Horst D. Deckert

Roter Alarm: Biden prüft mit neuem Exekutiverlaß, wie Fiatgeld beendet und digitales Geld eingeführt werden kann

„Gemäß Artikel I, Abschnitt 8, Satz 5 der US-Verfassung ist der Kongress ausdrücklich dafür zuständig, ‚Geld zu prägen, seinen Wert und den ausländischer Münzen zu regulieren und den Standard für Gewichte und Maße festzulegen‘. Kein Problem für Biden, der mit einem Stift regiert. Fintech ist das gewählte Finanzsystem für die Welt nach dem ‚Großen Reset‘, auch bekannt als Technokratie. Lesen Sie die vollständige EO unten, mit Highlights von TN zur Verfügung gestellt. Diese Exekutivanordnung ist voll von globalistischem/United Nations-Quatsch: Klimawandel, Energie, Inklusion, etc. Das Ergebnis dieser Studie, das wahrscheinlich bereits feststeht, ist der Vorschlag einer spezifischen Gesetzgebung, die dem Kongress vorgelegt werden soll; es wird jedoch nur der Punkt angesprochen, dass der Kongress möglicherweise nicht involviert werden muss, um ‚es so zu machen‘.“

Durchführungsverordnung zur Sicherstellung einer verantwortungsvollen Entwicklung digitaler Güter
9. März 2022

Aufgrund der mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragenen Befugnisse wird hiermit folgendes angeordnet:

Abschnitt 1. Politik. Fortschritte in der digitalen und Distributed-Ledger-Technologie für Finanzdienstleistungen haben zu einem dramatischen Wachstum der Märkte für digitale Vermögenswerte geführt, mit tiefgreifenden Auswirkungen auf den Schutz von Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen, einschließlich Datenschutz und Sicherheit, Finanzstabilität und Systemrisiko, Kriminalität, nationale Sicherheit, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, finanzielle Inklusion und Gerechtigkeit sowie Energiebedarf und Klimawandel. Im November 2021 erreichten nicht staatlich emittierte digitale Vermögenswerte eine kombinierte Marktkapitalisierung von 3 Billionen US-Dollar, gegenüber rund 14 Milliarden US-Dollar Anfang November 2016. Auch Währungsbehörden auf der ganzen Welt prüfen digitale Zentralbankwährungen (CBDCs) und führen sie in einigen Fällen ein.

Während viele Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten in den Anwendungsbereich bestehender nationaler Gesetze und Vorschriften fallen – ein Bereich, in dem die Vereinigten Staaten weltweit führend sind -, machen die zunehmende Entwicklung und Annahme digitaler Vermögenswerte und damit verbundener Innovationen sowie uneinheitliche Kontrollen zum Schutz vor bestimmten Schlüsselrisiken eine Weiterentwicklung und Anpassung des Ansatzes der US-Regierung in Bezug auf digitale Vermögenswerte erforderlich. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse an verantwortungsvollen Finanzinnovationen, an der Erweiterung des Zugangs zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen und an der Senkung der Kosten für inländische und grenzüberschreitende Geldtransfers und Zahlungen, auch durch die fortgesetzte Modernisierung der öffentlichen Zahlungssysteme. Wir müssen energische Schritte unternehmen, um die Risiken zu verringern, die digitale Vermögenswerte für den Schutz von Verbrauchern, Investoren und Unternehmen, die finanzielle Stabilität und die Integrität des Finanzsystems, die Bekämpfung und Verhinderung von Verbrechen und illegaler Finanzierung, die nationale Sicherheit, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, die finanzielle Eingliederung und Gerechtigkeit sowie den Klimawandel und die Umweltverschmutzung darstellen könnten.

Abschnitt 2. Zielsetzungen. Die wichtigsten politischen Ziele der Vereinigten Staaten in Bezug auf digitale Vermögenswerte lauten wie folgt:

(a) Wir müssen Verbraucher, Investoren und Unternehmen in den Vereinigten Staaten schützen. Die einzigartigen und vielfältigen Merkmale digitaler Vermögenswerte können erhebliche finanzielle Risiken für Verbraucher, Anleger und Unternehmen mit sich bringen, wenn keine angemessenen Schutzmaßnahmen vorhanden sind. In Ermangelung ausreichender Aufsicht und Standards können Unternehmen, die Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte anbieten, sensible Finanzdaten, Verwahrungs- und andere Vereinbarungen in Bezug auf Kundenvermögen und -gelder oder die Offenlegung von Risiken im Zusammenhang mit Investitionen unzureichend schützen. Cybersecurity und Marktversagen bei großen Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte haben zu Verlusten in Milliardenhöhe geführt. Die Vereinigten Staaten sollten sicherstellen, dass Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, und die verantwortungsvolle Entwicklung digitaler Vermögenswerte fördern, um Verbraucher, Investoren und Unternehmen zu schützen, die Privatsphäre zu wahren und vor willkürlicher oder unrechtmäßiger Überwachung zu schützen, die zu Menschenrechtsverletzungen beitragen kann.

(b) Wir müssen die Finanzstabilität in den Vereinigten Staaten und weltweit schützen und das Systemrisiko mindern. Einige Handelsplattformen und Dienstleistungsanbieter für digitale Vermögenswerte sind schnell in ihrer Größe und Komplexität gewachsen und unterliegen möglicherweise nicht den entsprechenden Vorschriften oder der Aufsicht. Emittenten, Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte sowie Intermediäre, deren Tätigkeiten die Risiken für die Finanzstabilität erhöhen können, sollten gegebenenfalls den Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen, die für herkömmliche Marktinfrastrukturen und Finanzunternehmen gelten, und diese einhalten, gemäß dem allgemeinen Grundsatz „gleiches Geschäft, gleiche Risiken, gleiche Regeln“. Die neuen und einzigartigen Verwendungszwecke und Funktionen, die digitale Vermögenswerte ermöglichen können, können zusätzliche wirtschaftliche und finanzielle Risiken schaffen, die eine Weiterentwicklung zu einem Regulierungsansatz erfordern, der diese Risiken angemessen berücksichtigt.

