Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Personenbezogene Patienten-Daten sollen zu „Forschungszwecken“ freigegeben werden

Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung, das 26 medizinische Fachgesellschaften vertritt, hat die Freigabe von personenbezogenen Patientendaten für die Forschung gefordert.

Bislang waren diese Daten in Deutschland den behandelnden Ärzten vorbehalten.

Lobbyisten fordern Freigabe mit Nachdruck

Lobbyisten aus der Gesundheitsbranche machen Druck, um die Weitergabe von Gesundheitsdaten und Patientenakten zu erlauben.

Das berichtete auch Heise Online am 17. Februar. Mit dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollten alle Patientendaten möglichst im Klartext freigegeben werden, so das Nachrichtenportal.

Momentan haben Patienten in Deutschland noch das Recht, die Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten und Patientenakten zu untersagen.

Aktuelle Datenbereitstellung „über Hintertüre“

Demnach fordert das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung (DNVG) in einer aktuellen Stellungnahme, dass von allen Krankenversicherten „möglichst aktuelle und vollständige Daten“ über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) bereitgestellt werden sollten.

Dieses Datenzentrum werde zurzeit aufgebaut. Das Einverständnis der Versicherten zur Freigabe ihrer Gesundheitsdaten soll mit dem Rechtsinstrument der sogenannten „breiten Einwilligung“ eingeholt werden. Bei dieser Form der Einwilligung wird der Verwendungszweck, zu dem die Gesundheitsdaten genutzt werden, jedoch nicht näher bestimmt.

Die angestrebte „Freigabe der Patientendaten im Klartext“ bedeutet, dass personenbezogene Daten freigegeben werden. Zukünftig wüssten dann nicht nur der behandelnde Arzt, sondern auch Forschung und Pharmaindustrie über die individuellen Gesundheitsprobleme jedes einzelnen Versicherten Bescheid.

EU streicht jegliches Widerspruchsrecht der Patienten

In Deutschland soll den Patienten noch ein gesetzlich festgelegtes Widerspruchsrecht hinsichtlich der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten eingeräumt werden.

Wie der bayrische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri kritisierte, sehe die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bislang keinerlei Widerspruchsrecht vor. Die EU-Kommission wolle den Patienten innerhalb des europäischen „Gesundheitsdatenraums“ (EHDS) nämlich überhaupt keine Widerspruchsrechte einräumen.

Die Forschung wolle sich den Aufwand, eine Einwilligung für die Nutzung der Daten einzuholen, bezahlen lassen, hieß es dazu im Heise-Online-Beitrag.

Auch nach Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten müssten Datenschutz und IT-Sicherheit stärker berücksichtigt werden, damit Daten nicht in falsche Hände gerieten.

Vom Forschungsnetzwerk DNVF, welches 26 gesundheitswissenschaftliche Fachgesellschaften umfasst, würden jedoch IT-Sicherheit und Datenschutz getrennt behandelt. Dem zu Folge wünschten sich „die Forscher“ vor allem Datensicherheit, damit die von ihnen gesammelten Daten nicht gestohlen würden, also Datensicherheit „mit Blick auf mögliche Angreifer von außen“.

Nach dem geltenden deutschen Datenschutz müssen derartige Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an die Aufsichtsbehörden gemeldet werden (Artikel 33 DSGVO). Bei entsprechenden Verstößen würden Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro fällig werden.


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