Horst D. Deckert

RA Bahner: Ärzte, die Comirnaty und Spikevax verimpfen, riskieren bis zu zehn Jahre Haft

Die Verabreichung der mRNA-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax ist kein Kavaliersdelikt, sondern laut Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Beate Bahner mit einer Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Selbiges betrifft die Hersteller dieser Substanzen sowie jene, die zu ihrer Verbreitung beitragen. Die Juristin referierte im Rahmen der MWGFD-Pressekonferenz „Killt keine Kinder“ über die durch den Einsatz der Covid-Impfstoffe begangenen Verstöße gegen deutsches und internationales Recht.

Dr. Ronald Weikl, derzeit in juristischer Auseinandersetzung befindlicher Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit eigener Ordination in Passau sowie stellvertretender Vorsitzender der MWGFD, eröffnete die Veranstaltung mit folgenden Worten:

„Die politisch motivierte Strafverfolgung von kritischen Ärzten sowie die fehlende wissenschaftliche Evidenz der Maskenpflicht, kombiniert mit den erheblichen Gesundheitsgefahren, die mit dem Maskentragen einhergehen, ist ein Themenbereich dieser heutigen Pressekonferenz. Der Hauptteil beschäftigt sich mit unserer derzeit größten Sorge: den aus unserer Sicht unnötigen, äußerst gefährlichen sogenannten Covid-Impfungen, die jetzt zu allem Überfluss auch noch unseren kleinsten Kindern angetan werden soll, nämlich Babys ab sechs Monaten.“

Im Zuge der Better Way Konferenz im September 2022 in Vösendorf bei Wien hatte die Rechtsanwältin erneut dargelegt, weshalb eine gängige Impf-Aufklärung sowie die damit einhergehende Einwilligung des Patienten zur Verabreichung eines Covid-Impfstoffs im Zweifel zu 99,9 Prozent unwirksam ist (Report24 berichtete: “RA Bahner mahnt Ärzte: Impfaufklärung zu 99% unwirksam – Impfung war Behandlungsfehler“). In München ordnete Bahner das Covid-Impfgeschehen vor dem Hintergrund der Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutz der Menschen juristisch ein. Die gesamte Pressekonferenz finden Sie unter diesem Link, zu einer Kurzfassung gelangen Sie hier.

Folgen Sie Dr. Bahners Ausführungen im Einzelvideo hier im Artikel. Sie werden im Folgenden wörtlich wiedergegeben (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Redaktion):

Bedenkliche Arzneimittel und unverzeihliche Rechtsverstöße

Ja, vielen Dank. Ich versuche es jetzt nochmal und hoffe sehr, dass alles klappt und Sie mich gut verstehen können. Sorry für ein kleines, ja, Missverständnis eben. Ja. Um es juristisch ganz klar und eindeutig sofort vorwegzunehmen: Wer Menschen jedweden Alters mit den beiden mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax von BioNTech und Moderna impft, riskiert bis zu zehn Jahre Gefängnisstrafe. Dasselbe gilt für alle, die den Impfstoff vertreiben. Also die Hersteller selbst. Oder die zur Verbreitung beitragen. Also alle verantwortlichen Behördenmitarbeiter, alle Richter, Anwälte, Arbeitgeber, Betreuer, Heimleiter, Klinikchefs etc., die zur Impfung nötigen oder gar zwingen. Denn die Impfstoffe von Comirnaty und Moderna sind sogenannte bedenkliche Arzneimittel im Sinne des § 5 Arzneimittelgesetz. Und die Herstellung, Verbreitung und Anwendung solcher Arzneimittel ist eine Straftat nach § 95 Arzneimittelgesetz. Und wer seine eigenen Patienten, insbesondere Minderjährige oder nicht einwilligungsfähige behinderte Menschen impft, macht sich zudem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB strafbar – der Strafrahmen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe ist genau so hoch.

Mit der beispiellosen europäischen Zulassung der Covid-Impfstoffe wurden unverzeihliche Verstöße gegen deutsches und internationales Recht begangen. Diese habe ich bereits zu einem großen Teil in meinem Buch „Corona Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“ dargelegt. Ich stelle es hier nochmal vor. Dieses Buch wurde übrigens in den Mainstream Medien bis zum heutigen Tage totgeschwiegen. Dort lesen Sie aber, dass beispielsweise die Hersteller mit EU-Verordnung 2020 aus 1043 vom 15. Juli 2020 von der zwingend vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung befreit wurden, die beim Einsatz gentechnisch veränderter Organismen aufgrund von EU-Recht grundsätzlich erforderlich ist. Es gab also bei den Covid-Impfstoffen keinerlei Bewertung der direkten, indirekten, sofortigen oder späteren Risiken für die menschliche Gesundheit. Es fehlen ferner die rechtlich geforderten toxikologischen Prüfungen. Es fehlenjedwede Prüfungen auf krebserregende Wirkungen und es fehlen aussagekräftige Prüfungen auf weitere Sicherheitsparameter, etwa Fruchtbarkeit und Langzeitschäden.

Nahezu alle Sicherheitsvorschriften außer Kraft gesetzt

Dies ist angesichts der absoluten Neuartigkeit insbesondere der mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna eine ungeheuerliche Verletzung sämtlicher Sicherheitsvorschriften zum Schutze der Menschen. Aber es kommt noch schlimmer. Denn bereits im Mai 2020 hatte Gesundheitsminister Spahn mittels einfacher Verordnung, nämlich der sogenannten Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung für die Covid-Impfstoffe fast alle deutschen Sicherheitsvorschriften des Arzneimittelgesetzes außer Kraft gesetzt. Damit wurden gesunde und meist nicht durch Corona ernsthaft gefährdete Menschen in Deutschland – das haben wir gerade mehrfach gehört, einer beispiellosen Gefahr von Impfschäden ausgesetzt, die das Arzneimittelgesetz doch ausdrücklich verhindern und im Falle von Verstößen hart sanktionieren sollte.

