Die am 10. Dezember im Bundestag beschlossene Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeberufe soll Mitte März 2022 in Kraft treten. Ein Berufszweig, in dem die Mitarbeiter bisher nicht einmal einer Quarantänepflicht unterlagen, sofern diese mit positiv getesteten Corona-Patienten in Kontakt kamen. Doch dies ist vermutlich nur der Anfang – und womöglich ein Experiment im Rahmen einer […]
Reichardt: Mediziner wie Dr. Motschmann verdienen großen Respekt
Vorheriger Beitrag
Lange Listen von Todesfällen und schweren Nebenwirkungen nach mRNA-„Impfung“
Nächster Beitrag
Trotz Forderung der Kantone: Der Bundesrat lockert nicht