Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz in der Gaskrise: Wer zu viel heizt, soll ins Gefängnis geworfen werden

Auch die “neutrale” Schweiz bleibt von den Folgen der Kriegshandlungen zwischen dem Globalismus verpflichteten Nationen und Russland nicht verschont. Man spürt die Folgen der Gasknappheit. Wer diesen Winter Wasser zu stark erhitzt oder Wohnungen zu sehr heizt, dem droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Völker Europas müssen für die imperialistischen Pläne der USA und dem Deep State bitter bezahlen.

In der Schweiz wurde nun angekündigt, dass jedem der Innenräume über 19 Grad Celsius heizt oder Warmwasser über 60 Grad erwärmt eine Geldstrafe droht. Handelt es sich um eine Vorsatztat, droht eine bis zu dreijährige (!) Haftstrafe. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass auch jene bestraft werden sollen, wo die Innenräume beispielsweise durch die Anwesenheit von Menschen oder die Abwärme von Maschinen über 19 Grad erwärmt werden. Ein absurdes Schauspiel, das an Staatsterror denken lässt.

Dass dies in der Schweiz, wo Demokratie viel mehr gelebt wird als in allen anderen Ländern Europas, überhaupt möglich ist, erschließt sich dem Beobachter nicht. Konkret kommt das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung zur Anwendung, wie Blick.ch berichtete. Verstöße gegen dieses Gesetz sind teilweise Verbrechen und durch die Kantone der Schweiz zu verfolgen. Dieses Gesetz erlaubt keine Ordnungsstrafen, es muss in volle Härte exekutiert werden.

Wer den Thermostat versehentlich mal falsch eingestellt hat, kommt glimpflicher davon als jemand, der sein Schwimmbecken absichtlich auf 25 Grad heizt. Noch deftiger dürfte die Strafe für ein Unternehmen ausfallen, das sein Gaskontingent absichtlich überzieht. Denn auch die Kontingentierungsverordnung unterliegt den Strafbestimmungen.

Blick.ch

Man setzt dabei nicht auf Polizeistaatliche Maßnahmen aber auf Angst und Schrecken, die durch angekündigte “punktuelle Kontrollen” verbreitet werden. Schweizer, die schon länger dort leben, sind als außerordentlich genaue und pünktliche Menschen bekannt. So wird in Zukunft wohl ein digitales Thermometer in jedem Zimmer zu finden sein. “Kontrollen wären nicht ausgeschlossen”, speziell wenn man von bösen Nachbarn oder übereifrigen Hobby-Sheriffs angezeigt wird. Denunziantentum sei man bereits aus der angeblichen Corona-Pandemie mit ihren überschießenden und übergriffigen Maßnahmen gewohnt.

Dabei sind einige gesetzliche Bestimmungen mehr als schwammig und können völlig willkürlich ausgelegt werden. Beispielsweise herrscht ein Heizverbot für “ungenutzte Gebäude”. Aber was ist eine “Nichtnutzung” eines Gebäudes? So leicht lässt sich das nicht feststellen und eine allgemeingültige Definition scheint es dafür nicht zu geben. Die Kantone der Schweiz können gegen die neuen Energieverordnungen nun bis zum 22. September Bedenken anmelden und einreichen.

Abschließend sei angemerkt, dass jegliche Regelung dieser Art nur reine Willkür sein kann. Denn es hängt von den Isoliermaßnahmen und eben verschiedenen anderen Wärmequellen in einem Innenraum ab, wie heiß er wirklich wird. Man denke an ein zu selten gelüftetes Kinderzimmer mit rund um die Uhr betriebenem Gaming-PC. Es ist technisch völlig unmöglich, eine solche Vorgabe umzusetzen, es sei denn man stellt die Heizungen gleich auf 15 Grad oder niedriger ein. Wenn sich die Menschen dann flächendeckend erkälten, wird man wieder eine Corona-Pandemie behaupten.

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