Vergangene Woche wurde entschieden, dass die Quarantäne mit Montag, den 1. August fallen wird. Die Corona-Fanatiker wüteten auf Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), sogar seine eigene Frau gab ihm öffentlich Kontra. Doch von einem normalen Leben ohne Maske und ohne Testen sind wird trotzdem offenbar noch weit entfernt. Viele befürchten, dass bald auch die Grippe-Infizierten eine Maske tragen müssen. Viele befürchten, dass bald auch die Grippe-Infizierten eine Maske tragen müssen.
Maske kein Schutz, soll trotzdem getragen werden
Denn auch die Grippe-Toten seien bekanntlich nicht zu unterschätzen, heißt es. Nach den Plänen der türkis-grünen Regierung ist künftig aber ein Mundschutz für Corona-Infizierte verbindlich vorgesehen, wenn sich diese Leute unter Menschen bewegen, beispielsweise bei der Arbeit oder in der Freizeit in geschlossenen Räumen. Die FFP2-Maske wird also wieder fröhliche Urständ feiern.
Nur im privaten Wohnbereich oder im Freien bei Einhaltung eines Abstandes von mindestens zwei Metern darf sie abgenommen werden. An frequentierten Straßen oder Parks muss sie von symptomlosen Infizierten allerdings wieder aufgesetzt werden, auch im eigenen Auto, wenn Leute darin mitfahren. Das psychologische Mittel der sogenannten “Pandemie” bleibt, obwohl sogar Mainstream-“Experten” mittlerweile an ihrem Sinn zweifeln.
Maske bald auch wegen Grippe?
Wer aus medizinischen oder beruflichen Gründen keine Maske tragen darf, darf dann auch nicht arbeiten. Eigentlich dürften FFP2-Masken nur von Personen aufgesetzt werden, die vorher von einem Arzt untersucht wurden, erläutert der Linzer Markus Klammer und stützt sich dabei auf eine EU-Verordnung mit der Zahl 2016/425 und auf die Verordnung “Persönliche Schutzausrüstung” (PSA).
Aus diesem Grund hat Klammer diejenigen, die in der Vergangenheit den Maskenzwang angeordnet hatten, wegen schwerer Körperverletzung angezeigt. “Wird vielleicht auch bald Grippe-Infizierten ein Mundschutz verordnet?”, fragen sich besorgte Wochenblick-Leser vor dem Hintergrund der teilweisen Beibehaltung des “Gesichtsfetzens”.
Wochenblick berichtete bereits über die Anzeige, die Herr Klammer einbrachte: