Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweiz: Rekurs gegen Zertifikatspflicht an Universität hat aufschiebende Wirkung

An der HSG und einigen anderen Universitäten in der Schweiz gilt seit Anfang des neuen Semesters eine Zertifikatspflicht. Gegen diejenige an der Universität Zürich wurde nun Rekurs erhoben. Sie hat laut dem juristischen Vertreter aufschiebende Wirkung.

Nicolas Rasper, Masterstudent der Volkswirtschaft an der Universität Zürich und SVP-Gemeindeparlamentarier in Wädenswil, wollte es nicht so stehen lassen: Dass für den Besuch der Vorlesungen und des Campus ein Zertifikat nötig ist. Zusammen mit seinem Rechtsvertreter Artur Terekhov hat er ein Rechtsmittel dagegen eingelegt. In erster Instanz ging dieses an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.

Unabhängig davon, wie die erstinstanzliche Entscheidung aussieht: Der Schritt hat unmittelbare Folgen. «Der Rekurs hat – bis zu einer gegenteiligen Anordnung der Rekursinstanz – aufschiebende Wirkung, da diese von der Universität Zürich in ihrem Beschluss nicht entzogen wurde», sagt Artur Terekhov. Damit sei die Zertifikatspflicht per heute bis auf Weiteres ausser Kraft gesetzt. Terekhov weiter: «Und es ist sehr zu hoffen, dass die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen trotz aller aktuellen

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