(c) Wir müssen die Risiken für die illegale Finanzierung und die nationale Sicherheit, die durch den Missbrauch digitaler Vermögenswerte entstehen, eindämmen. Digitale Vermögenswerte können ein erhebliches Risiko für illegale Finanzen darstellen, einschließlich Geldwäsche, Cyberkriminalität und Ransomware, Drogen- und Menschenhandel sowie Finanzierung von Terrorismus und Proliferation. Digitale Vermögenswerte können auch als Mittel zur Umgehung von Finanzsanktionsregelungen der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie anderer Instrumente und Behörden verwendet werden. Auch wenn die Vereinigten Staaten bei der Festlegung internationaler Standards für die Regulierung und Überwachung digitaler Vermögenswerte zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) führend sind, kann die mangelhafte oder fehlende Umsetzung dieser Standards in einigen ausländischen Gerichtsbarkeiten erhebliche Risiken für die illegale Finanzierung in den Vereinigten Staaten und den globalen Finanzsystemen mit sich bringen. Illegale Akteure, einschließlich der Täter von Ransomware-Vorfällen und anderer Cyberkriminalität, waschen und kassieren ihre illegalen Erlöse häufig über Anbieter von digitalen Vermögenswerten in Ländern, die die von der zwischenstaatlichen „Financial Action Task Force“ (FATF) festgelegten internationalen Standards noch nicht wirksam umgesetzt haben. Die fortwährende Verfügbarkeit von Dienstleistern in Ländern, in denen die internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht wirksam umgesetzt werden, ermöglicht Finanzaktivitäten ohne Kontrollen der illegalen Finanzierung. Das Wachstum dezentralisierter Finanzökosysteme, Peer-to-Peer-Zahlungsaktivitäten und undurchsichtiger Blockchain-Ledger ohne Kontrollen zur Eindämmung illegaler Finanzen könnte in Zukunft auch zusätzliche Markt- und nationale Sicherheitsrisiken darstellen. Die Vereinigten Staaten müssen angemessene Kontrollen und Rechenschaftspflicht für aktuelle und künftige Systeme für digitale Vermögenswerte sicherstellen, um hohe Standards für Transparenz, Datenschutz und Sicherheit zu fördern – auch durch regulatorische, ordnungspolitische und technologische Maßnahmen -, die illegalen Aktivitäten entgegenwirken und die Wirksamkeit unserer nationalen Sicherheitsinstrumente erhalten oder verbessern. Wenn digitale Vermögenswerte missbraucht oder auf illegale Weise verwendet werden oder die nationale Sicherheit untergraben, liegt es im nationalen Interesse, Maßnahmen zu ergreifen, um diese illegalen Finanz- und nationalen Sicherheitsrisiken durch Regulierung, Aufsicht, Strafverfolgungsmaßnahmen oder den Einsatz anderer Behörden der Regierung der Vereinigten Staaten einzudämmen.

(d) Wir müssen die Führungsrolle der Vereinigten Staaten im globalen Finanzsystem und in der technologischen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit stärken, auch durch die verantwortungsvolle Entwicklung von Zahlungsinnovationen und digitalen Vermögenswerten. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse daran, bei der verantwortungsvollen Entwicklung und Gestaltung von digitalen Vermögenswerten und der Technologie, die neue Formen des Zahlungsverkehrs und der Kapitalströme im internationalen Finanzsystem unterstützt, an vorderster Front zu bleiben, insbesondere bei der Festlegung von Standards, die Folgendes fördern: demokratische Werte, Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Privatsphäre, Schutz von Verbrauchern, Investoren und Unternehmen sowie Interoperabilität mit digitalen Plattformen, bestehenden Architekturen und internationalen Zahlungssystemen. Die Vereinigten Staaten ziehen aus der zentralen Rolle, die der US-Dollar und die amerikanischen Finanzinstitute und -märkte im globalen Finanzsystem spielen, erhebliche wirtschaftliche und nationale Sicherheitsvorteile. Die fortgesetzte Führungsrolle der Vereinigten Staaten im globalen Finanzsystem wird die finanzielle Macht der Vereinigten Staaten erhalten und die wirtschaftlichen Interessen der Vereinigten Staaten fördern.

(e) Wir müssen den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen fördern. Viele Amerikaner haben keine Bankverbindung und die Kosten für grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen sind hoch. Die Vereinigten Staaten haben ein starkes Interesse daran, verantwortungsvolle Innovationen zu fördern, die den gerechten Zugang zu Finanzdienstleistungen erweitern, insbesondere für jene Amerikaner, die vom traditionellen Bankensystem unterversorgt sind, indem sie unter anderem Investitionen sowie inländische und grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen billiger, schneller und sicherer machen und einen größeren und kostengünstigeren Zugang zu Finanzprodukten und -dienstleistungen fördern. Die Vereinigten Staaten haben auch ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Vorteile der Finanzinnovation allen Amerikanern gleichermaßen zugute kommen und dass etwaige ungleiche Auswirkungen der Finanzinnovation gemildert werden.

