Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Paukenschlag: Bystron siegt auf ganzer Linie im „Hitlergruß-Verfahren“!

Blamage total für die Staatsanwaltschaft München I und die Gruppenleiterin Diplich – diese sind mit ihrem Versuch, dem Bundestagsabgeordneten Petr Bystron einen Hitlergruß anzuhängen, kläglich gescheitert. Als letzte Instanz entschied nun das Landgericht München I, was jeder normale Mensch zuvor schon gesehen hatte: Bystron winkte lediglich in die Menge, die Geste hatte nichts mit einem Hitlergruß zu tun.

Das Landgericht bestätigte damit auch schon die Entscheidung des Amtsgerichts München, welches bereits in erster die Staatsanwaltschaft abgewatscht hatte, indem es ihren Antrag auf Strafverfolgung Bystrons mangels Substanz gar nicht erst befasst hatte. Die Staatsanwaltschaft München I wollte oder musste jedoch an der Beschädigung des Abgeordneten weiterarbeiten und legte Beschwerde ein. Mit dem Entscheid des Landgerichts ist sie nun mit ihrem Anliegen endgültig gescheitert.

Das Urteil wurde zuerst von Alexander Wallasch veröffentlicht. Während die ersten Leser jubeln, zeigt sich der Abgeordnete Bystron eher zurückhaltend: „Das Landgericht hat mit seinem Urteil lediglich das völlig Offensichtliche bestätigt – es gab nie einen Hitlergruß von mir. Das war jedem unvoreingenommenen Betrachter von Anfang an klar“, stellt er in einer Pressemitteilung fest.

Die Staatsanwaltschaft München I erlitt bereits zum wiederholten Mal eine Niederlage bei dem Versuch, Bystron wegen des §86 des StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) anzuklagen. Im Jahr 2017 beanstandete es einen Facebook-Post von Bystron, in dem er die Methoden der Antifa mit der SA gleichsetzte. Damals ließ sie bei dem AfD-Politiker sogar eine Hausdurchsuchung durchführen, die in Anwesenheit seiner Frau und zwei kleiner Kinder im Morgengrauen durchgeführt wurde. Diese wurde anschließend gerichtlich für illegal erklärt, gefunden wurde ohnehin lediglich eine Festplatte mit den Kinderfilmen mit „Kleinem Maulwurf“.

Bystron will jetzt Staatsanwaltschaft verklagen

Offenbar reicht es jetzt Bystron mit den Übergriffen gegen ihn und seine Familie. Für ihn müsse nun die Frage beantwortet werden, warum die Staatsanwaltschaft wiederholt so viel Mühe in von vorne herein unhaltbare Verfahren investiert habe. „Beim geringsten Hinweis auf Amtsmissbrauch werden wir eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und eventuell auch weitere rechtliche Schritte gegen die Behörden einleiten“, so Bystron.

Ebenfalls bleibe zu klären, warum wegen eines vermeidlichen Hitlergrußes nur gegen AfD-Politiker Ermittlungsverfahren eröffnet werden, obwohl eine ganze Reihe von Politikern anderer Parteien in gleicher Pose gefilmt und fotografiert wurden. In Baden Württemberg wird sogar in zwei Verfahren gegen den früheren AFD-Landtagsabgeordneten Dr. Fiechtner wegen eines angeblichen Hitlergrußes ermittelt. Dies ist besonders kurios, denn Herr Fiechtner hat von Geburt an keinen rechten Arm, mit dem er salutieren könnte. Diese Ungleichbehandlung stelle die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Staatsanwaltschaft in Frage.


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