Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Das Parlament will Journalisten an die Leine legen

Eine Gesetzesänderung macht es Richtern leichter, die Veröffentlichung störender Artikel zu verbieten, wie ein Beispiel aus der Romandie zeigt. Von Bon pour la tête

Der Ständerat stimmte kürzlich mit 30 zu 12 Stimmen für eine Gesetzesänderung. Es wird nun leichter sein, einen Richter dazu zu bringen, die Veröffentlichung eines störenden Artikels zu verbieten.

Die Bedenken des Berufsstandes, von Reporter ohne Grenzen und vielen Anwälten wurden nicht berücksichtigt. Auch nicht die Meinung von Bundesrätin Keller-Suter, die sich gegen die Änderung aussprach.

Das hat zur Folge, dass jeder, der weiss, dass er von einer in Vorbereitung befindlichen Nachricht betroffen ist, zukünftig von einer Vorzensur in Form einer «vorläufigen Massnahme», noch vor der Veröffentlichung, profitieren kann. Und zwar ohne dass der Richter, der die Sperrung anordnet, die Verteidigung angehört hat. Das Gericht prüft dann den Fall in der Sache und trifft einige Monate später eine Entscheidung.

Diese unglaubliche Einschränkung der Pressefreiheit gibt es in keinem anderen demokratischen Land. In den Vereinigten Staaten war sie vorgesehen, aber der

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