Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Schallende Ohrfeige für Regierung: Polizei will Maskenpflicht nicht kontrollieren

Am Mittwoch hat die Kurz-Regierung ihren „Stufenplan“ neuer Corona-Gängelungen präsentiert. Unter anderen Knallhart-Maßnahmen sollen Ungeimpfte künftig im Handel mittels Tragezwang von FFP2-Masken drangsaliert und diskriminiert werden. Stichprobenartig kontrollieren solle das die Polizei. Bloß: die Polizei will bei dieser nächsten Unterdrückungs-Maßnahme nicht mitspielen.

  • FFP2-Maskenpflicht für Nadel-Vermeider im Handel
  • Kontrollen ab 15. September angekündigt
  • Handel will nicht kontrollieren und verweist auf Polizei
  • Polizei sieht sich nicht zuständig – und will auch nicht kontrollieren

Wie Wochenblick am Mittwoch berichtete, hat die türkis-grüne Führungsriege am Mittwoch ihren Plan zur weiteren und stufenweisen Volks-Knechtung vorgestellt, der auch die FFP2-Maskenpflicht im Handel wieder einführt – freilich nur für Ungeimpfte, denn die Spaltung der Gesellschaft scheint ganz oben auf der Prioritätenliste von türkis-grün zu stehen.

Werbung


Kontrollen ab 15. September geplant

Ab 15. September soll der Maskenzwang von der Polizei auch kontrolliert werden. Der Handel sieht sich weder in der Lage noch in der Pflicht diese Apartheid-Maßnahme zu kontrollieren und verweist auf die Exekutive. „Wir im Handel können es nicht kontrollieren, wollen es nicht kontrollieren, es ist unmöglich. Wenn die Exekutive hier Stichproben vornehmen möchte, sollen sie es machen, aber wir können da nicht dienen damit“, stellte Handelsverbandsvorsitzender Rainer Will klar. Doch auch von Seiten der Polizeigewerkschaft wird abgewunken.

Polizeigewerkschaft weigert sich

Die Polizei habe wichtigere Aufgaben zu erfüllen und ganz generell sei es nicht die Aufgabe der Polizei, die Maskenpflicht irgendwo zu kontrollieren, stellte etwa Martin Noschiel von der roten Polizeigewerkschaft (FSG) Medien gegenüber klar. Auch Reinhard Zimmermann, der Vorsitzende der schwarzen Polizeigewerkschaft (FCG), verwies darauf, dass eine „Zutrittskontrolle“ nicht Aufgabe der Polizei sei. Man solle Wachdienste damit beauftragen.

Verwaltungsstrafe: Einspruch mit Aussicht auf Erfolg

Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kann eine Verwaltungs-Strafe in Höhe von 90 Euro einbringen. Kommt es zu einer Anzeige, wird die Strafhöhe vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft festgesetzt. Eine Beeinspruchung der Strafe dürfte aber jedenfalls große Aussichten auf Erfolg haben. Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Strafverfügung sollte der Einspruch erfolgen – am besten so schnell wie möglich.

Das könnte Sie auch interessieren:

Weiterlesen: Schallende Ohrfeige für Regierung: Polizei will Maskenpflicht nicht kontrollieren

Ähnliche Nachrichten