Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Schweizer Gesundheits-Behörde BAG warnt vor Verwendung von FFP2 Masken

Die Maskenpflicht als Schutzmaßnahme ist seit ihrer Einführung heftig umstritten. Bis Anfang 2020 war Stand der Wissenschaft und Forschung, dass von der Verwendung von Masken abgeraten wurde. Studien bei Grippe Epidemien hatten keine Schutzwirkung gezeigt. Erst im März 2020 wurde ohne jegliche wissenschaftliche Begründung die Maskenpflicht eingeführt und seit 2021 gilt in Österreich und der Schweiz sogar eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2 Masken, wider dem Rat von Experten.

Von der Verwendung von FFP2 Masken abgeraten wird von der Europäischen Gesundheitsbehörde ECDC aber auch vom Bundesamt für Gesundheit BAG. Auf deren Webseite steht eindeutig:

„Für den privaten Gebrauch empfehlen wir keine Atemschutzmasken. Auch in der aktuellen Situation mit der Ausbreitung der neuen Virusvarianten empfehlen wir momentan für den privaten Gebrauch keine Atemschutzmasken, wie beispielsweise FFP2-Masken. Atemschutzmasken wurden zum Schutz vor Feinstaub bei bestimmten Arbeiten entwickelt und

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