Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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RA Cäsar-Preller zur Impfschaden-Anerkennung: „Es gibt gute Chancen“

Die Anwalts-Kanzlei des Wiesbadener Rechtsanwalts Joachim Cäsar-Preller vertritt hunderte Impf-Opfer. Die Anerkennung eines Impfschadens ist ein Spießrutenlauf, weil der Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden vor Gericht eindeutig festgestellt werden muss. Es drohen lange Verfahren durch mehrere Instanzen. Und da die EU die Impfstoff-Hersteller vertraglich von der Haftung befreit hat, müssen bei einer Klage diese zwar als Prozessgegner benannt werden, im Fall einer Anerkennung des Impf-Schadens wird jedoch der Staat und damit wieder der Steuerzahler zur Kasse gebeten. Für den Anwalt ein Skandal.

Aus 2.100 Anfragen wurden insgesamt 850 Fälle, für die die Anwaltskanzlei nun juristisch tätig wird. Zu den bisherigen 71 Klagen kämen pro Woche rund zehn neue dazu, führt Cäsar-Preller im AUF1-Interview mit Thomas Eglinski aus. Betroffen sind alle vier Hersteller von Covid-Impfstoffen, so der Jurist – also Pfizer/BioNTech, Moderna, Johnson&Johnson und AstraZeneca.

Hier das ganze Interview mit Joachim Cäsar-Preller:

Die Liste der massiven Gesundheitsschäden, an denen die Impflinge nach dem Gen-Stich leiden, ist lang: Es gebe sehr viele Thrombosen in verschiedenen Blut-Gefäßen, Herzschäden wie Myo- und Perikarditis oder Autoimmunerkrankungen. Aber auch am Fatigue-Syndrom (andauernde Müdigkeit und Erschöpfung), dem Guillain-Barré-Syndrom (Muskelschwäche bis hin zu Lähmungen) oder Eppstein-Barr-Syndrom leiden manche seiner Mandanten.

Wenn die Impfung in zeitlicher Nähe zu einer Corona-Infektion gespritzt wurde, sei die Unterscheidung, was die Ursache war, „wenn es wirklich ganz eng zusammenfällt, fast unmöglich“, so Cäsar-Preller. Bei seinen Mandanten käme das allerdings nicht vor. „Wir wählen sehr genau aus, welche Fälle wir übernehmen und welche wir leider ablehnen müssen“. Bevor die Anwälte überhaupt aktiv werden können, müsse zuvor ein Arzt den Impfschaden als solchen diagnostizieren. „Ohne das geht es nicht“, macht der Anwalt klar. Eine andere Möglichkeit wäre noch die Anerkennung durch Versorgungsämter oder Berufsgenossenschaften. Bei Impf-Toten sei der Obduktions-Bericht der Ausgangspunkt. 

„Man muss da schon sehr genau schauen, dass wir eine gute Beweislage haben, um eben in einen Prozess zu gehen. Das schauen wir uns ganz genau an, wir wollen ja am Ende auch möglichst gewinnen.“

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