Horst D. Deckert

Pfizer/Biontech-Impfstoff soll sofort vom Markt zurückgezogen werden

Seit einigen Wochen werden vor allem ältere Menschen mit dem Pfizer/Biontech-Impfstoff geimpft. Die EU-Kommission erteilte diesem kurz vor Weihnachten die bedingte Zulassung – auch das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic erteilte diese hierzulande.

Doch wie leichtfertig und gefährlich diese Entscheidung sein könnte, verdeutlichte die Zellbiologin Vanessa Schmidt-Krüger kürzlich an der 37. Sitzung des Corona-Ausschusses, wo sie die Erkenntnisse ihrer Recherchen den Anwälten Reiner Füllmich und Viviane Fischer präsentierte.

Schmidt-Krüger stützte sich dabei unter anderem auf den Beurteilungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur zum Impfstoff Comirnaty BNT162b2 von Pfizer/Biontech. Die Zellbiologin machte auf mehrere ungeklärte Fragen und Risiken aufmerksam.

Ausführlich berichtete sie über die Gefahren, die von Lipidnanopartikeln ausgehen. Die Lipidnanopartikelhüllen benötigt es, um die RNA in die Zellen zu bringen. Diese produzieren daraufhin selber das Spike-Protein des Coronavirus, sodass das Immunsystem Antikörper gegen das Virus bilden kann.

Hohe Toxizität

Gerade die Technik der Nanopartikel ist in den Augen der Zellbiologin mit zahlreichen Risiken verbunden. „Eigentlich handelt es sich um eine geniale Technik. Doch das Problem ist, dass es jetzt noch viel zu früh ist, um diese Technik auch am Menschen einzusetzen. Die Toxizität ist noch viel zu hoch.“

Für Schmidt-Krüger ist es deshalb unverhältnismässig, den Pfizer/Biontech-Impfstoff bereits heute einzusetzen. Zum Zuge kommt die Technik bislang nur bei der Behandlung von Krebspatienten. Dort sei das Risiko-Nutzen-Gleichgewicht jedoch ein anderes.

Speziell beunruhigend ist der Einsatz dieser Technik auch vor dem Hintergrund, dass Pfizer/Biontech überhaupt keine Untersuchungen gemacht habe, wie sich Lipidnanopartikel auf die geimpften Menschen auswirken könnten – zumindest existieren keine öffentlichen Daten dazu.

Keine Untersuchungen beim Menschen

Bisher seien lediglich mit Ratten/Mäusen Experimente mit Nanopartikeln gemacht worden. Dabei sei festgestellt worden, dass die Lipidnanopartikel zu DNA-Schäden bis hin zu Lungenkrebs führen könnten. Geschehen sei dies unter anderem bei Ratten, nachdem die Nanopartikel über Inhalation in die Lunge gelangten. Gleiches wurde für weitere Organe festgestellt.

Auch für die Sauerstoffzufuhr der Tiere seien die Lipidnanopartikel schädlich gewesen. „Wenn sie im Blut transportiert werden, kann das unter anderem zu Thrombose oder auch zu einer Hämolyse führen“, erklärte Schmidt-Krüger. Letzteres bedeute, dass sich die roten Blutkörperchen auflösen und es somit zu einer Blutunterversorgung komme.

Schmidt-Krüger wies darauf hin, dass dies insbesondere für Menschen mit Herzleiden problematisch sein könnte. „Was ist mit Menschen, die Herzleiden haben? Wenn ein Herzmuskel mit Sauerstoff unterversorgt wird, dann kann das schnell einmal zu einem Herzinfarkt führen“, sagte die Zellbiologin. All dies hätte von Pfizer/Biontech gründlich geprüft werden müssen. Doch dies sei nicht geschehen.

Das Fazit Schmidt-Krügers dazu lautet:

„Entweder wurden diese Tests an den Menschen nicht gemacht, weil Pfizer/Biontech Angst davor hatte, was dadurch rausgekommen wäre. Oder sie haben die Tests gemacht, aber verschweigen uns die Ergebnisse.“

Die Impfhersteller haben auf jeden Fall von den Gefahren für die Tiere gewusst, die durch Nanopartikel ausgegangen waren.

Krebs möglich

Risiken sieht die Zellbiologin aber längst nicht nur in den Nanopartikeln. Schmid-Krüger machte auch auf DNA-Verunreinigungen beim Impfstoff aufmerksam, was Pfizer/Biontech bestätigte und auch im Beurteilungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur zum Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/Biontech zu lesen ist.

Über die Gefahren, die von DNA-Verunreinigungen ausgehen, sagte Schmidt-Krüger: „Dadurch können Gene an- und ausgeschaltet werden. Es können Krebszellen entstehen. Tür und Angel stehen damit weit offen.“

Möglich sei dies, wenn sich die linearisierte DNA in das Wirtszellgenom einer teilenden Zelle integriere. Gefährlich wäre dies insbesondere für Schwangere und Kinder, weil dort das Zellteilungsgeschehen deutlich höher ist als bei ausgewachsenen Menschen. Zu den DNA-Verunreinigungen komme es dann, wenn die DNA, die als Template für die Herstellung der RNA diene, nicht vollständig abgebaut werde.

