Im Januar stach Alim K. seine 22-jährige, schwangere Ex-Freundin mit 76 Messerstichen nieder. Der Türke muss sich aber nun nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags und Vergewaltigung vor dem Landgericht Dortmund verantworten.
Weinerlich und hilflos gab sich Alim K. bei Prozesseröffnung am Dienstag im Landgericht Dortmund. Dass es sich aber hier um einen brutalen Killer handelt, dessen scheint sich laut Bild-Zeitung die Staatsanwaltschaft sicher zu sein.
Mit einem langen Messer wartete der 24-jährige Türke Alim K. am 14. Januar auf einem dunklen Parkplatz in Hamm auf seine Ex-Freundin Juvy-Ann F., die im vierten Monat von ihm schwanger war. 76 Mal rammte der K. der wehrlosen 22-Jährigen die Klinge in den Körper, trennte ihr mit tiefen Schnitten fast den Kopf ab – und tötete so auch sein Kind in ihrem Bauch. Die Leiche von Juvy-Ann fand man später unter Laubblättern verscharrt nur wenige Meter von ihrem Elternhaus entfernt.
Nach der Festnahme gab der Schlächter an, er habe „schlichtweg die Fassung verloren“. Diesen Aussagen widersprechen laut „Bild“ aber die Eltern der ermordeten 22-Jährigen. Der vorbestrafte K. soll seine Ex-Freundin immer wieder bedroht und misshandelt haben. So soll er der jungen Frau nach BILD-Informationen aus gekränkter Eitelkeit sogar die Haare abgeschnitten haben. „Sie ist verprügelt und gequält worden, aber immer wieder zurückgegangen“, so Juvy-Anns Mutter gegenüber dem Boulevardblatt. Angeblich hätten die türkischen Eltern des Ex-Freundes sogar verlangt, dass Juvy-Ann ihr Kind abtreibe, woraufhin sich die Schwangere schließlich von Alim K. getrennt habe.
Wie die Bild-Zeitung weiter berichtet, soll der importierte Frauenmörder auch in einer früheren Beziehung bereits gewalttätig gewesen sein und eine Frau zweimal vergewaltigt haben.
Obwohl er die schwangere Juvy-Ann F. mit 76 Messerstichen regelrecht abgeschlachtet hat, lautet die Anklage auf Totschlag und nicht Mord. „Nach Abschluss der Ermittlungen konnten Mordmerkmale nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden“, so Staatsanwalt Felix Giesenregen Mitte April gegenüber der „Bild“. Der Prozess wird fortgesetzt. (SB)