Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsanwälte für Grundrechte warnen: Impfpflicht tritt im Juni automatisch wieder in Kraft

Die Aussetzung der allgemeinen Impfpflicht in Österreich war zwar ein erster Teilerfolg – zu früh freuen darf man sich jedoch nicht. Während medial der Eindruck erweckt wurde, dass der gesetzliche Impfzwang nur dann wieder in Kraft tritt, wenn Experten dafür die „Notwendigkeit“ sehen, liest sich das in der Verordnung gänzlich anders: Hier ist bereits festgeschrieben, ab wann die Impfpflicht wieder gilt.

Juristen warnten bereits unmittelbar nach der Verkündung der Aussetzung des Impfpflichtgesetzes in Österreich davor, dass die Veröffentlichung des entsprechenden Verordnungstextes abgewartet werden müsste. So schrieb Rechtsanwalt Dr. Michael Schilchegger am 9. März auf Telegram:

Eine genaue Analyse dieser Aussetzung ist möglich, sobald der Verordnungstext im RIS kundgemacht wurde. Es ist leider eine Unsitte dieser Bundesregierung, zuerst einmal etwas Neues anzukündigen. Die relevanten Rechtstexte werden erst viel später, nur wenige Stunden vor dem Inkrafttreten kundgemacht. Das ärgert nicht nur Juristen. Denn leider stimmt das, was wirklich gilt, oft nicht mit den medialen Ankündigungen überein.

Diese Warnung sollte sich bestätigen. Denn: Während medial vermittelt wurde, dass die Impfpflicht erst nach entsprechender Beratung durch Experten wieder in Kraft tritt, ist in der Verordnung bereits festgeschrieben, dass die Aussetzung bis zum 31. Mai 2022 begrenzt ist. Sprich: Ab Juni gilt der gesetzliche Impfzwang automatisch wieder – mit allen Konsequenzen.

Rechtsanwalt Kurt Lichtl von den „Rechtsanwälten für Grundrechte“ erläutert den Sachverhalt auf der AFA-Website wie folgt (Hervorhebungen und Zwischentitel durch Report24):

Vorsicht Falle: Die “Aussetzung des Impfpflichtgesetzes” ist da!

Die Mainstreammedien, allen voran der ORF und der neue Gesundheitsminister haben uns erklärt, dass nicht nur die Bestrafung Ungeimpfter, sondern das ganze Impfpflichtgesetz ausgesetzt wird, wobei nach 3 Monaten eine Neubewertung über dessen weiteres Schicksal erfolgen soll. Damit wurde suggeriert, dass dieses Gesetz vorerst einmal außer Kraft ist und später mit „Experten“ über dessen Notwendigkeit beraten wird und über die Frage, ob es überhaupt gebraucht und daher wieder eingeführt werden muss, entschieden wird.

Der mittlerweile aufgrund ständig falscher Informationen im Zusammenhang mit der testbegründeten Plandemie schon skeptische Teil der Bevölkerung war ohnehin überzeugt, dass diese Maßnahme wieder nur ein Täuschungsmanöver ist, welches wegen des anhaltenden Druckes der Straße und der auch für Hardliner nicht mehr zu leugnenden offenkundigen Verfassungswidrigkeit (weil weder das Gesundheitssystem gefährdet ist, noch die Impfung in irgendeiner Form ansteckungs- oder krankheitsverhindernd wirkt) für die Regierung notwendig wurde. Die Regierung glaubt offenbar, das Trojanische Pferd bereits in die Festung gebracht zu haben. Wie offenkundig diese Vorgangsweise ist, erkennt man schon anhand des Textes der „Aussetzungsverordnung“, den ich hier wiedergebe:

103. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19- Impfpflichtgesetzes und der COVID-19-Impfpflichtverordnung.

