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Problem Massenmigration: Neue Asyl-Welle rollt wieder an

Die Migrantenströme nehmen wieder deutlich zu. Sowohl im Mittelmeer – bereits heuer gab es mehr als 21.000 Ankünfte in Italien, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es nur knapp 8.000 – als auch an den Grenzen zu Österreich. Dabei zeigt sich einmal mehr, wie untauglich und unzeitgemäß die Asylregeln mittlerweile sind. Und auch die EU, als von Steuergeldern fürstlich alimentierte „Mammutbehörde“ agiert völlig hilf- und planlos und stellt mittlerweile vielmehr eines der Probleme als eine Lösung dar.

Von Matthias Hellner

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Wurden in Österreich 2020 14.775 Asylanträge gestellt, selbst im Corona-Jahr 14,66 % mehr als 2019, waren es heuer bis Mai bereits 8.287 – zum Vergleich, von Jänner bis Mai 2020 waren es nur 4.565. Und die Zahlen steigen wieder. Zwar haben sich die Bilder von 2015 noch nicht wiederholt, als Hunderttausende illegal die Grenzen stürmten und die europäischen Staaten faktisch kapitulierten und völlig die Kontrolle verloren, wer wann ins Land kommt.

Doch an den Folgen dieser Völkerwanderung werden die Gesellschaften noch lange zu arbeiten haben. Denn die Zahl der angepriesenen Fachkräfte hielt sich in Grenzen, ebenso die Integrierbarkeit auf einem Arbeitsmarkt, der zunehmend auf Dienstleistungen oder hohen technischen Qualifikationen beruht. Vielmehr führt die Zuwanderung zu einer zunehmenden Ghettoisierung und Bildung von Parallelgesellschaften. Schulen, wo 90 % der Kinder einen Migrationshintergrund und Deutsch nicht als Muttersprache haben, sind beispielsweise keine Seltenheit mehr. Zumal viele Eltern versuchen, ihre Kinder in anderen Schulen unterzubringen, sei es aus Gründen des Mobbings oder weil sie Wert auf eine gute schulische Bildung legen.

Dadurch sinkt aber auch das Bedürfnis, die Landessprache zu erlernen, denn innerhalb der „Community“ ist der Alltag auch ohne Kenntnisse der Sprache des Gastlandes zu meistern. Dazu kommt auch, dass fremde ethnische Konflikte importiert werden. Sehr anschaulich war dies bereits in Wien-Favoriten zu bemerken, als sich Kurden und Türken über Tage regelrechte Straßenschlachten lieferten. Hinzu kommt auch oftmals ein Anstieg der Kriminalität. Nicht nur, dass häufig Frust entsteht, weil die Versprechungen der Schlepper, wie Häuser, Autos, Arbeit usw. schließlich an der normativen Kraft des Faktischen scheitern. Aber auch eine gewisse kulturelle Inkompatibilität wie nicht europäischen Werten entsprechende Frauenbilder oder archaische Sitten wie Ehrenmorde oder andere Rechtsverständnisse lassen es schnell zu Konflikten mit dem Gesetz kommen. Ob Wertekurse oder „Workshops für Buben“, wie der grüne Sozialminister Wolfgang Mückstein dies nach dem grauenhaften Tod der kleinen Leonie in Wien forderte, Abhilfe schaffen, bleibt mehr als fraglich.

Anpassung an Zuwanderer

Das Ergebnis sind schließlich geänderte Lebensgewohnheiten der einheimischen Bevölkerung wie No-go-Areas, die man besser meidet. Kleidung, die nicht mehr zu freizügig ist oder das Verschwinden von Schweinefleisch aus Kantinen und Schulspeisungen. Dabei wird immer mantra-artig wiederholt, dass Deutschland, Österreich oder andere europäische Staaten „Einwanderungsländer“ seien und ein beständiger Zuzug notwendig sei, um Sozialsystem, Rentensystem etc. zu erhalten. Allerdings scheint man „Einwanderungsland“ einer besonderen Art zu sein.