(f) Wir müssen technologische Fortschritte unterstützen, die eine verantwortungsvolle Entwicklung und Nutzung von digitalen Vermögenswerten fördern. Die technologische Architektur verschiedener digitaler Vermögenswerte hat erhebliche Auswirkungen auf die Privatsphäre, die nationale Sicherheit, die Betriebssicherheit und die Widerstandsfähigkeit von Finanzsystemen, den Klimawandel, die Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte und andere nationale Ziele. Die Vereinigten Staaten haben ein Interesse daran, sicherzustellen, dass die Technologien für digitale Vermögenswerte und das Ökosystem für digitale Zahlungen in einer verantwortungsvollen Weise entwickelt, konzipiert und umgesetzt werden, die den Datenschutz und die Sicherheit in ihre Architektur einbezieht, Funktionen und Kontrollen integriert, die vor illegaler Ausbeutung schützen, und negative Auswirkungen auf das Klima und die Umweltverschmutzung reduziert, wie sie durch das Mining einiger Kryptowährungen entstehen können.

Abs. 3. Koordinierung. Der Assistent des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten (APNSA) und der Assistent des Präsidenten für Wirtschaftspolitik (APEP) koordinieren im Rahmen des ressortübergreifenden Prozesses, der im „National Security Memorandum 2“ vom 4. Februar 2021 („Renewing the National Security Council System“) beschrieben ist, die Maßnahmen der Exekutive, die zur Umsetzung dieser Anordnung erforderlich sind. Der ressortübergreifende Prozess umfasst je nach Bedarf den Außenminister, den Finanzminister, den Verteidigungsminister, den Generalstaatsanwalt, den Handelsminister, den Arbeitsminister, den Energieminister, den Minister für Innere Sicherheit, den Verwalter der Umweltschutzbehörde, den Direktor des Amtes für Management und Haushalt, den Direktor der Nationalen Nachrichtendienste, den Direktor des Rates für Innenpolitik, den Vorsitzenden des Rates der Wirtschaftsberater, den Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik, den Verwalter des Büros für Informations- und Regulierungsangelegenheiten, den Direktor der Nationalen Wissenschaftsstiftung und den Verwalter der US-Behörde für internationale Entwicklung. Vertreter anderer Exekutivabteilungen und -behörden (Agenturen) und andere hochrangige Beamte können gegebenenfalls zu behördenübergreifenden Sitzungen eingeladen werden, einschließlich – unter gebührender Berücksichtigung ihrer regulatorischen Unabhängigkeit – Vertreter des Board of Governors des Federal Reserve Systems, des „Consumer Financial Protection Bureau“ (CFPB), der „Federal Trade Commission“ (FTC), der „Securities and Exchange Commission“ (SEC), der „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC), der „Federal Deposit Insurance Corporation“, des „Office of the Comptroller of the Currency“ und anderer Bundesaufsichtsbehörden.

Abschnitt 4. Politik und Maßnahmen im Zusammenhang mit digitalen Währungen der Zentralbank der Vereinigten Staaten. (a) Die Politik meiner Regierung in Bezug auf eine Zentralbank der Vereinigten Staaten von Amerika ist wie folgt:

(i) Staatliches Geld ist das Kernstück eines gut funktionierenden Finanzsystems, einer makroökonomischen Stabilisierungspolitik und des Wirtschaftswachstums. Meine Regierung misst den Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen im Hinblick auf die potenziellen Gestaltungs- und Einführungsoptionen für eine CBDC der Vereinigten Staaten höchste Priorität bei. Diese Bemühungen sollten Bewertungen der möglichen Vorteile und Risiken für Verbraucher, Investoren und Unternehmen, der Finanzstabilität und des Systemrisikos, der Zahlungssysteme, der nationalen Sicherheit, der Fähigkeit zur Ausübung der Menschenrechte, der finanziellen Eingliederung und der Gleichberechtigung sowie der für die Einführung einer CBDC [digitale Zentralbankwährung, Anm. d. Übersetzers] der Vereinigten Staaten erforderlichen Maßnahmen umfassen, wenn dies als im nationalen Interesse liegend erachtet wird.

(ii) Meine Regierung hält es für sinnvoll, die Führungsrolle der Vereinigten Staaten und ihre Teilnahme an internationalen Foren im Zusammenhang mit CBDCs sowie an länderübergreifenden Gesprächen und Pilotprojekten, die CBDCs einbeziehen, hervorzuheben. Jedes künftige Dollar-Zahlungssystem sollte so konzipiert sein, dass es mit den Prioritäten der Vereinigten Staaten (wie in Abschnitt 4(a)(i) dieser Anordnung dargelegt) und den demokratischen Werten, einschließlich des Schutzes der Privatsphäre, im Einklang steht und dass das globale Finanzsystem über eine angemessene Transparenz, Konnektivität und Interoperabilität bzw. Übertragbarkeit der Plattformen und Architekturen verfügt.

(iii) Eine Zentralbank der Vereinigten Staaten kann das Potenzial haben, effiziente und kostengünstige Transaktionen zu unterstützen, insbesondere für grenzüberschreitende Geldüberweisungen und Zahlungen, und einen besseren Zugang zum Finanzsystem zu fördern, wobei die Risiken, die von privat verwalteten digitalen Vermögenswerten ausgehen, geringer sind. Eine US-Zentralbankgeldanlage, die mit den von anderen Währungsbehörden ausgegebenen Zentralbankgeldanlagen interoperabel ist, könnte schnellere und kostengünstigere grenzüberschreitende Zahlungen erleichtern und möglicherweise das Wirtschaftswachstum ankurbeln, die zentrale Stellung der Vereinigten Staaten im internationalen Finanzsystem unterstützen und dazu beitragen, die einzigartige Rolle des Dollars im globalen Finanzwesen zu schützen. Es gibt jedoch auch potenzielle Risiken und Nachteile zu berücksichtigen. Wir sollten einer rechtzeitigen Bewertung der potenziellen Vorteile und Risiken bei verschiedenen Konzepten Vorrang einräumen, um sicherzustellen, dass die Vereinigten Staaten im internationalen Finanzsystem führend bleiben.