  • So erlaubte es Spahn den Herstellern, die Impfstoffe auch nach deren Verfallsdatum einzusetzen.
  • Spahn befreite die Hersteller ferner von der Pflicht, eine Packungsbeilage beizufügen, sodass impfwillige Menschen nicht über die Zusammensetzung, Wirkung und eventuelle Nebenwirkungen informiert wurden.
  • Spahn befreite die Hersteller sogar von den zwingend notwendigen Fachinformationen für die Ärzte, die für eine rechtlich ordnungsgemäße Aufklärung erforderlich sind. Das hat die Ärzte allerdings offensichtlich nicht gestört. Sie haben es vermutlich noch nicht einmal bemerkt.
  • Spahn befreite die Hersteller schließlich von der gesetzlichen Informationspflicht darüber, dass die Impfstoffe aufgrund ihrer bedingten Zulassung – bis Oktober 2022 gab es ja nur eine bedingte Zulassung, einer besonderen Überwachung unterliegen.
  • Auch die zwingend vorgeschriebene staatliche Chargenprüfung durch das Paul Ehrlich-Institut wurde aufgehoben. Es gab also keinerlei behördliche Überprüfung der Impfstoffe durch die zuständige Behörde.

Ich verweise hierzu auch auf mein Rechtsgutachten, auch damals in Zusammenarbeit mit der sehr geschätzten Kollegin Dr. Brigitte Röhrig, Arzneimittel- und Pharmarechtsexpertin, bereits im Dezember 2021 gefertigt – hier, über die Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Anwendung und Verbreitung des Impfstoffes Comirnaty von Pfizer BioNTech. Sie finden es auf meiner Homepage unter www.beatebahner.de. Dieses Gutachten zeigt, aus welchen vielfältigen Gründen der Impfstoff von Pfizer in gravierendem Maße bedenklich ist. Und zwar am Beispiel der von Prof. Ulrike Kämmerer gerade genannten beiden Nanolipide. Diesen sogenannten maßgeblichen Trägermedien. Diese beiden Nanolipide waren zuvor nie zur Anwendung am Menschen zugelassen. Jetzt wurden sie dennoch ca. 180 Millionen Mal in meist gesunde Menschen in Deutschland verspritzt.

Darüber hinaus wurden die Hersteller von dem zwingend notwendigen Zertifikat befreit, welches bestätigen muss, dass die Arzneimittel oder Wirkstoffe entsprechend der sogenannten anerkannten Grundregeln – also gute Herstellungspraxis, anerkannten Grundregeln für die Herstellung und Sicherung ihrer Qualität der Europäischen Union oder nach Standards, die diesen gleichwertig sind, hergestellt werden.

Ein in hohem Maße kriminelles Handeln und die Aussicht auf jahrelange Haftstrafen

Das Fass zum Überlaufen bringt jedoch die Enthaftung der Hersteller für Schäden, die aufgrund all dieser Befreiungen von fast allen Sicherheitsvorschriften bei geimpften Menschen eintreten können. Ein Gesundheitsminister, der still und leise eine meines Erachtens übrigens verfassungswidrige und damit nichtige Verordnung erlässt und damit 83 Millionen Bürger einem unabsehbaren Sicherheitsrisiko aussetzt sowie 300.000 Ärzte hierüber nicht informiert, handelt in hohem Maße kriminell. Denn er ist schon gar nicht befugt, Schutzgesetze, die vom Parlament erlassen werden, eigenmächtig durch eine rangniedrigere Verordnung zu ändern und damit den Schutz von Millionen Patienten einfach mal salopp aufzuheben.

Kriminell handeln auch die Hersteller Pfizer und Moderna, die bei ihren Studien in vielfältiger Hinsicht getäuscht und Daten vertuscht haben. So wurden beispielsweise zwei Drittel der Studienteilnehmer der Kinderstudie überhaupt nicht ausgewertet – was Schlimmes vermuten lässt. Darüber hinaus wurden alle Kinder nach kurzer Zeit geimpft, also auch die Kinder der sogenannten Kontroll- / Placebogruppe. Es gilt also tatsächlich keinen Vergleich dazu, ob und inwieweit die Impfungen schützen, helfen oder gar schädigen. Auch dies ist beispiellos in der Geschichte der Medizin.

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Aufgrund dieser Täuschungen und Irreführungen, aufgrund dieser vorsätzlichen Verstöße gegen internationales Arzneimittelrecht haften die Hersteller nach meiner Überzeugung künftig sehr wohl für Impfschäden. Kriminell handelt insbesondere die Europäische Zulassungsbehörde EMA, die trotz dieser offensichtlichen, rechtswidrigen Verstöße gegen das gesamte internationale Pharmarecht zunächst eine bedingte und kürzlich sogar eine volle Zulassung für die Impfstoffe erteilt hat. Und zwar nicht nur für Erwachsene, sondern seit letztem Jahr für Kinder und Jugendliche und jetzt aktuell auch für Babys ab sechs Monaten. Dasselbe gilt für alle verantwortlichen Mitarbeiter, nämlich die verbrecherisch kriminellen Taten – für alle Mitarbeiter des Paul Ehrlich-Instituts, die den Vertrieb und die Anwendung der Covid-Impfstoffe nicht von Anfang an gestoppt haben. Sie alle riskieren nach deutschem und internationalem Recht eine jahrelange Gefängnisstrafe. Danke.

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