Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Referendum für Bargeld-Erhalt in Vorbereitung

Schutz von Bargeld soll Verfassungsrang erhalten

 

Den Schweizern ist ihr “Fränkli” heilig. Kein Wunder, gilt doch der Schweizer Franken seit über hundert Jahren als sicherer Hafen der Finanzwelt und eine der härtesten Währungen der Welt, vergleichbar mit physischem Gold. Das hat die Schweiz gerade jetzt wieder vor den Folgen der sonst EU-weit hochschießenden Inflation bewahrt. Aktuell liegt die Teuerung hier bei 2,8%, was für Schweizer Verhältnisse allerdings als mittlere Katastrophe empfunden wird und die Schweizer Nationalbank SNB zu entschlossenem Gegensteuern veranlasste.

Zudem sind die Schweizer traditionell freiheitsliebend und verbitten sich jegliche Einmischung des Staates in ihr Privat- und Wirtschaftsleben, der über das absolut notwendige Maß hinausgeht. Da ist es angesichts internationaler Bestrebungen zur Abschaffung des Bargelds logisch, dass die Schweizer Bürger zu diesem Thema einen Volksentscheid verlangen. Dies ist in unserem Nachbarland zwingend möglich, wenn bei Verfassungsfragen mindestens 100.000 der aktuell rund 5,5 Millionen Stimmberechtigten auf Bundesebene ein solches Referendum befürworten.

Und so hat die Volksinitiative ‘Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)’ am Wochenende die nötige Zahl von Unterschriften gesammelt. Sogar noch über 50.000 mehr als nötig, und das 10 Tage vor Ablauf der Sammelfrist. Dies teilte jetzt der Begründer der Initiative, die bürgerlich-konservative Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) in einer Pressemitteilung mit.

Konkret verlangt die FBS, dass Artikel 99 der Eidgenössischen Bundesverfassung um zwei Sätze zu ergänzen sei, um den Erhalt von Bargeld als Zahlungsmittel zu sichern und die Einführung einer anderen Landeswährung als dem Schweizer Franken nur nach einer erneuten Volksabstimmung zu erlauben. “Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen.” und “Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden .” heißt es kurz und bündig in dem Abstimmungsantrag, der insgesamt nur knappe vier Zeilen umfasst.

Die Argumente der FBS stimmen mit jenen überein, die auch hierzulande von Menschen mit Hausverstand ins Feld geführt werden: Schutz vor staatlicher Überwachung und Ausspähung durch Banken und Handel, Zahlungsfunktion jederzeit und auch im Notfall, Schutz vor Zwangsentwertung des Geldguthabens durch Negativzinsen oder “Social-Credit”-Abgaben, und letztendlich auch der Erhalt der persönlichen Freiheit.

Nachdem die Volksinitiative nun angenommen ist, muss der Bundesrat in Bern (= Bundesregierung in Österreich) binnen 4 Monaten einen Termin für den eigentlichen Volksentscheid verkünden. In der Regel gibt es hier eine Vorlaufzeit von etwa einem halben Jahr, damit alle involvierten Parteien genügend Zeit zur Vorbereitung eines eventuellen Wahlkampfs haben. Und anders als in Österreich und Deutschland ist das Ergebnis des Referendums in der Schweiz zwingend verbindlich für Regierung und Parlament. Wird das Bargeld-Begehren angenommen, so muss(!) die Verfassung entsprechend geändert werden, ohne Wenn und Aber. Denn in der Schweiz ist das Volk der Souverän.


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