Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Die verfassungsmässige Grundordnung gilt es wiederherzustellen

Die «demokratisch-föderalistische Grundordnung» der Schweiz ist beeinträchtigt. Zu diesem Fazit kommen mehrere Vertreter aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft. In einem gemeinsamen Appell unter dem Motto «Bleiben wir in guter Verfassung» fordern sie, dass diese wiederhergestellt wird. Unterzeichnet haben den Appell insgesamt 26 Personen.

Darunter sind der Philosoph Michael Esfeld, der Ökonom Konstantin Beck, die Thurgauer Kantonsrätin Barbara Müller sowie auch die Berner Stadträtin Simone Machado. Veröffentlicht wurde der Aufruf auf der Internetseite des «Forum Ouverture», das der Gemeindeparlamentarier Philippe Schultheiss ins Leben gerufen hat.

«Mit zunehmender Dauer dieses Ausnahmezustands droht dabei bei der Bevölkerung eine Gewöhnung an Verhältnisse einzutreten, welche von verfassungsrechtlich fragwürdigem staatlichen Handeln und von der Missachtung zentraler demokratischer Grundwerte geprägt sind», heisst es in dem Appell, den der Oltner Simon Häusermann verfasst hat.

Die Unterzeichner vereint die Überzeugung, dass es nicht Aufgabe des Staats sei, «moralische Verpflichtungen zu schaffen». Im Gegenteil: Der Staat sei verpflichtet, sich «in weltanschaulichen und religiösen Angelegenheiten neutral zu verhalten». Dies habe bereits 2015 das Bundesgericht in einem Urteil festgestellt.

Die Unterzeichner des Appells kritisieren des weiteren, dass die Regierung seit bald zwei Jahren ihr Handeln «vorwiegend oder ausschlissselich» unter dem Vorwand rechtfertige, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Dies wiederum sei nicht zu vereinbaren mit den «Grundprinzipien der schweizerischen Bundeverfassung». Individuelle Grundrechte seien als «Abwehrrechte gegenüber staatlicher Übermacht» bedingungslos anzuerkennen.

«Angesichts der zahlreichen öffentlichen und privaten Interessen, welche der Staat bei der Aufgabenerfüllung zu berücksichtigen hat, kann deshalb demokratisch legitimiertes Handeln nie ‹alternativlos› sein.» In den Augen der Unterzeichner waren die Corona-Massnahmen bis zuletzt nicht verhältnissmässig.

Dazu schreiben sie weiter:

«Statt sich vom verfassungsrechtlichen Prinzip der Verhältnismässigkeit leiten zu lassen, orientieren sich der Bundesrat und die weiteren politisch Verantwortlichen bis heute primär am gesetzgeberischen Grundsatz des vorsorglichen Handelns.»

Vor diesem Hintergrund rufen die Unterzeichner des Appells die Bürger und insbesondere die politischen Mandatsträger dazu auf:

  • «1. die ethische Instanz des eigenen Gewissens, die Normen der schweizerischen Rechtsordnung sowie den in der Bundesverfassung wirkenden Geist einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zur Richtschnur ihres persönlichen Handelns zu machen;
  • 2. darauf hinzuwirken, dass die verfassungsmässige Grundordnung wiederhergestellt wird;
  • 3. auch in ausserordentlichen Situationen die im Appell genannten Grundsätze jederzeit zu beachten.»

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