Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Rechtswidrig: GIS-Gebühren landen vor dem Europäischen Gerichtshof

Seit Jahren verrechnet der ORF seinen Kunden mit der GIS-Gebühr ein Zwangs-Programmentgelt. Die darauf bestehende Mehrwertsteuer könnte zu Unrecht verrechnet werden. Aus diesem Grund startete der Prozessfinanzierer AdvoFin im Herbst 2018 ein Sammelverfahren zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr. Eine Entscheidung in Tschechien war Grundlage für die Sammelklage. Nun muss sich der Europäische Gerichtshof mit der GIS-Gebühr beschäftigen.

Die Anwälte der Prozessfinanzierer AdvoFin haben laut eigenen Angaben eine “Etappensieg” errungen. Ihre 2018 eingebrachte Sammelklage gegen die Mehrwertsteuer auf die GIS-Gebühr landet nun laut Medienberichten vor dem Europäischen Gerichtshof. Dieser muss nun entscheiden, ob den GIS-Zahlern weiterhin eine Umsatzsteuer abgeknöpft werden dürfe.

EuGH Verwaltungsgerichtshof fällt dann das Urteil

Sei dies nicht der Fall, dann können sich die vom Staatsfunk zwangsgeschröpften GIS-Kunden immerhin die zehn Prozent Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt für die letzten fünf Jahre zurückholen. Das wäre für jeden privaten GIS-Kunden ein Betrag von 100 Euro. Weil eine europarechtliche Frage zu klären sei, hat der Verwaltungsgerichtshof hat dem EuGH ein Vorabersuchen vorgelegt. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof wird dann ein Urteil fällen.

Grundlage war Entscheidung in Tschechien

Die Verrechnung der Umsatzsteuer auf eine Gebühr sei europarechtswidrig. Das besagt eine Entscheidung aus dem Jahre 2016. Hier hat der Europäische Gerichtshof anhand eines Streitfalles in Tschechien entschieden, dass auf Rundfunkgebühren keine Mehrwertsteuern einzuheben sind. Bei Einhebung der Rundfunkgebühren würde sich es sich keine freiwillige vertragliche Beziehung oder Vereinbarung handeln, weshalb diese auch nicht als Dienstleistung gegen Entgelt zu werten sei. Diese Entscheidung war Grundlage für die von AdvoFin eingebrachte Sammelklage.

Rückforderung 330 Millionen Euro

Laut Anwälten von AdvoFin würden sich die Gebühren-Systeme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Tschechien und Österreich sehr ähneln. Deshalb sehen sie für die Sammelklage gute Chancen. Bei Erfolg ist künftig weniger an GIS-Gebühren zu bezahlen – die derzeitige Umsatzsteuer auf das Programmentgelt sind 1,86 Euro. Aber nicht nur das: Die Rückforderung bei 3,3 Millionen GIS-Kunden würde eine Summe von gut 330 Millionen Euro ergeben. Für die Teilnahme am Sammelverfahren kommen alle Privatpersonen in Frage, die eine GIS-Rechnung bezahlen.

ORF-Ausnahmeregelung für Österreich in der EU?

Der von Zwangsgebühren finanzierte ORF dürfte den Hals wohl nicht voll genug kriegen. Denn laut Medienberichten berufe sich die GIS auf eine Ausnahmeregelung für Österreich in der EU. Die Zulässigkeit der Besteuerung des Programmentgelts soll in die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie übernommen worden sein.

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