Auf Grund des § 19 Abs. 2 des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (COVID-19-IG), BGBl. I Nr. 4/2022, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

§ 1. Die §§ 1, 4, 10 und 11 des COVID-19-Impfpflichtgesetzes (COVID-19-IG), BGBl. I Nr. 4/2022, in der jeweils geltenden Fassung, sind nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach Inkrafttreten dieser Verordnung ereignen.

§ 2. Die §§ 1 und 4 der COVID-19-Impfpflichtverordnung (COVID-19-IV), BGBl. II Nr. 52/2022, sind nicht auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach Inkrafttreten dieser Verordnung ereignen.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 12. März 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Mai 2022 außer Kraft.

Vorbereitungen zur Ermittlung der Impfpflichtigen laufen weiter

Abgesehen davon, dass die Vorgangsweise, mit der Verordnung eines Ministers (Verwaltungsorgan) Sachverhalte von gesetzlichen Bestimmungen (Legislative) auszunehmen, also ein Gesetz abzuändern, bereits verfassungswidrig ist, wurden wir durch die verbreiteten Inhalte zur „Aussetzung“ wieder hinters Licht geführt.

Nach § 1 und 2 der VO sind lediglich die Bestimmungen des § 1 (Generelle Anordnung der Impfpflicht),  § 4 (Definition des Umfanges der Impfpflicht), § 10 (Strafbestimmungen), § 11 (Strafverfahren) des Impfplichtgesetzes und die damit korrespondierenden Bestimmungen der Impfpflichtverordnung, nicht aber die übrigen Regelungen zur Impfpflicht, ab 12.3.2022 nicht mehr anwendbar. Damit bleiben zB die Bestimmungen über die Ausnahmen (§ 3) oder die Mitwirkung der Exekutive (§ 15) ebenso aufrecht wie alle Paragraphen zur Vorbereitung und Durchführung der Datenverschneidung (Rasterfahndung) zum Zweck der Ermittlung der Impfpflichtigen.

Impfpflicht tritt am 1. Juni automatisch in vollem Umfang wieder in Kraft

Der Gipfel ist allerdings § 3 dieser VO, wonach diese mit Ablauf des 31.5.2022 wieder außer Kraft tritt. Das bedeutet nichts anderes, als dass ab 1.6.2022 das gesamte Gesetz und damit die gesamte Impfpflicht automatisch wieder im vollen Umfang, inklusive der Strafbarkeit gilt, ohne dass dazu irgend eine Kommission, der Minister oder das Parlament etwas zu evaluieren oder zu veranlassen hat. Man hat die Menschen diesbezüglich also wieder getäuscht und belogen.

Diese Vorgangsweise der Regierung und der Medien zeigt abermals deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wird, die schon gekauften, unwirksamen Spritzmittel, die nicht einmal gegen den „Wildtyp“ geholfen haben, trotz der enormen Schäden, welche sie anrichten, zwangsweise zu injizieren.

Wir müssen und werden daher trotz des scheinbaren Teilerfolges mit allen zulässigen Mitteln gegen die gesetzlich angeordnete Impfpflicht kämpfen, um sie zur Gänze zu Fall zu bringen!

Es wird der Tag kommen, an dem die Handelnden für die Beseitigung der Grundrechte und die völlig unnötigen und verfehlten Zwangsmaßnahmen rechtlich und gesellschaftlich zur Verantwortung gezogen werden. Wenn eine Regierung unzählige Milliarden für Impfstoffe, Tests, Masken und Hilfen für die vorher ruinierte Wirtschaft auf Kosten des steuerzahlenden Mittelstandes verschleudert und nunmehr ankündigt, in nächster Zeit sogar eine Milliarde in unser Bundesheer investieren zu wollen, aber seit zwei Jahren „Pandemie“ kein Geld für das Gesundheitssystem, die Intensivbetten und das Gesundheitspersonal aufwenden will, so hat das System. Ein solches System wollen wir allerdings nicht, es muss geändert und beseitigt werden.

Wir kämpfen darum!

Dr. Kurt Lichtl RA em

(Quelle)

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