Am Abend des 18. Mai wurde ein heimtückischer Mordanschlag auf einen AfD-Politiker des neu gewählten Kreistages im Kreis Schleswig-Flensburg verübt. Der Kenntnisstand auf Seiten des Verfassers ist wie folgt:
Am Abend des Vatertags versuchte eine aus zwei Männern und einer Frau bestehende Tätergruppe aus dem Umfeld eines Schleswiger Clans mit Migrationshintergrund den AfD-Politiker Bent Lund, ebenfalls aus Schleswig stammend, aus einem Mercedes-SUV heraus mitsamt dessen Motorrad von der Straße abzudrängen. Als das nicht gelang, folgten die Täter dem Opfer bis vor dessen Haustür. Unter der Androhung ihn „kaltmachen“ zu wollen, sprühte man dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht. In der Folge hielt einer der Männer das Opfer fest, während der andere mehrfach auf Herrn Lund einzustechen versuchte. Herrn Lund gelang es, vier Stichversuche abzuwehren, wurde aber durch einen fünften schwer getroffen. Das Messer drang im Bereich des Schulterblatts 8cm tief in den Körper ein und verfehlte nur knapp das Herz.
Herr Lund wurde sogleich mit einem Notarztwagen in die Helios-Klinik in Schleswig transportiert und ärztlich versorgt. Die Staatsanwaltschaft geht von lebensbedrohlichen Verletzungen aus. Herr Lund verließ trotz seiner Verletzungen auf eigenen Wunsch die Klinik, aus Sorge um seinen 16-jährigen Sohn, der sich weiter alleine in der gemeinsamen Wohnung befand. Auch gegen diesen werden von Seiten des Täterkreises nach Erklärung Dritter Morddrohungen erhoben.
Zur Zeit befindet sich der Sohn an einem sicheren Ort und wird geschützt. Aufgrund des Mordanschlags auf seinen Vater und der gegen ihn ausgesprochenen Morddrohungen ist der 16-Jährige traumatisiert und befindet sich in psychologischer Behandlung.
Die Täter befanden sich am Freitag noch in Polizeigewahrsam. Nachdem zuerst die lokale Polizei von einer „Nachbarschaftsstreitigkeit“ ausging, sind nach Erlangen einer weiterführenden Kenntnislage nunmehr sowohl die Kriminalpolizei wie auch der Staatsschutz in die Sache involviert. Die Ermittlungen dauern an.
Zwischenzeitlich hat das Amtsgericht Schleswig reagiert und auf Antrag Lunds und dessen Sohnes einen nicht anfechtbaren Beschluss nach §1 Gewaltschutzgesetz gegen zwei der Tatverdächtigen erlassen. Bei Verstoß gegen die darin erlassenen Auflagen droht ein Ordnungsgeld in Höhe von €250.000, ersatzweise Haft. Zusätzlich ist die Strafbarkeit bei Verstoß festgestellt.
Zur Vorgeschichte: Bereits in den Wochen vor der Tat sind Personen aus dem Umfeld des Opfers und dessen Besucher mehrfach von Mitgliedern aus dem Clan als „Nazis“ verbal attackiert worden. So auch am Abend vor der Tat, als eine mehrköpfige Personengruppe zuerst Herrn Lund die Zufahrt zu seiner Wohnung versperrte und diese nur widerwillig freigab. In der Folge kam es vor dem Haus zu einem Handgemenge mit Verletzungen auf beiden Seiten. Dabei lag das Kräfteverhältnis bei 10 zu 2 (10 männliche und weibliche Personen mit Migrationshintergrund auf der einen, und Herr Lund nebst seinem Sohn auf der anderen Seite). Videos der Tat sind dem Verfasser wie auch der Polizei bekannt.
Anlässlich eines Klinikbesuches am Abend trafen die Protagonisten erneut aufeinander. Dabei kam es zu Pöbeleien vonseiten der Migranten gegen Herrn Lund und dessen Begleiter. Auch hier wurden erneut Drohungen gegen Herrn Lund ausgesprochen. Das Klinikpersonal musste die Polizei verständigen.
Aus Sicht des Verfassers ist hier von einer schweren politischen Straftat in Tateinheit mit vorsätzlicher, versuchter Tötung (Mordabsicht) auszugehen.
Inwieweit eine Berichterstattung in den Medien des sh:z (Anm.: Schleswig-Holsteinischer
Zeitungsverlag) durch einen, wohl eher „Aktivisten“ denn Journalisten, des Flensburger Tageblatts zur Vergiftung des politischen Klimas beigetragen hat, mag im Auge des Betrachters liegen.
Verfasser: Jan Petersen-Brendel
(Regionalvorsitzender und designierter Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Schleswig-Flensburg)
Für Rückfragen erreichen Sie den Verfasser unter der Mailadresse: jan.brendel-flensburg-schleswig@afd-sh.de
Siehe auch: Stellungnahme des AfD-Landesvorsitzenden
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