Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schriftlich bestätigt – TEIL 4 – Es bleibt dabei: Forscher können keinen Nachweis für ein krankmachendes Virus erbringen

Wir kamensahen und schufen Gewissheit

… und haben unser Versprechen, die Schweizer von allen Maßnahmen zu erlösen, gehalten! Wissenschaftlich argumentierend gelang es uns zu beweisen, dass zu keiner Zeit ein Beleg für die Existenz von SARS-CoV-2 erbracht wurde, und selbstredend gilt dies auch für die Existenz aller weiteren behaupteten krankmachenden „Viren“, denn jegliche Erklärung stützt sich ausnahmslos auf die gleiche (nicht vorhandene) Basis.

Hand in Hand mit unserem kompetenten Rechtsanwalt Philipp Kruse (Zürich) gelang es uns auch, die beiden verbliebenen Instanzen, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dessen Corona-Task Force, und weiterhin die letzte Verteidigungsbastion der Schweiz, das NAVI in Genf, zu einer verbindlichen Aussage zu bringen.

Das Resultat: Die zuständigen Instanzen und Behörden konnten nicht anders als einzugestehen (sinngemäss): Wir haben weder einen Beweis für die Existenz eines krankmachendem SARS-CoV-2-Virus, noch verfügen wir über eine Dokumentation zu Kontrollexperimenten.

Bereits im Vorfeld gelang es Philipp Kruse vor dem Bundesgericht [1] eine eindeutige Aussage gerichtlich festzuhalten:

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