Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich am gestrigen Montag mit der Covid-Impfpflicht für Soldaten befasst: Diese gilt bereits seit November 2021. Zwei Offiziere der Luftwaffe wehren sich dagegen – Unterstützung erhielten sie unter anderem von Professor Dr. Sucharit Bhakdi, der als Sachverständiger auftrat.
Die beiden Soldaten sehen durch den Impfzwang vor allem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium die Covid-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Darin sind auch Impfungen gegen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza vorgeschrieben. Bei diesen Vakzinen kommt allerdings keine mangelhaft erforschte mRNA-Technologie zum Einsatz.
Eine Reporterin des #TeamWallasch war vor Ort und berichtete. Die Anwälte und Ärzte der Bundeswehr schienen ihr zufolge mehr schlecht als recht vorbereitet und propagierten offenbar völlig unbekümmert die Impfung als hocheffektives Mittel zur Reduzierung von Infektionszahlen. Während die Impfquote bei der Bundeswehr mit 94 Prozent deutlich höher liegt als in der Bevölkerung, verzeichnete man mit rund 60.000 Covid-Fällen unter den 183.638 Soldaten allerdings auch eine deutlich höhere Inzidenz, was bereits erhebliche Zweifel an diesem Argument pro-Impfzwang weckt.
Die Bundeswehr meldete offenbar lediglich 47 Fälle von Impfnebenwirkungen an das Paul-Ehrlich-Institut. Ein Soldat sei nach der Impfung verstorben. Die erhebliche Untererfassung von Impfnebenwirkungen in Deutschland darf mittlerweile allerdings längst als Fakt betrachtet werden: Eine Charité-Studie ergab eine Untererfassung von 70 bis 85 Prozent. Zudem soll der Reporterin von #TeamWallasch zufolge ein Bundeswehr-Arzt festgestellt haben, dass man bei leichteren Komplikationsfällen nach der Covid-Impfung von einem zeitlichen Meldeverzug gegenüber dem PEI von bis zu zwei Jahren ausgehen dürfe.
Als Sachverständiger für die Klägerseite trat zunächst Datenanalyst Tom Lausen auf, der Bezug auf die Daten der deutschen Betriebskrankenkassen nahm. Impfnebenwirkungen seien diesen zufolge im Jahr 2021 überproportional angestiegen. Lausens Fazit ist deutlich: Nebenwirkungen werden auch bei der Bundeswehr deutlich untererfasst. Zudem stellte er fest, dass Beschäftigte in Deutschland vom 1. Januar 2022 bis heute häufiger wegen Impfreaktionen als wegen Covid-19 krankgeschrieben waren.
Prof. Bhakdi: „Die Corona-Impfung ist ein Kardinalverbrechen gegen die Menschheit“
Nach Lausen kam Prof. Sucharit Bhakdi zu Wort, der in seinen Ausführungen zunächst auf den Nürnberger Kodex hinwies. Medizinische Experimente müssen demnach stets freiwillig sein und bei schädlichen Wirkungen zwingend abgebrochen werden. Die Covid-Impfung erfüllt Bhakdis Ansicht nach keine Kriterien einer sinnvollen, schützenden Impfung. Dass bei 20.000 Geimpften in der Zulassungsstudie keine Nebenwirkungen aufgetreten sein sollen, hält er schlichtweg für gefälscht. Der Mikrobiologe, dessen wissenschaftliche Expertise stets geschätzt war, bis er es wagte, Kritik an den Corona-Vakzinen zu äußern, warnte bereits frühzeitig vor den möglichen Folgen der Impfung – und behielt Recht, denn tatsächlich erlitten zahllose Impflinge nach dem Covid-Schuss schwere Autoimmunreaktionen.
Vor Gericht wies Prof. Bhakdi darauf hin, dass der Mensch über natürliche Immunzellen verfüge, die ihn gegen das Corona-Virus schützen. Die Covid-Vakzine dagegen seien schlicht wirkungslos – was die Nebenwirkungen der vermeintlichen „Impfstoffe“ umso verheerender macht. Sucharit Bhakdi appellierte an die Bundeswehrvertreter, dass sie ihrem Land einen großen Dienst erweisen könnten, indem sie die Impfpflicht in der Bundeswehr fallen ließen. „Die Corona-Impfung ist ein Kardinalverbrechen gegen die Menschheit“, zitiert ihn #TeamWallasch.
Im Anschluss kam auch der Pathologe Prof. Arne Burkhardt zu Wort, der durch Obduktionen bereits viele brisante wissenschaftliche Erkenntnisse über die negativen Folgen der Impfungen ans Licht bringen konnte.
Im Juni geht die Verhandlung weiter
Ein Urteil fiel gestern noch nicht: Wegen offener Fragen findet am 7. Juni ein weiterer Verhandlungstermin statt. Das ist durchaus positiv zu werten, wie auch die kritische Juristin Dr. Beate Bahner anmerkt, die zum Anwaltsteam der beiden Soldaten gehört: Es wurde kein übereiltes Urteil zu Ungunsten der Soldaten gefällt; im Juni können weitere kritische Daten vorgelegt werden. Der vorsitzende Richter betonte derweil, dass eine Entscheidung wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts nur für die beiden Offiziere gelten wird. Insgesamt lägen dem Gericht ungefähr zehn Beschwerden von Soldaten aus verschiedenen Bereichen vor.
Sollte am Ende den Offizieren Recht gegeben werden, so wäre die Signalwirkung immens: Dies würde auch erneut zeigen, dass die stark umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht endlich abgeschafft werden muss.