(b) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt, dem Handelsminister, dem Minister für Innere Sicherheit, dem Direktor des „Office of Management and Budget“, dem Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die Zukunft des Geldes und der Zahlungssysteme vor, einschließlich der Bedingungen, die eine breite Einführung digitaler Vermögenswerte fördern; das Ausmaß, in dem technologische Innovationen diese Ergebnisse beeinflussen können, und die Auswirkungen auf das Finanzsystem der Vereinigten Staaten, die Modernisierung von und Änderungen an Zahlungssystemen, das Wirtschaftswachstum, die finanzielle Integration und die nationale Sicherheit. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Verfahrens koordiniert. Auf der Grundlage der potenziellen Optionen für die Gestaltung einer CBDC der Vereinigten Staaten umfasst dieser Bericht eine Analyse der folgenden Aspekte:

(i) die potenziellen Auswirkungen einer CBDC der Vereinigten Staaten auf der Grundlage der möglichen Gestaltungsoptionen auf die nationalen Interessen, einschließlich der Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Stabilität;

(ii) die potenziellen Auswirkungen einer CBDC der Vereinigten Staaten auf die finanzielle Inklusion;

(iii) die mögliche Beziehung zwischen einer CBDC und vom privaten Sektor verwalteten digitalen Vermögenswerten;

(iv) die Zukunft von staatlich und privat erzeugtem Geld weltweit und die Auswirkungen auf unser Finanzsystem und unsere Demokratie;

(v) das Ausmaß, in dem ausländische CBDCs bestehende Währungen verdrängen und das Zahlungssystem in einer Weise verändern könnten, die die finanzielle Zentralität der Vereinigten Staaten untergraben könnte;

(vi) die möglichen Auswirkungen auf die nationale Sicherheit und die Finanzkriminalität, einschließlich einer Analyse der Risiken der illegalen Finanzierung, der Sanktionen, anderer Strafverfolgungs- und nationaler Sicherheitsinteressen sowie der Auswirkungen auf die Menschenrechte; und

(vii) eine Bewertung der Auswirkungen, die das Wachstum ausländischer CBDCs auf die Interessen der Vereinigten Staaten im Allgemeinen haben kann.

(c) Der Vorsitzende des Gouverneursrates des Federal Reserve Systems (Vorsitzender der Federal Reserve) wird ermutigt, weiterhin zu erforschen und darüber zu berichten, inwieweit CBDCs die Effizienz bestehender und künftiger Zahlungssysteme verbessern und die Kosten senken könnten, weiterhin die optimale Form einer CBDC der Vereinigten Staaten zu bewerten und gegebenenfalls einen strategischen Plan für Maßnahmen der Federal Reserve und der Regierung der Vereinigten Staaten im weiteren Sinne zu entwickeln, in dem die notwendigen Schritte und Anforderungen für die mögliche Umsetzung und Einführung einer CBDC der Vereinigten Staaten bewertet werden. Der Vorsitzende der Federal Reserve wird auch aufgefordert, zu bewerten, inwieweit eine CBDC der Vereinigten Staaten auf der Grundlage der möglichen Gestaltungsoptionen die Fähigkeit der Geldpolitik, als wichtiges makroökonomisches Stabilisierungsinstrument wirksam zu funktionieren, verbessern oder behindern könnte.

(d) Der Generalstaatsanwalt wird in Absprache mit dem Finanzminister und dem Vorsitzenden der Federal Reserve:

(i) innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung dem Präsidenten über die APNSA und den APEP eine Bewertung der Frage vorlegen, ob gesetzliche Änderungen erforderlich wären, um eine CBDC der Vereinigten Staaten zu erstellen, sollte dies als angemessen und im nationalen Interesse erachtet werden; und

(ii) innerhalb von 210 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung dem Präsidenten über die APNSA und den APEP einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der auf der Berücksichtigung des vom Finanzminister gemäß Abschnitt 4(b) dieser Anordnung vorgelegten Berichts und aller vom Vorsitzenden der Federal Reserve im Einklang mit Abschnitt 4(c) dieser Anordnung entwickelten Materialien beruht.

Abschnitt 5. Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern, Anlegern und Unternehmen.

(a) Die zunehmende Nutzung von digitalen Vermögenswerten und Börsen und Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte kann das Risiko von Straftaten wie Betrug und Diebstahl, anderen gesetzlichen und regulatorischen Verstößen, Verletzungen der Privatsphäre und Datenverletzungen, unlauteren und missbräuchlichen Handlungen oder Praktiken und anderen Cyber-Vorfällen für Verbraucher, Anleger und Unternehmen erhöhen. Die zunehmende Nutzung digitaler Vermögenswerte und die Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinschaften können auch für weniger gut informierte Marktteilnehmer ein ungleiches finanzielles Risiko darstellen oder Ungerechtigkeiten verschärfen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass digitale Vermögenswerte keine unangemessenen Risiken für Verbraucher, Anleger oder Unternehmen darstellen, und im Rahmen der Bemühungen, den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen zu erweitern, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

(b) Im Einklang mit den in Abschnitt 5(a) dieser Anordnung genannten Zielen:

(i) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Finanzminister in Absprache mit dem Arbeitsminister und den Leitern anderer relevanter Behörden, einschließlich gegebenenfalls der Leiter unabhängiger Regulierungsbehörden wie der FTC, der SEC, der CFTC, der Bundesbankbehörden und der CFPB, dem Präsidenten einen Bericht oder einen Teil des in Abschnitt 4 dieser Anordnung geforderten Berichts über die Auswirkungen der Entwicklungen und der Einführung digitaler Vermögenswerte und der Veränderungen der Finanzmarkt- und Zahlungsverkehrsinfrastrukturen auf die Verbraucher, Investoren und Unternehmen der Vereinigten Staaten sowie auf ein gerechtes Wirtschaftswachstum vor. Ein Teil des Berichts befasst sich mit den Bedingungen, die die massenhafte Einführung verschiedener Arten digitaler Vermögenswerte vorantreiben würden, sowie mit den Risiken und Chancen, die ein solches Wachstum für Verbraucher, Anleger und Unternehmen in den Vereinigten Staaten mit sich bringen könnte, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wie sich technologische Innovationen auf diese Bemühungen auswirken können, und mit Blick auf diejenigen, die am stärksten von ungleichen Auswirkungen betroffen sind. Der Bericht enthält auch politische Empfehlungen, einschließlich potenzieller regulatorischer und gesetzgeberischer Maßnahmen, um Verbraucher, Investoren und Unternehmen in den Vereinigten Staaten zu schützen und den Zugang zu sicheren und erschwinglichen Finanzdienstleistungen zu verbessern. Der Bericht wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.

