Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schlappe für die Klimasekte: Verfassungsbeschwerde für Tempolimit gescheitert

Seit Jahrzehnten rückt dieses Thema immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit: das Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Nun gab es wieder einen entsprechenden Vorstoß. Allerdings wurde die Verfassungsbeschwerde von zwei offenkundig der Klimasekte angehörigen Privatpersonen für die Einführung des Tempolimits vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen: Sie war nicht ausreichend begründet, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Richter drohten allerdings, dass der sogenannte Klimaschutz bei voranschreitendem Klimawandel bei zukünftigen Entscheidungen an Gewicht gewinne.

Ein Mann und eine Frau haben ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gefordert. Aus ihrer Sicht verstößt der Gesetzgeber mit der Nichteinführung eines Tempolimits auf Bundesautobahnen gegen ihre Freiheitsrechte und gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot. Einem Tempolimit zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Abwägung mit anderen Belangen wurde kein hinreichendes Gewicht beigemessen, argumentierten die Beschwerdeführer.

Pervertierung des Freiheitsbegriffs

Die Karlsruher Richter konnten sie nicht überzeugen, das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde als unzulässig ab, da die Klagenden ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt hätten. Ein Beschluss der Verfassungsrichter vom Frühjahr 2020 – geklagt hatten damals Vertreter von Fridays for Future wie beispielsweise Luisa Neubauer – besagt zwar, dass Klimaschutz auch eine Frage der “Generationengerechtigkeit” sei – handele die Politik heute zu zögerlich, gehe das angeblich auf Kosten der Freiheit junger Menschen, die sich dann später umso mehr einschränken müssen. Die Beschwerdeführer konnten aber weder die behauptete Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nachweisen noch konnten sie belegen, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.

Allerdings hoben die Richter dennoch ihre staatlich verordnete grüne Gesinnung hervor und betonten (oder drohten?), dass der Klimaschutz „bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staats weiter an relativem Gewicht“ gewinne, was nicht nur für Verwaltungsentscheidungen und Planungsverfahren, „sondern auch für den Gesetzgeber“ gelte.

SPD-Weil bekräftigt Tempolimit-Forderung

SPD und Grüne hatten die Einführung eines Tempolimits in ihren Programmen zur Bundestagswahl gefordert. Im Koalitionsvertrag ist dies aber nicht vereinbart, da sich die FDP dagegen sperrt. Im Zuge der Beschwerde erneuerte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) prompt seine Forderung nach der generellen Geschwindigkeitsbegrenzung: „In jedem Fall muss der Mobilitätssektor stärker zur CO₂-Reduzierung beitragen. Dabei würde ein Tempolimit helfen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er wird damit unter den ideologiegetriebenen Linksgrünroten wohl nicht der Einzige bleiben.

Ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen ist bereits seit Jahrzehnten ein umstrittenes Thema. Wurde früher noch mit Lärmschutz und der Reduzierung der Zahl der Verkehrstoten dafür argumentiert, steht jetzt der sogenannte “Klimaschutz” im Vordergrund. Mit der vorgeblichen Bekämpfung des angeblich menschengemachten Klimawandels lassen sich Verbote nun mal am einfachsten durchsetzen – mit Panikmache lässt sich ein Großteil der Bevölkerung lenken und kontrollieren, wie die sogenannte Pandemie gerade bewiesen hat. Die Politik, insbesondere die grüne Verbotspartei, strebt bekanntermaßen die Abschaffung des motorisierten Individualverkehrs an, da wäre eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen nur eine weitere verkehrspolitische Schikane. Schon jetzt werden Autofahrer auf Deutschlands Straßen durch immer mehr, oft nicht nachvollziehbare Geschwindigkeitsbeschränkungen behindert. Zusätzlich sorgen die zahllosen Baustellen auf Autobahnen immer wieder für Staus. Freie Fahrt für freie Bürger – das gibt es in Deutschland schon lange nicht mehr…

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