Horst D. Deckert

Polizei behindert freie Pressearbeit von Stricker TV

Die Kantonspolizei Schaffhausen verwies am Samstag, 17. April 2021, Daniel Stricker aus der Schaffhauser Altstadt. Dies, obwohl sich der Betreiber von Stricker TV vorab bei der Kantonspolizei bestätigen liess, um aus der Altstadt über die Demo berichten zu können. Zahlreiche Demokraten versammelten sich am Samstag dort, um gegen die Massnahmen der Regierung zu demonstrieren.

Damit verletzt die Kantonspolizei elementare Verfassungsrechte. Insbesondere Artikel 16 bzw. 17 der Bundesverfassung über Meinungs- und Informationsfreiheit bzw. Medienfreiheit. Ausserdem verstösst die Kantonspolizei gegen Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Meinungs- und Informationsfreiheit).

Die Szene der Wegweisung ist im Video zu sehen. Zunächst wird Stricker von der Polizei angehalten und nach einem Telefonat des Beamten schliesslich weggewiesen.

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