(ii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legen der Direktor des „Office of Science and Technology Policy“ und der „Chief Technology Officer“ der Vereinigten Staaten in Absprache mit dem Finanzminister, dem Vorsitzenden der Federal Reserve und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten eine technische Bewertung der technologischen Infrastruktur, der Kapazitäten und des Fachwissens vor, die in den relevanten Behörden erforderlich wären, um die Einführung eines CBDC-Systems zu erleichtern und zu unterstützen, sollte eines vorgeschlagen werden. Die Bewertung sollte insbesondere auf die technischen Risiken der verschiedenen Entwürfe eingehen, auch im Hinblick auf neue und künftige technologische Entwicklungen, wie z. B. das Quantencomputing. Die Bewertung sollte auch Überlegungen oder Empfehlungen dazu enthalten, wie sich die Einbeziehung digitaler Vermögenswerte in Bundesprozesse auf die Arbeit der Regierung der Vereinigten Staaten und die Erbringung von Regierungsdienstleistungen auswirken kann, einschließlich der Risiken und Vorteile für die Cybersicherheit, die Kundenerfahrung und die Programme des sozialen Sicherheitsnetzes. Die Bewertung wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.

(iii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Finanzminister und dem Minister für Innere Sicherheit dem Präsidenten einen Bericht über die Rolle der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten vor. Der Bericht enthält gegebenenfalls Empfehlungen für regulatorische oder legislative Maßnahmen.

(iv) Der Generalstaatsanwalt, der Vorsitzende der FTC und der Direktor der CFPB werden aufgefordert, zu prüfen, ob und welche Auswirkungen das Wachstum digitaler Vermögenswerte auf die Wettbewerbspolitik haben könnte.

(v) Der Vorsitzende der FTC und der Direktor der CFPB werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre oder des Verbraucherschutzes in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zum Schutz der Nutzer digitaler Vermögenswerte eingesetzt werden können und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein könnten.

(vi) Der Vorsitzende der SEC, der Vorsitzende der CFTC, der Vorsitzende der Federal Reserve, der Vorsitzende des Direktorengremiums der „Federal Deposit Insurance Corporation“ und der „Comptroller of the Currency“ werden jeweils aufgefordert, zu prüfen, inwieweit Maßnahmen zum Anleger- und Marktschutz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich eingesetzt werden können, um die Risiken digitaler Vermögenswerte anzugehen, und ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

(vii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Direktor des „Office of Science and Technology Policy“ in Absprache mit dem Finanzminister, dem Energieminister, dem Administrator der „Environmental Protection Agency“, dem Vorsitzenden des „Council of Economic Advisers“, dem Assistenten des Präsidenten und Nationalen Klimaberater und den Leitern anderer relevanter Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die Zusammenhänge zwischen Distributed-Ledger-Technologie und kurz-, mittel- und langfristigen wirtschaftlichen und energetischen Übergängen vor; das Potenzial dieser Technologien, die Bemühungen zur Bewältigung des Klimawandels im In- und Ausland zu behindern oder zu fördern, und die Auswirkungen dieser Technologien auf die Umwelt. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses koordiniert. Der Bericht sollte sich auch mit den Auswirkungen der Konsensmechanismen von Kryptowährungen auf den Energieverbrauch befassen, einschließlich der Erforschung potenzieller Abhilfemaßnahmen und alternativer Konsensmechanismen und der damit verbundenen Designkompromisse. Der Bericht sollte insbesondere auf Folgendes eingehen:

(A) potenzielle Anwendungen von Blockchain, die die Überwachung oder die Abschwächung von Technologien für Klimaauswirkungen unterstützen könnten, wie etwa der Austausch von Verbindlichkeiten für Treibhausgasemissionen, Wasser und andere natürliche oder ökologische Güter, und

(B) Auswirkungen auf die Energiepolitik, einschließlich in Bezug auf Netzmanagement und -zuverlässigkeit, Energieeffizienzanreize und -standards sowie Energieversorgungsquellen.

(viii) Innerhalb eines Jahres nach Vorlage des in Abschnitt 5(b)(vii) dieses Beschlusses beschriebenen Berichts aktualisiert der Direktor des Büros für Wissenschafts- und Technologiepolitik in Absprache mit dem Finanzminister, dem Energieminister, dem Administrator der Umweltschutzbehörde, dem Vorsitzenden des Rates der Wirtschaftsberater und den Leitern anderer relevanter Agenturen den in Abschnitt 5(b)(vii) dieses Beschlusses beschriebenen Bericht, auch um etwaige in diesem Bericht festgestellte Wissenslücken zu schließen.

Abschnitt 6. Maßnahmen zur Förderung der Finanzstabilität, zur Minderung von Systemrisiken und zur Stärkung der Marktintegrität.

