Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Provokante Nehammer-Polizisten erwiesen Staat keinen guten Dienst

In den letzten Wochen und Monaten haben übereifrige Polizisten allerorts versucht, österreichische Bürger in ihren Grundrechten zu beschneiden. Zu diesen Grundrechten gehört auch das Demonstrieren gegen die Corona-Maßnahmen, die vielen Österreichern als überzogen und ungerechtfertigt erscheinen, weshalb sie auf die Straße gingen um ihren Unmut darüber kundzutun.

Ein Kommentar von Kurt Guggenbichler

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Vielerorts agierten die Gesetzeshüter, die über den Ablauf dieser Kundgebungen wachten, rechtskonform, aber leider nicht überall und auch nicht in allen Fällen wie diverse Beispiele zeigen. Demonstranten, die meist nur friedlich spazieren gingen und vielleicht auch Parolen skandierten, wurden von den Polizeibeamten oft provoziert. Dazu gehörte meist die Aufforderung zur Ausweisleistung, die gern dazu genutzt wurde, um einen Vorfall – beispielsweise Widerstand gegen die Staatsgewalt – auszulösen, damit eingeschritten werden kann. Auch die Verhängung von Strafen wegen Nichttragens einer Maske oder wegen Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes waren ein gern angewandtes Mittel.

Dem Staat haben die Beamten damit aber keinen guten Dienst erwiesen. Viele der Demonstranten ließen sich das Verhalten der Polizei nicht gefallen. Sie zogen gegen deren Anschuldigungen bzw. die verhängten Bußgelder vor Gericht. Damit aber haben die ohnehin schon permanent überlasteten Gerichte wenig Freude, weil sie sich nun auch noch mit Bagatelldelikten befassen mussten.

Die Gerichte werden nun für Corona-Bagatelle beansprucht.
Bild: freepik / freedomz; Virus: freepik / Deeplab

Dass die meisten Verhandlungen zugunsten der Beschwerdeführer entschieden wurden, lag jedoch am unwiderlegbaren Beweismaterial, welches meist Videoaufnahmen von den Amtshandlungen waren. Die Gesetzeshüter machten bei diesen Prozessen allesamt keine gute Figur und rückten damit auch ihre korrekten Kollegen in der Öffentlichkeit in ein schiefes Licht. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie solche Prozesse in früheren Jahren vor Gericht entschieden worden wären. Damals zählten nur die Aussagen der Polizeibeamten, die keine Videobeweise zu fürchten hatten. Es gab damals aber auch noch keine Innenminister, die gegen Demonstranten Stimmung machten.

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