Eine Gesetzesänderung macht es Richtern leichter, die Veröffentlichung störender Artikel zu verbieten, wie ein Beispiel aus der Romandie zeigt. Von Bon pour la tête
Der Ständerat stimmte kürzlich mit 30 zu 12 Stimmen für eine Gesetzesänderung. Es wird nun leichter sein, einen Richter dazu zu bringen, die Veröffentlichung eines störenden Artikels zu verbieten.
Die Bedenken des Berufsstandes, von Reporter ohne Grenzen und vielen Anwälten wurden nicht berücksichtigt. Auch nicht die Meinung von Bundesrätin Keller-Suter, die sich gegen die Änderung aussprach.
Das hat zur Folge, dass jeder, der weiss, dass er von einer in Vorbereitung befindlichen Nachricht betroffen ist, zukünftig von einer Vorzensur in Form einer «vorläufigen Massnahme», noch vor der Veröffentlichung, profitieren kann. Und zwar ohne dass der Richter, der die Sperrung anordnet, die Verteidigung angehört hat. Das Gericht prüft dann den Fall in der Sache und trifft einige Monate später eine Entscheidung.
Diese unglaubliche Einschränkung der Pressefreiheit gibt es in keinem anderen demokratischen Land. In den Vereinigten Staaten war sie vorgesehen, aber der
Der Beitrag Schweiz: Das Parlament will Journalisten an die Leine legen erschien zuerst auf uncut-news.ch.