfahren die Verletzung des Fragerechts, abgeleitet aus Art. 38 Abs.1 des Grundgesetzes (GG). Die Kläger sehen in dem Verhalten des Kanzlers u.a. das Prinzip der Gewaltenteilung und das Fairnessgebot verletzt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, begründet die Organklage wie folgt: „Die Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts durch einen Bundeskanzler ist ein fatales Signal für die demokratische Kultur in unserem Land und muss rechtliche Konsequenzen haben.“

Brandner betonte: „Mit der Missachtung seiner Pflicht als staatlichem Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion, und damit den Millionen von uns repräsentierten Bürgern, sowie des Fairnessgebots, untergräbt Kanzler Scholz das Vertrauen in unsere parlamentarische Demokratie und überhöht die Exekutive.“

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