Denn in klassischen Einwanderungsländern wie den USA, Kanada oder Australien gibt es strenge Vorschriften. So müssen Nachweise über Ausbildung, Beruf, Qualifikationen, finanzielle Mittel und ein Arbeitsplatz vorgewiesen werden, bevor man dauerhaft einen Fuß ins Land setzen darf. Hierzulande versucht man stattdessen unbesehen die halbe Welt aufzunehmen. „Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta!“, wusste angeblich schon der Journalist und Forscher Peter Scholl-Latour.

Gesetze unzureichend

Aber – die wenigsten Bürger dürfte es wundern – auch sechs Jahre nach diesem staatlichen Versagen hat sich nichts geändert. Gesetze und Richtlinien, die sich schon damals als unzureichend erwiesen haben, bestehen immer noch. Ebenso werden von bestimmter politischer Seite nach wie vor die Themen Einwanderung und Asyl schamlos vermischt. Denn nicht erst seit 2015 wird kritisiert, dass die Genfer Flüchtlingskonvention veraltet und für Massenanstürme nicht geeignet und ausgelegt ist.

So gehört auch zu den Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention, dass jemand für die illegale Einreise oder den Aufenthalt nicht bestraft werden darf, sofern er verfolgt ist oder unmittelbar aus einem Gebiet kommt, wo sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind. Viele der sogenannten Flüchtlinge erfüllen diese Kriterien allerdings nicht. Zumal es auch fraglich ist, ob das Rückweisungsverbot an der österreichischen oder deutschen Grenze für Afghanen, Syrer etc. überhaupt noch Gültigkeit besitzt. So hört man hin und wieder von illegalen Pushbacks an der österreichischen Grenze durch die Polizei, wobei sich vor allem Neos und Grüne neben den üblichen NGOs darüber echauffieren. Fraglich ist jedoch, ob für Migranten bei der Rückweisung etwa nach Ungarn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben bestehen dürfte.

Linke Moral statt Recht

Aber selbst die Rückführung scheitert meist neben fehlenden Papieren der Migranten auch am fehlenden politischen Willen und den zunehmenden Überlastungen und Unzulänglichkeiten des Asylsystems an sich. Denn es ist schon beinah perfide, wenn Verfahren über Jahre verschleppt und verzögert werden und dies dann als Argument eingesetzt wird, um ein Bleiberecht zu begründen. So wird oftmals eine endgültig negative Asylentscheidung mit dem moralischen Einwand bekämpft, die Person sei schon so lange im Land. Es wird also der Versuch unternommen, mit dem bisherigen illegalen Aufenthalt eine legale Bleibemöglichkeit zu begründen.

Genauso wenig könnte jemand, der jahrelang ohne Führerschein unterwegs war, argumentieren, dass er ja unfallfrei gefahren sei und deshalb statt einer Strafe vielmehr eine Fahrerlaubnis bekommen sollte. Erschwerend kommt außerdem noch hinzu, dass durch einen Wust von Gesetzen – internationales Seerecht, internationales Flüchtlingsrecht, europäische und globale Menschenrechte, das Recht der Europäischen Union, Verfassungsrechte usw. mittlerweile ein Staat nicht mehr in der Lage ist, frei zu entscheiden, wer sich in seinem Territorium aufhält.

Migranten ohne Papiere können nicht abgeschoben werden oder die vermutlichen Herkunftsstaaten verweigern einfach die Rücknahme. Dazu kommt eine – zumeist mit Steuergeldern – gut finanzierte Asylindustrie, die ebenso wenig Interesse an Repatriierungen hat. So wird selbst versucht, die Abschiebungen von straffällig gewordenen Migranten mit allen Mitteln und durch alle Instanzen zu verhindern. Sei es, weil das Herkunftsland angeblich nicht sicher sei oder weil ihnen dort Verfolgung drohen könnte.

Dschihadisten bleiben

Dabei kam es zu paradoxen Fällen, dass Dschihadisten nicht abgeschoben werden konnten, weil ihre nordafrikanischen, arabischen oder zentralasiatischen Heimatländer wenig zimperlich mit Dschihadisten umgehen und ihnen die Todesstrafe oder „Folter“-Haft drohen könnte. Ebenso wurden schon Auslieferungen von Häftlingen nach Rumänien von deutschen Gerichten untersagt, da dort die Haftbedingungen zu prekär seien, zu wenig Platz in der Zelle und nur drei Mal die Woche warmes Wasser zur Verfügung stehe.

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