(a) Die Finanzaufsichtsbehörden – einschließlich der SEC, der CFTC, der CFPB und der Bundesbankbehörden – spielen eine entscheidende Rolle bei der Einführung und Überwachung von Schutzmaßnahmen im gesamten Finanzsystem, die dessen Integrität schützen und seine Stabilität fördern. Seit 2017 hat der Finanzminister den Rat für Finanzstabilität („Financial Stability Oversight Council“, FSOC) einberufen, um die Risiken für die Finanzstabilität und die Regulierungslücken zu bewerten, die durch die fortschreitende Einführung digitaler Vermögenswerte entstehen. Die Vereinigten Staaten müssen die Risiken, die digitale Vermögenswerte für die Finanzstabilität und die Integrität der Finanzmärkte darstellen, bewerten und Maßnahmen ergreifen, um sie zu beseitigen.

(b) Innerhalb von 210 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung sollte der Finanzminister den FSOC einberufen und einen Bericht vorlegen, in dem die spezifischen Risiken für die Finanzstabilität und die Regulierungslücken, die von verschiedenen Arten digitaler Vermögenswerte ausgehen, dargelegt und Empfehlungen zur Behebung dieser Risiken gegeben werden. Soweit der Finanzminister und der FSOC dies für angemessen halten, sollte der Bericht die besonderen Merkmale der verschiedenen Arten digitaler Vermögenswerte berücksichtigen und Empfehlungen enthalten, die sich mit den festgestellten Risiken für die Finanzstabilität befassen, die von diesen digitalen Vermögenswerten ausgehen, einschließlich etwaiger Vorschläge für zusätzliche oder angepasste Regulierung und Aufsicht sowie für neue Rechtsvorschriften. Der Bericht sollte die früheren Analysen und Bewertungen des FSOC, der Agenturen und der Arbeitsgruppe des Präsidenten für Finanzmärkte berücksichtigen, einschließlich der laufenden Arbeiten der Bundesbankagenturen, soweit angemessen.

Abschnitt 7. Maßnahmen zur Begrenzung der illegalen Finanzierung und der damit verbundenen Risiken für die nationale Sicherheit.

(a) Digitale Vermögenswerte haben ausgeklügelte Finanznetzwerke und -aktivitäten im Zusammenhang mit Cyberkriminalität erleichtert, unter anderem durch Ransomware-Aktivitäten. Die zunehmende Nutzung digitaler Vermögenswerte für Finanzaktivitäten erhöht das Risiko von Straftaten wie Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Proliferation, Betrug und Diebstahl sowie Korruption. Diese illegalen Aktivitäten machen deutlich, dass die Nutzung digitaler Vermögenswerte und das Ausmaß, in dem sich technologische Innovationen auf solche Aktivitäten auswirken können, laufend überprüft werden müssen und dass Möglichkeiten zur Minderung dieser Risiken durch Regulierung, Aufsicht, öffentlich-privates Engagement, Überwachung und Strafverfolgung erkundet werden müssen.

(b) Innerhalb von 90 Tagen nach der Vorlage der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und anderer illegaler Finanzierungen beim Kongress können der Finanzminister, der Außenminister, der Generalstaatsanwalt, der Handelsminister, der Minister für Innere Sicherheit, der Direktor des Amtes für Verwaltung und Haushalt, der Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und die Leiter anderer einschlägiger Behörden dem Präsidenten jeweils ergänzende Anhänge zur Strategie vorlegen, die als Verschlusssache oder nicht als Verschlusssache eingestuft sein können und zusätzliche Ansichten zu den Risiken der illegalen Finanzierung durch digitale Vermögenswerte, einschließlich Kryptowährungen, Stablecoins und CBDCs, sowie zu Trends bei der Nutzung digitaler Vermögenswerte durch illegale Akteure enthalten.

(c) Innerhalb von 120 Tagen nach der Vorlage der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und sonstigen illegalen Finanzierung beim Kongress entwickelt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Generalstaatsanwalt, dem Handelsminister, dem Minister für Innere Sicherheit, dem Direktor des Amtes für Verwaltung und Haushalt, dem Direktor der Nationalen Nachrichtendienste und den Leitern anderer einschlägiger Behörden einen koordinierten Aktionsplan, der auf den Schlussfolgerungen der Strategie basiert, um die mit digitalen Vermögenswerten verbundenen illegalen Finanz- und nationalen Sicherheitsrisiken, die in der aktualisierten Strategie angesprochen werden, zu mindern. Dieser Aktionsplan wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses koordiniert. Der Aktionsplan befasst sich mit der Rolle der Strafverfolgungsbehörden und mit Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung der AML/CFT-Verpflichtungen durch die Finanzdienstleister im Zusammenhang mit Aktivitäten im Bereich der digitalen Vermögenswerte.

(d) Innerhalb von 120 Tagen nach Fertigstellung aller folgenden Berichte – der Nationalen Risikobewertung zur Geldwäsche, der Nationalen Risikobewertung zur Terrorismusfinanzierung, der Nationalen Risikobewertung zur Proliferationsfinanzierung und der aktualisierten Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Terrorismus- und sonstigen illegalen Finanzierung – unterrichtet der Finanzminister die zuständigen Behörden im Rahmen des in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozesses über alle anhängigen, vorgeschlagenen oder in Aussicht gestellten Regelwerke zur Bekämpfung der Risiken der illegalen Finanzierung digitaler Vermögenswerte. Der Finanzminister berät sich mit den zuständigen Behörden und berücksichtigt deren Standpunkte bei der Bewertung von Möglichkeiten zur Minderung solcher Risiken durch Regulierung.

Abschnitt 8. Politik und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten.

