Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtsanwalt erkämpft vorläufige Aussetzung aller Beschlüsse gegen Inna Zhvanetskaya

Die Berichterstattung von Report24 löste internationales Echo bis in die USA und nach Israel aus. Die Holocaust-Überlebende Musikerin Inna Zhvanetskaya sollte zwangsgeimpft und psychiatriert werden. Rechtsanwalt Holger Fischer erkämpfte nun einen erfreulichen Zwischenstand. Die 86-jährige kann erst einmal aufatmen und in ihre Wohnung zu ihrem geliebten Klavier zurückkehren.

Mein Name ist Holger Fischer. Ich bin Rechtsanwalt und der Verfahrensbevollmächtigte der Frau Inna Zhvanetskaya, die uns allen bekannt ist als Holocaustüberlebende und Opfer eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Cannstatt vom 6. Dezember 2022, mit dem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie anschließend im geschützten Bereich eines Pflegeheims sowie die Zwangsimpfung gegen Covid-19 genehmigt worden war.

Beschlüsse vorläufig ausgesetzt

Mit Beschluss vom 30. Januar 2023, uns zugestellt am 31. Januar 2023 hat das Landgericht Stuttgart die Genehmigung der Unterbringung durch den Beschluss des Amtsgerichts vorläufig ausgesetzt bis zur Entscheidung in der Hauptsache. Die Zwangsmaßnahme der sogenannten Zwangsimpfung gegen Covid-19, war bereits vom Gericht ausgesetzt worden. Die Hauptsache steht weiter aus. Hier ist zunächst das Amtsgericht Bad Cannstatt in der Pflicht zu entscheiden, ob es der Beschwerde, die ich eingelegt hatte, abhilft und dann die Sache an das Landgericht zur Entscheidung durch die Beschwerdekammer weitergibt.

Rechtswidriger Vollzug vorerst abgewendet

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die geholfen haben, dass Frau Zhvanetskaya dieser rechtswidrige Vollzug des Beschlusses über die Unterbringung wie auch die Zwangsimpfung erspart geblieben ist. Ich danke vor allen Dingen an dieser Stelle aber auch dem Landgericht Stuttgart, das hier gezeigt hat, dass es einen Rechtsstaat gibt und dass die Gesetze, wie sie im Betreuungsrecht gelten, auch beachtet werden.

Mir war seit 19. Januar 2023 bekannt, was ich jetzt hier erstmals verkünde. Das Landgericht Stuttgart hatte mir das Sachverständigengutachten übersandt, das vom Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt eingeholt worden war, zur Frage der Notwendigkeit der Unterbringung.

Sachverständigengutachten empfahl weder Unterbringung noch Zwangsimfpung

Aus dem Sachverständigengutachten ergibt sich, dass der Sachverständige weder die Unterbringung für erforderlich gehalten hat noch eben die Zwangsimpfung. Beides ist also eine freie Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart Bad Cannstatt entgegen jeder gesetzlichen Grundlage.

Das Landgericht hat daraus die richtige Schlussfolgerung gezogen und für das, was es im Moment tun kann, die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses vollständig ausgesetzt.

Wir dürfen nicht vergessen, das ist eine Momentaufnahme. Die Hauptsache-Entscheidung steht noch aus. Bis dahin sind wir, die wir uns jetzt um Frau Zhvanetskaya kümmern wollen und sollten, aufgerufen, ein tragfähiges System zu haben, in dem sich Frau Zhvanetskaya nicht nur wohlfühlt, sondern in dem sie auch ausreichend versorgt ist und in dem sie vielleicht mehr Lebensqualität hat, als sie das bisher hatte.

Viele Mitmenschen werden entsorgt statt versorgt

Zum Abschluss hier folgende Bemerkung: Frau Zhvanetskaya ist die Spitze des Eisbergs und steht stellvertretend für viele andere, denen der stationäre Aufenthalt in Heimen oder in Krankenhäusern, oft gegen ihren Willen, nicht erspart bleibt. Der Fall Zhvanetskaya steht auch dafür, dass wir jetzt zeigen können, wie es vermeidbar ist, dass Menschen gegen ihren Willen behandelt und untergebracht werden. Dafür stehen wir. Es geht nicht nur um alte Menschen, es geht um alle Menschen, die in irgendeiner Form hilfsbedürftig sind, die nicht entsorgt werden sollen, und für die es nicht nur eine Einbahnstraße gibt hin zur stationären Versorgung, für die es auch nicht nur einen einspurigen Weg gibt, sondern es gibt eine mehrdimensionale Lösung, und die wollen wir anstreben.

Deswegen ist der Fall Zhvanetskaya ein Fall für sich, andere mögen andere Wege gehen, aber wir können zeigen, dass ein individueller Weg immer ein Weg ist, der gerecht ist, der verhältnismäßig ist und im Interesse des Betroffenen.

Vielen Dank.

Linksammlung zum Fall Zhvanetskaya

In englischer Sprache

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