Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sämtliche 2G- und 3G-Regeln müssen sofort aufgehoben werden

Die gegenwärtigen Massnahmen, die Ungeimpfte benachteiligen, verstossen massiv gegen die Grundrechte und sind nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Diese Rechtsauffassung vertritt Professor Dietrich Murswiek, der im Auftrag der Initiative freie Impfentscheidung ein Gutachten verfasst hat.

Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg und vertritt die Haltung, dass die Ungeimpften mit den gegenwärtigen 2- oder 3G-Regeln enorm benachteiligt werden. Dies, weil ihnen die Teilnahme am öffentlichen Leben so sehr erschwert werde, dass sie faktisch weitgehend draussen bleiben müssen. Das schreibt Murswiek in einer Zusammenfassung seines Gutachtens, welche die Medienplattform Tichys Einblick unlängst veröffentlichte.

«Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen», so der Professor. Murswiek macht zwar darauf aufmerksam, dass das offizielle Ziel dieser Massnahmen sei, die Covid-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden.

Doch er verweist auch darauf, dass dies mit 2G- und 3G-Regeln überhaupt nicht möglich sei. «Zu diesem Zweck sind die 2G- und 3G-Regeln aber schon deshalb nicht erforderlich, weil – wie das Gutachten darlegt – eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.»

Murswiek entkräftet auch das Argument der Regierung, mit den 2G- und 3G-Regeln schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu vermindern. Auch dies sei gemäss dem Rechtsprofessor keine Rechtfertigung für die massiven Grundrechtseingriffe. Schliesslich gehe es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um die Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge.

«Zu diesem Zweck darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risiken nicht verantwortlich sind», so Murswiek. Und weiter: «Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.»

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