(a) Die Politik meiner Regierung zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten in Bezug auf digitale Vermögenswerte und Finanzinnovationen ist wie folgt:

(i) Technologiegetriebene Finanzinnovationen sind häufig grenzüberschreitend und erfordern daher eine internationale Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend für die Aufrechterhaltung hoher Regulierungsstandards und gleicher Wettbewerbsbedingungen. Eine uneinheitliche Regulierung, Beaufsichtigung und Einhaltung von Vorschriften in verschiedenen Ländern schafft Möglichkeiten zur Arbitrage und erhöht die Risiken für die Finanzstabilität und den Schutz von Verbrauchern, Investoren, Unternehmen und Märkten. Eine unzureichende AML/CFT-Regulierung, Aufsicht und Durchsetzung durch andere Länder erschwert die Fähigkeit der Vereinigten Staaten, illegale Transaktionsströme mit digitalen Vermögenswerten zu untersuchen, die häufig ins Ausland abwandern, wie es bei Ransomware-Zahlungen und anderer Geldwäsche im Zusammenhang mit Cyberkriminalität häufig der Fall ist. Es muss auch eine Zusammenarbeit geben, um Ineffizienzen in internationalen Geldtransfer- und Zahlungssystemen zu verringern.

(ii) Die Regierung der Vereinigten Staaten hat sich in internationalen Foren und im Rahmen bilateraler Partnerschaften für viele dieser Themen eingesetzt und hat eine solide Agenda, um diese Arbeit in den kommenden Jahren fortzusetzen. In der Zeit, in der die Vereinigten Staaten den Vorsitz der FATF innehatten, waren sie federführend bei der Entwicklung und Verabschiedung der ersten internationalen Standards für digitale Vermögenswerte. Die Vereinigten Staaten müssen weiterhin mit internationalen Partnern an Standards für die Entwicklung und angemessene Interoperabilität digitaler Zahlungsarchitekturen und CBDCs arbeiten, um Ineffizienzen im Zahlungsverkehr zu verringern und sicherzustellen, dass alle neuen Geldtransfer- und Zahlungssysteme mit den Werten und rechtlichen Anforderungen der Vereinigten Staaten vereinbar sind.

(iii) Während die Vereinigten Staaten den Vorsitz der G7 im Jahr 2020 innehatten, richteten sie die G7-Expertengruppe für digitale Zahlungen ein, um CBDCs, Stablecoins und andere Fragen des digitalen Zahlungsverkehrs zu diskutieren. Der G7-Bericht, der eine Reihe von politischen Grundsätzen für CBDCs umreißt, ist ein wichtiger Beitrag zur Festlegung von Leitlinien für Länder, die CBDCs erforschen und möglicherweise entwickeln wollen. Während eine CBDC von der Zentralbank eines Landes ausgegeben würde, könnte die unterstützende Infrastruktur sowohl öffentliche als auch private Teilnehmer umfassen. Der G7-Bericht unterstreicht, dass jede CBDC auf dem langjährigen öffentlichen Engagement der G7 für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und solide Wirtschaftsführung sowie für die Förderung von Wettbewerb und Innovation beruhen sollte.

(iv) Die Vereinigten Staaten unterstützen weiterhin den Fahrplan der G20 zur Bewältigung der Herausforderungen und Reibungen bei grenzüberschreitenden Geldtransfers und Zahlungen, an dem bereits gearbeitet wird, einschließlich der Arbeit an Verbesserungen bestehender Systeme für grenzüberschreitende Geldtransfers und Zahlungen, der internationalen Dimensionen von CBDC-Konzepten und des Potenzials gut regulierter Stablecoin-Vereinbarungen. Der internationale Rat für Finanzstabilität („Financial Stability Board“, FSB) ist zusammen mit normgebenden Gremien federführend bei der Arbeit an Fragen im Zusammenhang mit Stablecoins, grenzüberschreitenden Geldtransfers und Zahlungen und anderen internationalen Dimensionen digitaler Vermögenswerte und Zahlungen, während die FATF ihre führende Rolle bei der Festlegung von AML/CFT-Standards für digitale Vermögenswerte fortsetzt. Diese internationale Arbeit sollte sich weiterhin mit dem gesamten Spektrum von Fragen und Herausforderungen befassen, die durch digitale Vermögenswerte aufgeworfen werden, einschließlich Finanzstabilität, Verbraucher-, Investoren- und Unternehmensrisiken sowie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Proliferationsfinanzierung, Umgehung von Sanktionen und anderen illegalen Aktivitäten.

(v) Meine Regierung wird die Bedeutung dieser Themen hervorheben und die Zusammenarbeit mit unseren wichtigen internationalen Partnern ausbauen, auch durch Foren wie die G7, G20, FATF und FSB. Meine Regierung wird die laufenden internationalen Arbeiten unterstützen und gegebenenfalls auf zusätzliche Arbeiten drängen, um die Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher Standards, die Zusammenarbeit und Koordination sowie den Informationsaustausch voranzutreiben. In Bezug auf digitale Vermögenswerte wird meine Regierung versuchen sicherzustellen, dass unsere demokratischen Grundwerte respektiert werden, dass Verbraucher, Investoren und Unternehmen geschützt werden, dass die angemessene Konnektivität des globalen Finanzsystems und die Interoperabilität der Plattformen und Architekturen erhalten bleiben und dass die Sicherheit und Solidität des globalen Finanzsystems und des internationalen Währungssystems gewahrt wird.