Zahlreiche Versäumnisse

Auch deckte Schmidt-Krüger weitere grössere Versäumnisse von Pfizer/Biontech auf. Sie wies darauf hin, dass die Biotechnologieunternehmen die Dosis des mRNA-Impfstoffs von 10 auf 30 Mikrogramm erhöht haben.

„Das bedeutet, dass die Nebenwirkungen und die Risiken für die Geimpften deutlich stärker ausfallen“, erklärte Schmidt-Krüger. Denn je höher die Impfdosis sei, desto gravierender seien die Nebenwirkungen. Doch das Unglaubliche daran ist: Die erhöhte Menge ändere nichts an der Wirksamkeit.

„Wissenschaftlich ist das nicht vertretbar“, meinte Schmidt-Krüger dazu. Wie aussergewöhnlich dies sei, schilderte die Zellbiologin wie folgt: „Wenn ich einen Tierversuchsantrag verfassen würde und die entsprechenden Tiere mit 30 anstatt 10 Mikrogramm impfen will, dann müsste ich die höhere Dosis entsprechend rechtfertigen. Doch damit würde ich niemals durchkommen, wenn bekannt ist, dass die gleiche Wirkung auch mit 10 Mikrogramm erzielt wird.“

Zweite Dosis möglicherweise umsonst

Neben den bereits erwähnten Versäumnissen erklärte die Zellbiologin weiter, dass es unklar sei, ob die einige Wochen nach der ersten verabreichte zweite Impfdosis von Nutzen sei. „Biontech hat nicht bewiesen, dass die zweite Dosis überhaupt einen Effekt habe“, sagte Schmidt-Krüger.

Während der klinischen Phase eins habe Pfizer/Biontech überhaupt keine Tests diesbezüglich gemacht. Bekannt sei aber: Die Nebenwirkungen wie beispielsweise Fieber, Erschöpfung, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schüttelfrost treten bei der zweiten Dosis jeweils stärker auf.

Wirksamkeit unklar

Genauso unklar ist, ob der Impfstoff überhaupt wirksam sei. Dies deshalb, weil die gebildeten Proteine möglicherweise untauglich sein könnten. Laut Schmidt-Krüger lag während der klinischen Phase eins die sogenannte RNA-Integrität bei 78 Prozent.

Das bedeutet, dass der grösste Teil der gebildeten Proteine wirksam waren. Doch jetzt, im Zuge der Massenherstellung, liege diese lediglich noch bei 55 Prozent. Das heisst: Fast die Hälfte der gebildeten RNA seien untauglich.

29 Beanstandungen

Der Beurteilungsbericht des Ausschusses für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur zum Impfstoff BNT162b2 von Pfizer/Biontech hat auf zahlreiche Unklarheiten bezüglich der Qualität des Impfstoffs und den Produktionsverfahren hingewiesen. Insgesamt hat der Bericht 29 Punkte beanstandet und 23 Empfehlungen für die Verbesserung der Qualität des Impfstoffes ausgesprochen.

Um eine definitive Zulassung zu erhalten, muss Pfizer/Biontech bis Juli die beanstandeten Auflagen erfüllen. Laut Schmidt-Krüger habe die Europäische Arzneimittel-Agentur beim Pfizer/Biontech-Impfstoff hinsichtlich der Qualität, den Produktionsverfahren und den Kontrollmechanismen eine gute Arbeit gemacht und sei entsprechend kritisch gewesen. In diesen Bereichen habe die Europäische Arzneimittel-Agentur zahlreiche Verbesserungen gefordert.

Bedauerlicherweise sei dies in Bezug auf die Präklinik und die Nebenwirkungen nicht der Fall gewesen. Dort habe die Europäische Arzneimittel-Agentur kaum etwas beanstandet. „Es gibt eine Menge Nebenwirkungen, die im Beurteilungsbericht überhaupt nicht kritisch hinterfragt wurden“, sagte Schmidt-Krüger.

Klage gegen bedingte Zulassung

Rechtsanwältin Renate Holzeisen kündigte aufgrund der Informationen von Schmidt-Krüger bereits an, mit einer Nichtigkeitsklage juristisch gegen die gegenwärtig bestehende bedingte Zulassung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs vorzugehen. Holzeisen verwies in diesem Zusammenhang auf die Voraussetzungen, welche gemäss der EU-Verordnung für eine bedingte Zulassung von Humanarzneimitteln erfüllt sein müssten.

Um einen Impfstoff auf den Markt zu bringen, müsse unter anderem das „Nutzen-Risiko-Verhältnis des Arzneimittels“ positiv sein. Doch dies sei angesichts der gegenwärtigen Informationslage überhaupt nicht möglich, da noch viele Unklarheiten hinsichtlich Nebenwirkungen des Impfstoffs existierten.

Sitzung 37: Die Abrechnung: Rechtssystem und mRNA Technologie from OVALmedia on Vimeo.

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