Die Mitglieder laufen ihnen in Scharen weg – und umso weniger lassen sie unversucht, aktiv am schleichenden Austausch der angestammten Bevölkerung mitzuwirken – einer Bevölkerung die mit ihnen abgeschlossen hat: Die kirchlichen Gemeinschaft der Bundesrepublik fallen immer wieder durch tätige Unterstützung und Förderung der illegalen Wirtschaftsmigration nach Deutschland auf. Sei es ganz dreist und direkt wie im Fall der Evangelischen Kirche, die sich aktiv an der Humanschlepperei im Mittelmeer beteiligt, oder durch institutionellen Lobbyismus wie bei den Katholen, deren Bischofskonferenz Initiativen zur sogenannten „Flüchtlingshilfe“ unterstützt. Am tollsten aber treiben es freie evangelische Kirchen, die sich aktiv dem Vollzug rechtsstaatlicher Entscheidungen entgegenstellen und die beschlossene Abschiebung abgelehnter Asylbewerber immer häufiger durch Gewährung von sogenanntem „Kirchenasyl“ verhindern.
Was honorig und urchristlich klingt, ist in der Realität glatter Rechtsbruch und auch moralisch nicht gutzuheißen, weil es sich hier um einen schamlosen Etikettenschwindel handelt. In etlichen Fällen nämlich profitieren abgelehnte, nicht selten strafrechtlich in Erscheinung getretene und untergetauchte Asylanten von den frommen kirchlichen Naivlingen, vor allem aber sogenannte „Binnenflüchtlinge” – Asylbewerber also, die bereits in einem anderen europäischen Land registriert wurden und dennoch in ihr Wunschland Deutschland – aufgrund der hier lohnenderen sozialstaatlichen Versorgung – weiterreisten. Diese Fälle und solche, bei denen kein objektiver Asylgrund festgestellt werden konnte, stellen die Mehrzahl der abschlägigen Asylentscheidungen dar – und das Schlimmste, was den Betroffenen drohen könnte, ist die Abschiebung in das EU-Land, das eigentlich für sie zuständig ist. Doch selbst dieses Ansinnen vereiteln die selbstgerechten kirchlichen „Asyl“-Geber.
Abschiebung verhindert: Mission complete
Bekannt wurde jüngst der Fall eines Syrers, der 2019 über Spanien nach Bayern einreiste und in Rottenburg an der Laaber untergebracht wurde; gemäß dem Dublin-Abkommen hätte sein Asylverfahren in Spanien erfolgen müssen. Als er dorthin zurückgebracht werden sollte, gelang es ihm jedoch, den Abflug zu verhindern. Nachdem das Verwaltungsgericht Regensburg seine Klage auf ein Asylverfahren in Deutschland abgelehnt hatte, tauchte er mit Hilfe einer evangelischen Kirchengemeinde unter. Mittlerweile hat er mehr als sechs Monate im „Kirchenasyl“ verbracht und konnte, nach Verstreichen dieser Frist, doch noch in Deutschland ein reguläres Asylverfahren beantragen. Unabhängig davon, wie dieses ausgeht, muss er mit einer Rückführung nach Syrien nicht mehr rechnen. Abschiebungen dorthin finden ohnehin so gut wie nicht statt. „Mission complete”, können sich die kirchlichen „Fluchthelfer“ in Rottenburg da hochzufrieden zurufen – auch wenn sie geltendes Recht mit Füßen getreten und an der faktischen Verhöhnung all dessen mitgewirkt haben, wofür der Begriff „Asyl“ im Grundgesetz – und auch im christlichen Verständnis – eigentlich einst stand.
Während das faktische Einheitsparteienkartell zu solchen haarsträubenden Vorgängen schweigt, ist die AfD wieder einmal die einzige politische Kraft, die das Kind beim Namen nennt und diese unhaltbaren Zustände bzw. ihre gewollt verheerende Signalwirkung offen thematisiert.
Offensichtliche Kollaboration
Der rechts- und remigrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärte hierzu: „Geltendes Recht scheint in Deutschland kaum noch jemanden zu interessieren. Regierungen und Behörden setzen sich über Gesetze und Gerichtsurteile hinweg, als würden diese für sie nicht existieren. Und seit Jahrzehnten betreiben auch die Kirchen gewohnheitsmäßig Rechtsbruch, indem sie abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerbern sogenanntes ‚Kirchenasyl‘ verschaffen. Ein solches sieht das Asylrecht jedoch nicht vor. Auch für Kirchen gelten die staatlichen Gesetze. Es ist für den Zustand unseres Rechtsstaates bezeichnend, wenn dieses Gebaren vom Staat nicht nur geduldet, sondern aktiv gefördert wird.”
Besonders skandalös ist vor allem die offensichtliche Kollaboration zwischen Staatsorganen und Kirchen bei der Aushandlung informeller Stillhalteabkommen: Im genannten Beispiel von Rottenburg waren die Behörden, wie die „taz” mit Genugtuung berichtet, über alles exakt unterrichtet und hielten sich an die „Vereinbarung, niemanden mit Gewalt aus dem Kirchenasyl rauszuholen”. Man fragt sich hier, welche „Vereinbarungen” dies sind, die offenbar mit dem Ziel des Rechtsbruches zwischen Behörden und Kirchen abgeschlossen wurden? Maier wird auch hier deutlich: „Diese Praxis des staatlich gedeckten Verstoßes gegen geltendes Asylrecht muss ein Ende haben! Ich fordere die Staatsregierung auf offenzulegen, in wie vielen Fällen derzeit Gesetze durch unrechtmäßiges ‚Kirchenasyl‘ gebrochen werden.” In diesem Deutschland wird, ja muss diese Forderung zwingend ins Leere laufen – denn der eigentlich für die Gewährung von Asyl exklusive Staat hat schon in so vielen anderen Bereichen hoheitliche Vollmachten auf Gesinnungskomplizen transferiert und sabotiert eigenes Recht inzwischen mit einer solchen Routiniertheit, dass Auflösungserscheinungen die zwingende Folge sind.
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