(b) Zur Förderung der in Abschnitt 8(a) dieser Anordnung genannten Politik:

(i) Innerhalb von 120 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung wird der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Handelsminister, dem Verwalter der US-Agentur für internationale Entwicklung und den Leitern anderer relevanter Behörden einen Rahmen für ein behördenübergreifendes internationales Engagement mit ausländischen Partnern und in internationalen Foren schaffen, um die Annahme globaler Grundsätze und Standards für die Nutzung und den Handel mit digitalen Vermögenswerten gegebenenfalls anzupassen, zu aktualisieren und zu verbessern und die Entwicklung von Technologien für digitale Vermögenswerte und CBDCs im Einklang mit unseren Werten und rechtlichen Anforderungen zu fördern. Dieser Rahmen wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert. Dieser Rahmen umfasst spezifische und priorisierte Arbeitslinien und koordinierte Nachrichtenübermittlung, behördenübergreifendes Engagement und Aktivitäten mit ausländischen Partnern, wie z. B. ausländische Hilfe und Bemühungen zum Aufbau von Kapazitäten und Koordinierung der globalen Einhaltung von Vorschriften, sowie regierungsweite Bemühungen zur Förderung internationaler Grundsätze, Standards und bewährter Verfahren. Dieser Rahmen sollte die kontinuierliche Führungsrolle des Finanzministers und der Finanzaufsichtsbehörden in den einschlägigen internationalen Gremien für Finanzstandards widerspiegeln und das Engagement der Vereinigten Staaten in Fragen digitaler Vermögenswerte in technischen Normungsgremien und anderen internationalen Foren verstärken, um die Entwicklung von Technologien für digitale Vermögenswerte und CBDCs im Einklang mit unseren Werten zu fördern.

(ii) Innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Einrichtung des in Abschnitt 8(b)(i) dieser Anordnung geforderten Rahmens legt der Finanzminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Handelsminister, dem Direktor des Amtes für Management und Haushalt, dem Verwalter der US-Behörde für internationale Entwicklung und gegebenenfalls den Leitern anderer einschlägiger Behörden dem Präsidenten einen Bericht über die in diesem Rahmen ergriffenen vorrangigen Maßnahmen und deren Wirksamkeit vor. Dieser Bericht wird im Rahmen des in Abschnitt 3 dieses Beschlusses beschriebenen behördenübergreifenden Verfahrens koordiniert.

(iii) Innerhalb von 180 Tagen nach dem Datum dieses Erlasses erstellt der Handelsminister in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister und den Leitern anderer zuständiger Behörden einen Rahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Vereinigten Staaten im Bereich der Technologien für digitale Vermögenswerte und deren Nutzung. Dieser Rahmen wird durch den in Abschnitt 3 dieser Anordnung beschriebenen behördenübergreifenden Prozess koordiniert.

(iv) Innerhalb von 90 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung legt der Generalstaatsanwalt in Absprache mit dem Außenminister, dem Finanzminister und dem Minister für Innere Sicherheit dem Präsidenten einen Bericht darüber vor, wie die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung krimineller Aktivitäten im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten verstärkt werden kann.

Abschnitt 9. Definitionen. Für die Zwecke dieser Anordnung:

(a) Der Begriff „Blockchain“ bezieht sich auf Distributed-Ledger-Technologien, bei denen Daten über ein Netzwerk ausgetauscht werden, das ein digitales Hauptbuch mit verifizierten Transaktionen oder Informationen zwischen den Netzwerkteilnehmern erstellt, und die Daten typischerweise mit Hilfe von Kryptographie verknüpft werden, um die Integrität des Hauptbuchs zu wahren und andere Funktionen auszuführen, einschließlich der Übertragung von Eigentum oder Wert.

(b) Der Begriff „digitale Zentralbankwährung“ oder „CBDC“ bezieht sich auf eine Form von digitalem Geld oder Geldwert, die auf die nationale Rechnungseinheit lautet und eine direkte Verbindlichkeit der Zentralbank darstellt.

(c) Der Begriff „Kryptowährungen“ bezieht sich auf einen digitalen Vermögenswert, bei dem es sich um ein Tauschmittel handeln kann, dessen Erzeugung oder Eigentumsaufzeichnungen durch eine verteilte Hauptbuchtechnologie unterstützt werden, die auf Kryptographie beruht, wie etwa eine Blockchain.

(d) Der Begriff „digitale Vermögenswerte“ bezieht sich auf alle CBDCs, unabhängig von der verwendeten Technologie, und auf andere Wertdarstellungen, finanzielle Vermögenswerte und Instrumente oder Forderungen, die für Zahlungen oder Investitionen oder zur Übertragung oder zum Austausch von Geldern oder deren Äquivalent verwendet werden und die in digitaler Form unter Verwendung der Distributed-Ledger-Technologie ausgegeben oder dargestellt werden. Zu den digitalen Vermögenswerten gehören beispielsweise Kryptowährungen, Stablecoins und CBDCs. Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung kann ein digitaler Vermögenswert unter anderem ein Wertpapier, eine Ware, ein Derivat oder ein anderes Finanzprodukt sein. Digitale Vermögenswerte können über Handelsplattformen für digitale Vermögenswerte, einschließlich zentralisierter und dezentralisierter Finanzplattformen, oder über Peer-to-Peer-Technologien ausgetauscht werden.

(e) Der Begriff „Stablecoins“ bezieht sich auf eine Kategorie von Kryptowährungen mit Mechanismen, die darauf abzielen, einen stabilen Wert aufrechtzuerhalten, z. B. durch Bindung des Wertes der Münze an eine bestimmte Währung, einen bestimmten Vermögenswert oder einen Pool von Vermögenswerten oder durch algorithmische Steuerung des Angebots als Reaktion auf Veränderungen der Nachfrage, um den Wert zu stabilisieren.

Abschnitt 10. Allgemeine Bestimmungen.

(a) Keine Bestimmung dieser Verordnung darf so ausgelegt werden, dass sie die folgenden Punkte beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst

(i) die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden; oder

(ii) die Aufgaben des Direktors des „Office of Management and Budget“ in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsvorschläge.

(b) Diese Anordnung wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

(c) Diese Anordnung soll und wird keine Rechte oder Vorteile schaffen, weder materiell noch verfahrensrechtlich, die von einer Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Agenturen oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person rechtlich oder nach Billigkeit durchgesetzt werden können.

JOSEPH R. BIDEN JR.

Das Weiße Haus,
9. März 2022

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