Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Prof. Sönnichsen bei Impfattest-Prozess in Salzburg freigesprochen

Ein aufwändiger Prozess ging heute, am 9. Februar in Salzburg zu Ende. Der wegen Betruges und Amtsanmaßung angeklagte Univ.-Prof. a.D. Dr. med. Sönnichsen, ein sehr bekannter Kopf des Widerstandes gegen Corona-Maßnahmen und Impfpflicht, musste sich vielen Fragen des Richters stellen, der letztendlich die Beweise der Staatsanwaltschaft als nicht ausreichend qualifizierte und einen (noch nicht rechtskräftigen) Freispruch in allen Punkten verkündete.

Die Staatsanwaltschaft hatte Sönnichsen, wohl auf Betreiben der Ärztekammer, vorgeworfen, mit seinen im Internet angebotenen “vorläufigen Impfunverträglichkeits-Attesten” einerseits vorgegaukelt zu haben, ein Amtsarzt zu sein, andererseits seine Kunden betrogen zu haben, da die Atteste nichts wert wären. Für beide Vorwürfe konnten nicht ausreichend Beweise vorgelegt werden, während des Prozesses erwuchs vielmehr der Eindruck, sie wären aus Böswilligkeit heraus frei erfunden worden.

Auch die Systemmedien reißen sich nach dem (nicht rechtskräftigen) Freispruch um ein Interview Bild: Report24.news

Sönnichsen war einer der Fachärzte, die auf einer Internetplattform die Möglichkeit geboten haben, einige Fragebögen auszufüllen. Sollte dadurch die Einschätzung entstanden sein, dass ein Klient gegen einen der Inhaltsstoffe der neuartigen mRNA-Impfungen allergisch reagieren könnte, bot Sönnichsen ein Attest an, welches auf diesen Sachverhalt hinwies – bis zu einer endgültigen Befundung durch einen Facharzt für Allergien oder einen Amtsarzt. An keiner Stelle hatte er jemals behauptet, seine Zertifikate wären endgültig oder von einer Behörde ausgestellt. Er vertrat den Standpunkt, dass ein Arzt, egal ob in Deutschland oder Österreich tätig, Kraft seines Berufes Atteste ausstellen dürfe.

Der Preis dieser Atteste war damals bestenfalls als Kostenersatz zu verstehen, es wurden 20 Euro verrechnet. Dieser Betrag orientiere sich an der deutschen Gebührenordnung, so Sönnichsen vor Gericht, in Österreich gäbe es eine solche nicht. In diesem Zusammenhang habe man den geringstmöglichen Satz gewählt. Atteste gratis zu verteilen hätte zu Recht den Zorn der Berufskollegen erweckt, die dann den Vorwurf von Preisdumping erheben hätten können. Eine Bereicherungsabsicht sei schon daher nicht gegeben, weil er dann sicherlich keine Atteste ausgestellt hätte sondern gleich Impfarzt geworden wäre. Hier wäre ein Gewinn von 120.000 Euro pro Monat durchaus üblich gewesen, rechnete der Professor vor.

Zwei Zeuginnen erklärten in einer langen Befragung, sich von Prof. Sönnichsen weder betrogen gefühlt zu haben, noch hätten sie die Atteste als amtlichen Bescheid verstanden. Der Vorwurf, die Atteste wären ohne amtsärztliche Bestätigung wertlos gewesen, hält dem Praxistest nicht stand. Einerseits wurden sie selbst in Österreich von vielen Stellen als Aufschub der “Pflichten” nach 2G oder 3G akzeptiert, im Ausland hätte man sie sogar bis hin in die USA ganz problemlos akzeptiert.

Als juristischer Laie kam man zum Eindruck, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sonderlich ernst genommen hat. Man schickte einen Rechtspraktikanten in Turnschuhen vor Gericht, dessen einzige Beiträge zum Geschehen in der Äußerung von “Grüß Gott” und “Auf Wiedersehen” lag. Wenn man bedenkt, dass es in diesem Verfahren um Beruf und Schicksal oder gar um die Freiheit eines Menschen ging, muss man sich als rechtschaffener Steuerzahler schon sehr wundern.

Sowohl Rechtsanwalt Dr. Georg Prchlik, ein erfahrener Experte für Medizinrecht, als auch Professor Sönnichsen zeigten sich sehr erfreut und erleichtert über das Ergebnis des Verfahrens. Nun heißt es erst einmal abwarten, ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel anmeldet und in die nächste Instanz geht, oder ob man dort die Niederlage für das staatlich verordnete “System Corona” hinnimmt.

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