Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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“Schlecht und unverständlich geschrieben”: NEOS stimmen gegen Mückstein-Verordnung

Im Nationalrat wurde gestern mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und den Grünen Mücksteins Impfpflicht-Verordnung beschlossen. Die NEOS stimmten, anders als erwartet, gegen die Verordnung des Gesundheitsministers. Denn diese sei „schlecht und unverständlich geschrieben und für die Polizisten nicht exekutierbar“!

Am gestrigen Montag hat die Verordnung zur Stich-Pflicht den Hauptausschuss des Nationalrates passiert. Abgesehen von den Freiheitlichen, bei denen es wenig überraschend war, dass sie nicht dafür stimmten, scherten dieses Mal allerdings auch die NEOS aus der Einheitsparteien-Impffront aus und stimmten dagegen.

FPÖ-Belakowitsch: Vor lauter Kommissionen kennt sich keiner mehr aus

Dagmar Belakowitsch (FPÖ) kritisierte gegenüber der APA, dass das Corona-Regime im Zuge dieses Gesetzes noch eine weitere Kommission im Bundeskanzleramt einrichten werde. Diese soll die Umsetzung des Gesetzes überwachen. Es kenne sich vor lauter Kommissionen keiner mehr aus, welches Gremium was mache, bringt Belakowitsch das Wirrwarr, das die “Regierung” genannte Chaoten-Truppe erzeugt, auf den Punkt. Die Verordnung sei, genauso wie das gesamte COVID-19-Impfpflichtgesetz, in keiner Weise mehr nachvollziehbar. Es sei Ausdruck einer Politik, die die BürgerInnen nicht mitnehme.

Verordnung “schlecht und unverständlich”

Es setzte also eine neuerliche „Watschn“ für den ach so kompetenten Gesundheitsminister Wolfgang „Die Impfung geht nicht ins Blut“ Mückstein. Die NEOS hatten im Plenum mit Ausnahme von drei Abgeordneten dem Stichzwang-Gesetz zugestimmt. Da die Verordnung zum Gesetz aber, wie der Abgeordnete Michael Bernhard erklärte, “schlecht und unverständlich geschrieben und für die Polizisten nicht exekutierbar” sei, stimmte man gegen die Verordnung.

Mückstein ignorierte NEOS-Wünsche

Im Vorfeld waren es genau diese Punkte, die die NEOS als Voraussetzung für ihre Zustimmung von der Regierung verlangt hatten: Verständlichkeit und Exekutierbarkeit. Das Gegenteil sei nun aber der Fall. Völlig unverständlich sei es, wie die Exekutive mit den verschiedenen Szenarien wie “geimpft, geimpft, genesen oder geimpft, genesen, geimpft” umzugehen habe.

Mückstein bleibt stur: keine Änderungen

Wie Bernhard berichtet, hat Gesundheitsminister Mückstein Änderungen an der Verordnung abgelehnt. Er scheint kein Interesse oder keine Lust zu haben, die Verordnung so abzuändern, dass diese verständlicher und damit auch exekutierbar wird. Aber irgendwie ist das auch wieder schlüssig, denn wozu muss die Verordnung durchführbar sein, wenn es auch das Gesetz nicht ist? Dieses ist zwar seit 5. Februar in Kraft, Strafen können allerdings erst ab 15. März ausgestellt werden.

Impfzwang-Ausnahmen können nicht eingetragen werden

Und wie die ELGA GmbH mitteilte, können Ausnahmen noch bis voraussichtlich Ende April nicht eingetragen werden. Wo soll ein Polizist also nachsehen, wenn jemand einfach behauptet, er sei von der Stich-Pflicht befreit? In der beschlossenen Verordnung werden diese Ausnahmen vom Zwangs-Stich geregelt und die anerkannten Spritz-Stoffe festgelegt. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere und Genesene (letztere für 180 Tage).

Außerdem sind auch Personen befreit, die sich nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit mit den Gen-Spritzen stechen lassen können. Auch Menschen, bei denen aus medizinischen Gründen keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist, sind vom Zwangs-Stich befreit, wie etwa die in der Verordnung genannten Gruppen der Transplantations- und Krebspatienten.

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